Richard Fritz

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Richard Fritz gründete seine Einzelkanzlei am 1.11.1985. Die Büroräume liegen in der Tübinger Südstadt, gegenüber der Kreissparkasse Hechinger Strasse, nicht weit vom Neckar entfernt. Parkmöglichkeiten stehen den Mandaten in ausreichender Anzahl in der Umgebung der Kanzlei zur Verfügung. Für Mandaten ohne Auto ist der Anwalt günstig mit dem Bus zu erreichen.

Die Anwaltskanzlei Fritz ist montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie von 13:30 bis 17:00 Uhr geöffnet. Selbstverständlich können Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Richard Fritz
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72072 Tübingen
Baden-Württemberg
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Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Richard Fritz studierte an der Eberhard - Karls – Universität in Tübingen Rechtswissenschaften, sowie Wirtschaftswissenschaften bis zur Zwischenprüfung. Nach dem ersten Staatsexamen und dem darauf folgenden Referendarsdienst, den er in Hechingen und Tübingen absolvierte, wurde er im Jahr 1978 als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Fritz arbeitete zunächst als angestellter Rechtsanwalt in einer Tübinger Großkanzlei und ist seit 1983 auch am  Oberlandesgericht Stuttgart zugelassen. Wie bereits erwähnt, folgte 1985 mit der Kanzleigründung der Schritt in die Selbständigkeit. Der Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch. An seinem Beruf schätzt Herr Fritz die Unabhängigkeit und den Abwechslungsreichtum.

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei Fritz liegen überwiegend im Zivilrecht. So berät Sie der Advokat in allen verkehrs-, bau-, arbeits-, familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Die Schwerpunkte sind dabei beim Verkehrsrecht und beim privaten Baurecht zu sehen. Hier nimmt Herr Fritz regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen teil, um seine Fachkunde weiter auszubauen. Er ist auch Mitarbeiter bei einer Baurechtszeitschrift.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und des Verkehrsstrafrechts. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, so z. B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort usw. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird kompetent beraten und betreut. Rechtsanwalt Richard Fritz ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Das Arbeitsgebiet des privaten Baurechts umfasst die Themengebiete Baumängel sowie das Werk- und Bauträgervertragsrecht. Um die Mandanten auch auf diesem Gebiet fachkundig beraten und vertreten zu können, arbeitet Herr Fritz eng mit Architekten und Bausachverständigen zusammen.

Der arbeitsrechtlichen Beratung innerhalb und außerhalb von Prozessen, kommt eine herausragende Rolle zu, denn z. B. in Kündigungsschutzverfahren steht der Arbeitgeber oftmals vor der Frage, welche Voraussetzungen eine wirksame Kündigung hat. Desgleichen können sich innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Auseinandersetzungen anbahnen, etwa bezüglich der Inhalte und Pflichten desselben. Das Arbeitsrecht ist in der Regel auf Grund vieler Nebengesetze, tariflichen Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber, noch für Arbeitnehmer zu überblicken.

Darüber hinaus verfügt der Jurist über fundierte Kenntnisse im Familienrecht. Das Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Eheverträgen, Scheidungsfolgevereinbarungen, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (z. B. Sozialamt, Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche bzw. Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, Ehescheidungen und Folgesachen, wie z. B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn, etc. , Vermögensauseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren sowie Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsanforderungen.
Thematisch oft mit dem Familienrecht verbunden ist das Erbrecht. Dieses regelt die Rechtsnachfolge in das Vermögen Verstorbener. Hier berät Herr Fritz kompetent, wenn es beispielsweise um die Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, die Gestaltung von Schenkungsverträgen, Ehegattenerbrecht, die Beratung bei Vor- und Nach-Erbschaft, Testamentsvollstreckung, die Beratung und Vertretung bei Erbauseinandersetzungen, die Beratung bei Erbausschlagung oder die Beratung und Vertretung bei Nachlassüberschuldung/Nachlasshaftung geht.

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