Janine Montjoie
Kurzprofil
Frau Rechtsanwältin Janine Montjoie arbeitet seit 1998 als Rechtsanwältin. Um eine umfassende Betreuung ihrer Mandanten auf allen Rechtsgebieten zu gewährleisten, hat sie ihre Einzelkanzlei im Mai 2004 in eine aus sieben weiteren Rechtsanwälten bestehende Bürogemeinschaft in Friedrichshain eingegliedert.
Des Weiteren besteht eine Kooperation mit einer Kanzlei in Charlottenburg, Giesebrechtstraße 3. Für Mandanten aus dem Westteil Berlins werden auf Wunsch hier Beratungen angeboten. Beide Büros sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Parkplätze stehen in der Regel ausreichend zur Verfügung.
In den Bürozeiten Montag bis Donnerstag 9 Uhr – 18 Uhr und Freitag 9 Uhr – 12,30 Uhr können Sie mit der Anwältin Besprechungstermine vereinbaren. Dabei werden gerne die zeitlichen und inhaltlichen Vorstellungen der Mandanten berücksichtigt. Bei Bedarf sind auch Termine vor Ort bei den Mandanten möglich. Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV mit Internetzugang. Außerdem steht den Mandanten eine eigene Internethomepage (www.montjoie-partner.de) zur Verfügung.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Janine Montjoie - Schützenstraße 15 - 17
10117 Berlin Mitte
Deutschland
- Telefon
- +49 (30) 20059730
- Telefax
- +49 (30) 2005973-10

- Homepage
- http://www.montjoie-partner.de
Fachgebiete/Charakteristika
Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Montjoie sind das Familien- und Erbrecht sowie das Miet- und Pachtrecht. Des Weiteren werden Mandate aus dem Bereich des allgemeinen Zivilrechts (Vertrags- und Medienrecht) übernommen. Durch intensive Kooperationen mit Rechtsanwälten und Notaren, die auf andere Rechtsgebiete, wie Arbeitsrecht und Strafrecht, spezialisiert sind, können bei Bedarf qualifizierte Kollegen empfohlen werden.
Erwarten können Sie, dass Sie über Ihr spezifisches Rechtsproblem eine professionelle und kompetente Beratung erhalten und Ihre Interessen mit fachkundigem Engagement wahrgenommen werden.
Im Familienrecht hat Frau Montjoie eine zusätzliche Ausbildung zur Fachanwältin erfolgreich absolviert. Zum Familienrecht gehören neben der Scheidung, u.a. das Unterhaltsrecht, Sorge- und Umgangsrecht und Vermögensrecht.
Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Auf diesem Gebiet ist Rechtsanwältin Montjoie eine zuverlässige Ansprechpartnerin, wenn es um Erbverträge oder Auseinandersetzungen von Erbengemeinschaften, etc. geht.
Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt auf dem Miet- und Pachtrecht. Dieses regelt z.B. Kündigungen, Kündigungsfristen, Miet- und Pachtverträge, Mietminderungen, Mieterhöhungen usw. Dem Mandant kommt dabei außer der langjährigen Erfahrung als Anwältin, auch die Arbeit für den Berliner Mieterverein zugute.
Weitere Informationen finden Sie auf der eigenen Homepage von Frau Montjoie www.ra-montjoie.de
Die Juristin korrespondiert bei Bedarf in fließendem Englisch und verfügt über gute Französischkenntnisse.
Fachanwalt
Frau Rechtsanwältin Montjoie hat den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht erfolgreich absolviert.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


