Günther Werner

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Werner ist Jahrgang 1962. Nach seinem Jura – Studium, das er an der Universität in Passau absolvierte machte er während der Referendarzeit mehrere Monate Praktika im englischsprachigen Ausland. Nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft im Jahr 1994, arbeitete er zunächst in einer Anwaltskanzlei in Oberfranken, dann ab 1997 in einer mittelgroßen Kanzlei in München. Seine größte juristische Stärke sieht er in der Fähigkeit die Probleme seiner Mandanten zu analysieren und auf deren Lösung hin zu denken und zu arbeiten. Dabei sieht er die Ehrlichkeit gegenüber dem Mandanten und eine faire Chancenabwägung als oberste Maxime an. Herr Werner ist am Oberlandesgericht zugelassen und korrespondiert bei Bedarf in fließenden Englisch.

Den größten Teil seiner täglichen Arbeit beansprucht seine Tätigkeit im Arbeitsrecht. Der Bereich Versicherungsrecht wobei er hier insbesondere auf die Überprüfung und Durchsetzung von Abrechnungen gegenüber privaten Krankenversicherung spezialisiert ist. Aber auch in den Bereichen Verkehrsstraf- und Zivilrecht hat er lange Erfahrung. Der Kanzleischwerpunkt Inkasso wird vom Anwalt Werner überwacht und betreut.

Günther Werner ist Mitglied im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht; Verkehrsrecht; Anwaltsmarketing des DAV. Außerdem ist der Advokat als Verbandsanwalt des BVfK (Bundesverband freier Kfz-Händler) tätig.

Fachanwalt

Günther Werner ist seit November 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Bezeichnung „Fachanwalt“ wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Das Arbeitsrecht ist heutzutage eines der wichtigsten Aufgabengebiete für die rechtsberatende Tätigkeit des Anwalts. Es erfordert ständige Wissensaktualität im Rechtssprechungsbereich, sowie hervorragendes Einstellungs- und Einschätzungsvermögen bezüglich der sich ständig ändernden Lebens- und Arbeitsumstände, um zu gerechten arbeitsrechtlichen  Ergebnissen zu gelangen. Das Bedürfnis nach gütlicher Einigung steht im arbeitsrechtlichen Bereich von der Vertragsgestaltung bis zur Beendigung einer Vertragsbeziehung in absolutem Vordergrund. Gerade bei Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelarbeitsverträgen, sowie bei deren Beendigung, stehen die Interessen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite im Spannungsfeld zwischen sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Machbarkeit. Aber auch die zahlreichen Schutzgesetze und deren Verzahnung, genannt seien hier nur das Kündigungsschutzgesetz, das Mutterschutzgesetz, das Schwerbehindertengesetz, genauso wie das Bundesurlaubsgesetz oder das Teilzeitbeschäftigungsgesetz, unterliegen der gesetzgeberischen Strategie „jedes Jahr etwas Neues“ und erfordern von daher ständige Wissensaktualität und Flexibilität bei der Bearbeitung arbeitsrechtlicher Mandate.

Aufgrund ständiger Fortbildung, langjähriger Erfahrung und hohem persönlichem Engagement ist das Arbeitsrecht bei Rechtanwalt Werner der herausragende Teil seiner anwaltlichen Tätigkeit.


 

Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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