Tennis - Unfall 1
Ein Freizeittennisspieler verlangte von seiner Unfallversicherung Versicherungsleistungen für eine Verletzung, die er sich beim Tennisspielen zugezogen hatte, als er einen ihm zugespielten Ball nicht traf und ins Leere schlug.Ein Tennisschlag ins Leere stellt nach Meinung des Landgerichts Köln keinen "Unfall" im Sinne der Versicherungsbedingungen dar. Bei Eigenbewegungen kann grundsätzlich kein Unfall
Urteil des LG Köln vom 22.05.1996
23 S 60/95
MDR 1996, 1020
Urteil des LG Köln vom 22.05.1996
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