Torsten Jannack
Kurzprofil
Rechtsanwalt Jannack gründete seine Kanzlei am 01.01.1998 zunächst als Einzelanwalt, ehe er sich am 01.01.2005 zur gemeinsamen Berufsausübung mit Rechtsanwalt Lodde zusammenschloß. Der Anwalt steht täglich von 8.30 Uhr bis 18 Uhr zu Ihrer Verfügung, wobei er um Vereinbarung eines Termins mit seinem Sekretariat bittet. Gerne nimmt er auch Termine außerhalb der Bürozeiten oder direkt bei Ihnen wahr.
Seine in unmittelbarer Nähe zu Amts- und Landgericht Dortmund befindliche Kanzlei erreichen Sie optimal über den Heiligen Weg. Parklätze sind direkt vor der Kanzlei in ausreichender Zahl vorhanden. Für Nutzer des ÖPNV gibt es im Hinblick auf die Innenstadtlage zahlreiche Anreisemöglichkeiten.
In der zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei haben sich als Tätigkeitsschwerpunkte das Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Baurecht, Inkasso und Mietrecht herausgebildet. Dementsprechend gehören zu den Mandanten neben Arbeitnehmern und Bauherren insbesondere mittelständische Unternehmen und Kleinbetriebe.
Auf der Homepage www.ra-jannack.de erhalten Sie weitere Informationen.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Torsten Jannack - Arndtstr. 30
44135 Dortmund Innenstadt Ost
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (231) 9678870
- Telefax
- +49 (231) 7248518

- Homepage
- http://www.ra-jannack.de
Fachgebiete/Charakteristika
Der am 28.01.1967 in Dortmund geborene Jurist studierte Rechtswissenschaften in Bochum. Nach seinem zweiten Staatsexamen 1995 war er zunächst als freier Mitarbeiter in einer Dortmunder und Kölner Kanzlei tätig, ehe er 1998 seine eigene Kanzlei eröffnete. Seit 2005 übt er seinen Beruf zusammen mit anderen Rechtsanwälten unter der Bezeichnung Lodde & Jannack aus.
Rechtsanwalt Jannack ist befugt, für Sie an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten aufzutreten. Daneben vertritt er Ihre rechtlichen Interessen vor allen Arbeits-, Landesarbeits- und dem Bundesarbeitsgericht. Dennoch sieht er das von einem unbeteiligten Richter gesprochene Urteil nur als zweitbeste Lösung an, weil der Einfluss auf das Ergebnis damit in fremde Hände gegeben wird. Deshalb ist Herr Jannack im Rahmen der ihm erteilten Weisungen nach eingehender Beratung bestrebt, außergerichtliche Lösungen unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte anzubieten. Diese erweisen sich für den Mandanten häufig kostengünstiger und zeitsparender. Zudem behält er Einflussmöglichkeiten bei der Gestaltung einvernehmlicher Lösungen, die eine schnelle Rückkehr zum Alltag erlauben. Zur Vertiefung seiner Kenntnisse im Arbeitsrecht hat Rechtsanwalt Jannack die Zusatzqualifikation zum "Fachanwalt für Arbeitsrecht" erworben. Diese Spezialisierung kommt ihm bei der täglichen Arbeit rund um Bewerbung, Arbeitsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindung und Zeugnis zu Gute. Neben den typischen Fragen zu Lohn und Gehalt, zu Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld oder zu Mobbing bzw. Antidiskriminierung steht der Jurist auch im Zusammenhang mit Ausbildung und Fortbildung, Mutterschutz, Elternzeit, Teilzeit und Altersteilzeit zur Verfügung. Daneben bearbeitet er aus dem kollektiven Arbeitsrecht Fragen zum Betriebsrat, zur Betriebsrente und zu Betriebsvereinbarungen bzw. Tarifverträgen.
Da arbeitsrechtsrechtliche Streitigkeiten sich häufig um das Verständnis und die Auslegung von Verträgen und/oder Geschäftsbedingungen ranken, deren Lösungen sich im allgemeinen Vertragsrecht finden, fördern der Fachanwaltstitel und die praktische arbeitsrechtliche Tätigkeit auch die Bearbeitung der sonstigen Fälle des Rechtsanwalts. Denn wie im Arbeitsrecht geht es dort regelmäßig in erster Linie um die Anwendung allgemeinen Schuldrechts mit dem steten Querblick auf die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebietes. Daher arbeitet sich der Anwalt immer wieder gerne in neue vertragliche Fallgestaltungen ein, um sie rechtlichen Lösungen einerseits und wirtschaftlichen Betrachtungen andererseits zuzuführen.
Diesbezüglich ist zunächst das Baurecht zu nennen, in dem sich Herr Jannack vor allem mit der Durchsetzung von Rechten bei Mängeln einerseits und der Vergütung des Unternehmers andererseits beschäftigt. Dabei begleitet der Jurist Sie vom Beginn der Bauplanung an über den Abschluss des Werkvertrags bis hin zur Abnahme und der Geltendmachung bzw. Abwehr von Nachbesserung, Minderung oder Schadenersatz.
Zu seinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten gehört vor allem das Inkasso, also die Beitreibung berechtigter Zahlungsansprüche. Hier bietet Rechtsanwalt Jannack den kostenlosen Einsatz einer speziellen Inkasso-Software an, mit der Ihre offenen Forderungen online per Email oder Diskette übertragen und verarbeitet werden. So können außergerichtliche Mahnschreiben, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckung professionell und schnell in ein aktives Forderungsmanagement eingebunden werden, das eine überaus hohe Realisierungschance offener Rechnungen bietet. Das Online-Inkasso wird durch eine Honorarvereinbarung zu Konditionen abgerundet, die in angemessenem Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftung stehen.
Schließlich gehört - neben dem Mietrecht mit Fragen zu Nebenkosten bzw. Betriebskosten, Mängeln und zur Kündigung - das Referat Verkehrsrecht zum Alltag des Anwalts. Im Rahmen der Unfallregulierung macht Herr Jannack Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend. Er nimmt Ihnen die Fragen rund um Gutachten und Reparatur ab und leitet auf Wunsch die Kostenerstattungen der Haftpflichtversicherung direkt an die Beteiligten weiter. Zudem vertritt er seine Mandanten bei Ordnungswidrigkeiten, Bußgeld und Strafverfahren (auch bei einem Verkehrsunfall). Herr Jannack hat während seines Referendariats vier Monate in den USA gearbeitet, so dass er fließend Englisch spricht. Daneben verfügt er über ausgeprägte Kenntnisse der italienischen Sprache.
Spezialitäten
Der Familienvater beweist im beruflichen wie im privaten Leben täglich, was es heißt, verantwortlich zu denken und danach zu handeln. Daher hat er eine große Leidenschaft der familiären Verantwortung geopfert, so dass er nicht mehr als begeisterter Motorradfahrer unterwegs ist. Sein diesbezügliches Wissen hilft ihm jedoch, wenn er sich in die Sichtweise und Wahrnehmung eines Motorradfahrers hineinversetzt, um authentisch zu argumentieren. Daneben entpuppte er sich aktiv und passiv als Fußballfan.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Hamm
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


