Mißlungenes Tanzvergnügen
Auf einem Faschingsball stürzte eine Frau beim Tanzen. Dies passierte, weil von einem kurz zuvor heruntergefallenen Bierglas zwar die Scherben beseitigt worden waren, nicht aber der Boden gewischt worden war, so daß die betreffende Stelle rutschig war. Die Frau, die sich einen Bruch des Sprunggelenks zugezogen hatte, der ihr dauernde Schmerzen verursachte, verklagte den Wirt auf ein SchmerzensgeldLandgericht Düsseldorf; Az.: 22 U 228/97
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