Haftung beim Inline-Skaten

Eine Frau verletzte sich am Daumen, als sie beim Inline-Skaten auf einem Radweg aufgrund einer Unebenheit hinfiel. Daraufhin verklagte sie die zuständige Gemeinde auf Schmerzensgeld. Das Gericht wies diese Klage jedoch ab. Denn es war der Meinung, daß Inline-Skater Unebenheiten auf Radwegen hinnehmen und ihren Fahrstil den Gegebenheiten anpassen müssen. Man könne schließlich nicht fordern, daß öffentliche Wege andauernd den Bedürfnissen neuer Freizeitsportarten angeglichen werden. "br/>
Landgericht Trier; Az.: 4 O 99/99

 

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