Dr. Siegfried Stöckl
Kurzprofil
Die Kanzlei wurde 1992 von Herrn Dr. Siegfried Stöckl und Herrn Peter Rausch gegründet. In der Kanzlei sind mittlerweile vier Rechtsanwälte tätig.
Die Kanzlei befindet sich in einem modernem Geschäftshaus in zentraler Altstadtlage zwischen Isartor und Maximilianstraße und ist bequem mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (S-Bahn-Haltestelle in unmittelbarer Nähe). Parkplätze finden Sie in der unmittelbar angrenzenden Knöbelstraße.
Die Tätigkeitsgebiete sind überwiegend bürgerliches Vertrags- und Schadensrecht sowie Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Ehe-, Familien- und Erbrecht, Bau- und Immobilienrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags von 08:30 bis 12:30 Uhr sowie 13:30 bis 17:00 Uhr.
Freitags von 08:30 bis 15:00 Uhr.
…Hinweis:
Damit Sie in meinem Büro keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer (0 89) 53 02 21.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dr. Siegfried Stöckl - Kanalstr. 17 (Am Isartor)
80538 München Altstadt / Lehel
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (89) 530221
- Telefax
- +49 (89) 5380786

Fachgebiete/Charakteristika
Herr Dr. Siegfried Stöckl wurde am 14.08.1954 in Augsburg geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und absolvierte auch seine Referendariatszeit in der bayerischen Landeshauptstadt. 1984 wurde Herr Dr. Stöckl als Rechtsanwalt zugelassen. Die Promotion zum Dr. jur. wurde im Jahr 1996 abgeschlossen. Im Jahre 1992 gründeten er und Rechtsanwalt Peter Rausch eine gemeinsame Kanzlei in München.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Dr. Stöckl liegt im Immobilienrecht. Das Immobilienrecht regelt den Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung von Grundstücken im Rahmen der Nutzung, insbesondere deren Bebauung, Vermietung und Verpachtung. Rechtsanwalt Dr. Stöckl berät Käufer und Verkäufer beim Erwerb, der Veräußerung und Belastung sowie der Vermietung von Immobilien, insbesondere auch im Zusammenhang mit Bauträgerverträgen. In diesem Zusammenhang steht er Ihnen auch bei Fragen auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts mit Rat und Tat zur Seite. Die Kooperation mit kompetenten Sachverständigen und Notaren ist gerade in diesem Bereich für Herrn Dr. Stöckl selbstverständlich.
Im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts berät Sie Herr Dr. Stöckl in Fragen der Aufteilung von Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum sowie bei der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen. Schwerpunkt der Beratungstätigkeit sind ferner die Rechtsbeziehungen zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter. Sollte sich in diesem Zusammenhang die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung als erforderlich erweisen, vertritt Herr Dr. Stöckl die Beteiligten in den jeweiligen wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren. Einen nicht seltenen Sonderfall der Beratungstätigkeit stellt in diesem Zusammenhang auch die Teilnahme an Wohnungseigentümerversammlungen dar. Im Vorfeld berät Dr. Stöckl Sie beim Erwerb ihrer Eigentumswohnung in kauf- und werksvertragsrechtlichen Fragen, insbesondere auch bei Mängelansprüchen.
Im Zusammenhang mit dem Immobilienrecht sollte auch das Maklerrecht erwähnt werden, das ebenfalls von Herrn Dr. Stöckl betreut wird.
Ein weiteres wichtiges Teilgebiet des Immobilienrechts stellt das Mietrecht dar.
Das aktuelle Mietrecht ist gekennzeichnet durch eine weitreichende Gesetzesreform, die zahlreiche Neuerungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluß von befristeten Mietverträgen, den Kündigungsfristen und Mieterhöhungen gebracht hat. Hinzu kommt umfangreiche Rechtsprechung, die einem ständigen Wandel unterliegt und von dem Bemühen getragen ist, einen Ausgleich zwischen den oft unterschiedlichen Interessen von Vermieter und Mieter herbeizuführen. Dr. Stöckl berät sie bei allen Rechtsproblemen des Mietrechts, insbesondere im Zusammenhang mit ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen, Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen oder Schönheitsreparaturen.
Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht, Kündigungen und im Anschluß daran erforderlich werdender Räumungsklagen zur Verfügung. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie schon vor der Begründung eines Mietverhältnisses Herrn Dr. Stöckl zur Gestaltung oder Überprüfung Ihres Mietvertrages um Rat ersuchen.
Umfassende rechtliche Betreuung leistet die Kanzlei auch auf dem Gebiet des Gewerberaummietrechts. Mehr noch, als im Wohnungsmietrecht, kommt es hier auf eine interessengerechte Vertragsgestaltung an, um die angestrebte wirtschaftliche Zielsetzung zu sichern. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten des Mieters ist es für den Vermieter von Gewerberäumen wichtig, seine Ansprüche kurzfristig rechtlich durchzusetzen. Für den Mieter steht häufig die Frage im Vordergrund, wie er sich vorzeitig aus langfristigen Verträgen lösen kann. Eine sachgerechte Beratung im Vorfeld erweist sich auch hier als vorteilhaft.
Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Rechtsanwalt Dr. Stöckl auf das private Baurecht gelegt. Die Baubranche war und ist trotz zahlreicher konjunktureller Tiefs immer einer der größten und wichtigsten Wirtschaftszweige in Deutschland gewesen. Dies nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass für viele Menschen die Erfüllung des Traumes von den eigenen "vier Wänden" immer noch eine herausragende Rolle spielt. Doch selten geht ein Bauvorhaben ohne rechtliche Probleme über die Bühne. Meist zeigen sich schon während der Bauausführung Mängel, bei denen die Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang beantwortet sein wollen.
Herr Dr. Stöckl unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Nachbesserungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen Handwerker oder Architekten.
Bauhandwerkern steht er bei der Abwehr von ungerechtfertigten oder überzogenen Forderungen des Bauherrn oder aber auch bei der Geltendmachung von Werklohnforderungen, zur Seite. Falls sich der Bauherr weigert, die Arbeit des Architekten ordnungsgemäß zu vergüten, unterstützt Herr Dr. Stöckl diesen bei der Erreichung seines Honoraranspruches oder der Abwehr von Haftungsansprüchen.
Aber auch Bauträger und Handwerksfirmen vertritt Rechtsanwalt Dr. Stöckl und verhilft ihnen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Ein großer Teil der Meinungsverschiedenheiten kann vorsorglich schon durch die Prüfung der Bauverträge und durch die Vereinbarung von geeigneten Sicherungsmitteln vermieden werden.
Ein weiterer Interessensschwerpunkt von Herrn Dr. Stöckl liegt im Arbeitsrecht. Gerade in einer Zeit mit einer nach wie vor hohen Arbeitslosenzahl ist dieses Rechtsgebiet von elementarer Bedeutung. Besondere Kenntnisse der aktuellen Rechtsprechung bringen bei einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit entscheidende Vorteile.
Das deutsche Arbeitsrecht ist charakterisiert durch eine Zweiteilung in individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht betrifft in erster Linie das Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Vertragspartner, dem Arbeitgeber. Am häufigsten treten in diesem Bereich Probleme mit Kündigungen auf. Rechtsanwalt Dr. Stöckl berät Arbeitnehmer zur Rechtmäßigkeit von Kündigung, zu den Voraussetzungen von Abfindungsansprüchen und sonstigen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis.
Das kollektive Arbeitsrecht regelt im Wesentlichen das Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen und Arbeitgebern. In diesem Bereich unterstützt Herr Dr. Stöckl Sie zu allen Fragen, die das Tarifvertragsrecht, das Betriebsverfassungsrecht, das Mitbestimmungsrecht und das Personalvertretungsrecht betreffen.
Im Rahmen der Interessensvertretung von Arbeitgebern ist Dr. Stöckl bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche von Arbeitnehmern behilflich, ebenso bei der Vorbereitung und dem Ausspruch von Kündigungen. Dasselbe gilt für die Vertretung in Kündigungsschutzverfahren. Gerade hier ist die besondere Erfahrung von Herrn Dr. Stöckl von Vorteil, um die teilweise hohen Prozeßrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit Gehaltsnachzahlungen bei unberechtigten Kündigungen für die Dauer des Kündigungsschutzrechtsstreits einschätzen zu können und zu vermeiden.
Da sich in den meisten Rechtsgebieten oftmals die Frage nach einem etwaigen Schadensersatzanspruch stellt, hat sich Herr Dr. Stöckl auch im Schadensersatzrecht umfangreiches Fachwissen angeeignet. Schadensersatz bedeutet allgemein den Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch den Schädiger oder den zum Ausgleich Verpflichteten. Rechtsanwalt Dr. Stöckl vertritt Sie bei Schadensersatzansprüchen die sich unmittelbar aus dem schädigenden Ereignis ergeben, wie z.B. aus einer Schädigung von Leib und Leben oder des Eigentums. Aber auch bei Schadensersatzansprüchen, die durch die Verletzung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Pflicht entstehen, steht Herr Dr. Stöckl mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Die Konstellationen, in denen Schadensersatz in Betracht kommt, sind vielfältig. Dies schon deshalb, weil der Begriff des Schadens sehr weitreichend ist. Bei der Frage, ob und in welchem Umfang ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann, sollten sie unbedingt den anwaltlichen Rat von Herr Dr. Stöckl einholen.
Zu den Mandanten von Herrn Dr. Stöckl gehören internationale Unternehmen, mittelständische Betriebe verschiedener Branchen, Dienstleistungs- und Versicherungsunternehmen, Privatpersonen und Investoren aus dem In- und Ausland.
Aufgrund seiner Zulassung beim Oberlandesgericht München und beim Bayerischen Obersten Landesgericht ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
Spezialitäten
Neben der beratenden Tätigkeit nimmt die Gestaltung von Verträgen einen breiten Raum der Arbeit von Herrn Dr. Stöckl ein. Darüber hinaus verfügt er als versierter Prozessvertreter über umfangreiche Erfahrung in der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Aufgrund dieser Tätigkeit ist Herr Dr. Stöckl stets mit dem gelebten Recht und neuen Entwicklungen vertraut. Die Mandantschaft zieht daraus den Vorteil, auf der Basis aktueller Rechtsprechung unter Ausnützung aller prozessualen Möglichkeiten betreut zu werden.
Bei komplexen Fällen bildet die Sozietät kanzleiinterne Teams und greift gegebenenfalls auf externe Spezialisten und Gutachter zurück, um Ihnen die bestmögliche Beratung bieten zu können. Bei Bedarf zieht die Sozietät, insbesondere in Fällen mit Auslandsberührung, vor Ort zugelassene Anwälte hinzu.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


