Spielberechtigungsvertrag mit Golfplatzbetreiber
Eine Golfspielerin schloß mit dem privaten Betreiber einer Golfanlage einen sogenannten Spielberechtigungsvertrag. Für eine dreißigjährige Spielberechtigung waren einmalig 15.000 DM zu zahlen. Ferner verpflichtete sich die Frau in dem Vertrag, dem Golfplatzbetreiber für die Dauer von 30 Jahren ein zinsloses DarlehenDas Oberlandesgericht Düsseldorf hielt die Kündigung für wirksam. Die Richter vertraten die Auffassung, daß auf derartige Spielberechtigungsverträge das AGB-Gesetz durchaus anzuwenden ist. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes hielt das Gericht
OLG Düsseldorf vom 24.10.1997; Az.: 7 U 250/96
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