Bernd Wind
Kurzprofil
Herr Bernd Wind gründete seine Kanzlei 1975 in Neuwied. Seitdem ist er erfolgreich als Einzelanwalt tätig. Die Terminvereinbarungen in der Kanzlei Wind trifft sowohl das Sekretariat als auch der Rechtsanwalt persönlich. Die Öffnungszeiten sind zwischen 8 Uhr und 12.30 Uhr am Vormittag und zwischen 13.30 Uhr und 17 Uhr am Nachmittag.
Wenn Sie mehr über Herrn Wind erfahren möchten, dann besuchen Sie doch einfach seine Homepage: www.kanzlei-wind.de.
Die im Zentrum gelegene Kanzlei- das Amtsgericht befindet sich gegenüber- bietet auch dem motorisierten Mandanten durch die zahlreichen Parkplätze eine ideale Erreichbarkeit.
Die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Wind liegen im Verkehrsrecht und im Arbeitsrecht.
Zu seinen Mandanten kann er mittelständische Unternehmen und Privatpersonen zählen.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Bernd Wind
- Hermannstraße 36
56564 Neuwied
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (2631) 24600
- Telefax
- +49 (2631) 26558

- Homepage
- http://www.kanzlei-wind.de
Fachgebiete/Charakteristika
Der 1945 in Edenkoben geborene Jurist studierte in Heidelberg und auch an der Verwaltungshochschule in Speyer. Herr Wind besitzt seit 1975 seine Zulassung. Die Zulassung zum Oberlandesgericht erhielt der Jurist ebenfalls.
Er sieht in den Hilfestellungen, welche der Anwaltsberuf bieten kann, einen erfüllenden Berufszweck. Mit der Wahl des Verkehrsrechts und des Arbeitsrechts als Tätigkeitsschwerpunkt entschied sich unser Rechtsanwalt nach seinem Studium für zeitgemäße und immer wichtiger werdende Rechtsgebiete, in welchen er mit großem Elan tätig ist.
Interesse zeigt Herr Wind auch für Mandate im allgemeinen Zivilrecht und dem Forderungsmanagement im weitesten Sinne. Die Englisch- und Französischkenntnisse des Juristen Wind erleichtern ihm die Bearbeitung internationaler Mandate, weshalb diese Klientengruppen auch angesprochen sind.
Spezialitäten
Herr Wind ist auch Fachanwalt für Familienrecht, weshalb Sie sich in diesen Angelegenheiten vertrauensvoll an den Rechtsanwalt wenden können.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


