Bernhard Martin

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Bernhard Martin wurde am 29.04.1964 in Lörrach geboren. Er gründete seine Kanzlei am 1.09.1994 gleich nach seiner Zulassung zur Anwaltschaft. Die Büroräume der Kanzlei Martin liegen im Zentrum von Reutlingen in einer Parallelstraße der Fußgängerzone. Sie ist nur drei Gehminuten vom Amtsgericht und Sozialgericht und zehn Gehminuten vom Arbeitsgericht entfernt. Kundenparkplätze finden Sie direkt vor dem Haus. Für Mandanten ohne Auto ist die Kanzlei sehr gut mit dem Bus (Linien 1 und 2) zu erreichen.

Mit dem Sekretariat der Kanzlei Martin können Sie täglich in der Zeit von 8.30 Uhr – 18 Uhr telefonisch Termine vereinbaren. Den zeitlichen Wünschen und Vorgaben der Mandanten wird hierbei gerne Rechnung getragen. So können flexible Termine auch außerhalb der genannten Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen.

Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV und eine eigene Internethomepage (www.rechtsanwalt-martin.de). So ist der Anwalt auch außerhalb der Bürozeiten per E-Mail oder Fax erreichbar. Herr Martin akzeptiert Kreditkarten (Visa und Mastercard).

Durch seine Zugehörigkeit zur Advounion, einer bundesweiten Vereinigung von Rechtsanwälten und den daraus resultierenden Verbindungen und Kontakten bietet Rechtsanwalt Martin einen allumfassenden Service rund um Ihre Rechtsfragen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Bernhard Martin
Metzgerstraße 13
72764 Reutlingen
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49 (7121) 3874-0
Telefax
+49 (7121) 3874-23
E-Mail
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Homepage
http://www.rechtsanwalt-martin.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Bernhard Martin studierte an der Eberhard Karls – Universität in Tübingen Jura. An seinem Beruf liebt er die Vielseitigkeit und den Abwechslungsreichtum. Herr Martin verfügt über sehr gute Englischkenntnisse in Wort & Schrift, sowie über Grundkenntnisse in Indonesisch. Er ist am Oberlandesgericht Stuttgart zu gelassen. 

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit arbeitet Bernhard Martin schwerpunktmäßig in den Gebieten Familien- und Erbrecht, Miet- und Pachtrecht und Verkehrsrecht. Außerdem befasst er sich mit Strafrecht, wo auch gerne Pflichtverteidigungen übernommen werden.

Das Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (z. B. Sozialamt, Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche bzw. Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, Ehescheidungen und Folgesachen, wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn, etc. , Vermögensauseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren sowie Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsanforderungen.
Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier berät Herr Martin kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, Grundstücksbewertungen nach Bewertungsgesetz, die Gestaltung von Schenkungsverträgen, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vor- und Nach-Erbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzleiarbeit liegt auf dem Miet- und Pachtrecht. Dieses regelt z.B. Kündigungen, Kündigungsfristen, Miet- und Pachtverträge, Mietminderungen, Mieterhöhungen usw.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und des Verkehrsstrafrechts. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird kompetent beraten und betreut.

Außerhalb dieser Tätigkeiten ist Herr Martin als  Verbandsjurist vom Baden – Württembergischen Triathlonverband e.V. tätig.

Außerberufliche Engagements

In seiner Freizeit entspannt sich der Jurist am liebsten beim Schwimmen und Reiten. Außerdem engagiert er sich als Vorsitzender des Jugendfilmclubs Reutlingen e.V. (Jufi).

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Tübingen
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de