Heinz-Edgar Grimmel
Kurzprofil
Am 1. Juli 1998 gründete Herr Heinz-Edgar Grimmel seine Kanzlei in Koblenz. Sie befindet sich zentral gelegen am Josef-Görres-Platz ca. 200 Meter vom Gericht entfernt. Für Autofahrer ist unter dem Josef-Görres-Platz eine Tiefgarage vorhanden, wo Sie die Möglichkeit haben, bequem zu parken. Wenn Sie den Ausgang Altstadt wählen, kommen Sie direkt vor der Tür der Kanzlei aus der Tiefgarage heraus.
Auch ist das Büro mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen.
Die Tätigkeitsgebiete von Herrn Grimmel liegen zum einen auf allen Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht, zum anderen im Vergaberecht (insbesondere im Bereich der Wehrtechnik) und zudem im Straßenausbaubeitragsrecht.
Termine können von montags bis freitags zwischen 08.30 und 18.00 Uhr telefonisch vereinbart werden. Auf Wunsch nimmt Rechtsanwalt Grimmel auch gerne Termine außer Haus wahr.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Heinz-Edgar Grimmel
- Josef-Görres-Platz 2
56068 Koblenz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (261) 9114414
- Telefax
- +49 (261) 9114412

- Homepage
- http://www.ragrimmel.de
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Heinz-Edgar Grimmel wurde am 25. April 1949 in Koblenz geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn und absolvierte seine Referendariatszeit in Koblenz und an der Verwaltungshochschule Speyer. Zunächst arbeitete Herr Grimmel 12 Jahre überwiegend in Frankreich und in Belgien als Manager bei einem internationalen Rüstungsunternehmen.
Im Dezember 1989 wurde Herr Grimmel als Rechtsanwalt zugelassen. Bevor er 1998 das Büro am Josef-Görres-Platz eröffnete, führte er bereits eine andere Kanzlei in Koblenz.
Da Herr Grimmel seit 1995 Berufungsanwalt am Oberlandesgericht Koblenz ist, liegt einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte in Berufungssachen. Die Berufung am OLG ist grundsätzlich gegen Urteile des ersten Rechtszuges am Landgericht gegeben. Sie eröffnet die Nachprüfung des Urteils durch das nächsthöhere Gericht. Wenn die Berufung begründet ist, wird das Urteil aufgehoben und es erfolgt eine neue Entscheidung oder eine Zurückverweisung.
Herr Grimmel untersucht für seine Mandanten die Voraussetzungen einer Berufung (wie z.B. Statthaftigkeit, Form und Frist) und vertritt Sie im Verfahren vor dem Oberlandesgericht.
Ebenso ist Rechtsanwalt Grimmel im Vergaberecht der öffentlichen Aufträge insbesondere für Wehrtechnik tätig. Öffentliche Aufträge sind privatrechtliche Verträge über die Erbringung einer Leistung gegen Entgelt zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, die Liefer-, Bau-, oder Dienstleistungen zum Inhalt haben. Die Vergabe solcher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber hat grundsätzlich im Wettbewerb und im Wege transparenter, das Gleichbehandlungsgebot beachtender Vergabeverfahren zu erfolgen. Dieses Verfahren gilt nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland, sondern seit dem 1. Januar 1999 europaweit.
Falls ein Unternehmen sich beim Vergabeverfahren unrechtmäßig behandelt fühlt, hat es die Möglichkeit, die Entscheidung in einem Schlichtungsverfahren vor der Vergabeprüfstelle überprüfen zu lassen oder das Unternehmen kann einen Antrag bei der Vergabekammer auf ein Nachprüfungsverfahren stellen. Kommt die Vergabekammer zu einer negativen Entscheidung, kann dagegen Beschwerde vor dem zuständigen Oberlandesgericht eingelegt werden.
Die Aufgabe von Herrn Grimmel ist insbesondere die Beratung von Bietern bei der Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten. Weiterhin vertritt er Bieter in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und vor den Vergabesenaten der Oberlandesgerichte.
Überdies liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Grimmel im Straßenausbaubeitragsrecht. Die Straßen und Wege, über die Ihr Grundstück erschlossen wird, halten nicht ewig. Irgendwann kommt der Tag, an dem die Verkehrswege verbessert, umgebaut oder erneuert werden müssen. Die Gemeinde kann dafür Straßenausbaubeiträge erheben. Aber nicht für alle Straßenarbeiten kann die Gemeinde von Ihnen Straßenausbaubeiträge fordern.
Herr Grimmel vertritt sie bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen der Gemeinde im Rahmen eines Widerspruchverfahrens oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht und überprüft, ob Sie überhaupt zahlungspflichtig und ob die von der Gemeinde ermittelten Kosten ordnungsgemäß sind. Zudem informiert er sie zu den Form und Fristerfordernisses eines Widerspruchs oder einer Klage gegen den Straßenausbaubeitrag.
Herr Grimmel ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Internationaler Rechtsverkehr des Deutschen Anwaltsvereins.
Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Koblenz ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
Spezialitäten
Da Herr Grimmel vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt als Manager einer Rüstungsfirma gearbeitet hat, ist er Fachmann für alle rechtlichen Fragen die das Vergabeverfahren für Wehrtechnik betreffen.
Die öffentlichen Aufträge in diesem Bereich werden über das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (BVB) in Koblenz ausgeschrieben. Die Besonderheit bei Kriegswaffen ist insbesondere, dass diese nicht europaweit ausgeschrieben werden müssen, sondern nur national.
Herr Grimmel berät daher Rüstungsfirmen, die sich um einen Auftrag im Bereich Wehrtechnik bewerben, bei der rechtlichen Positionierung und in Nachprüfungsverfahren, aufgrund unrechtmäßiger Behandlung.
Da Herr Grimmel drei Jahre in Frankreich und sechs Jahre in Belgien gearbeitet hat, spricht er fließend Französisch und besitzt gute Kenntnisse der englischen Sprache, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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