Anke Schüler

Fachanwältin für Erbrecht und für Familienrecht

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Schüler wurde 1988 von Anke Schüler in Siegburg gegründet. Die Kanzleiräume liegen in der Siegburger Fußgängerzone zwischen der Deutschen Bank und der Buchhandlung “Thalia”, direkt am Marktplatz. Der Allianzparkplatz und der Parkplatz “Marktpassage” bieten stets ausreichende Abstellmöglichkeiten für Ihren Pkw. Rechtsanwältin Schüler ist durch den etwa zehn Gehminuten entfernten Bahnhof gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen.

Das mit einer modernen EDV ausgerüstete Sekretariat vereinbart montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr Beratungstermine, die aber auch außerhalb dieser Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten liegen können. Von der kanzleieigenen Homepage www.anwaltskanzlei4u.de können weitere Informationen abgerufen werden.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Anke Schüler
Markt 19
53721 Siegburg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 2241 969860
Telefax
+49 2241 51449
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.anwaltskanzlei4u.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Anke Schüler wurde 1957 in Eitorf/Sieg geboren. Im Anschluss an das Abitur studierte sie an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn Rechtswissenschaften. Danach absolvierte Frau Schüler ihren Referendarsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Nach der Zulassung zur Anwaltschaft 1988 gründete sie ihre eigene Kanzlei. Frau Schüler verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.

Rechtsanwältin Anke Schüler bearbeitet Mandate aus den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht und Betreuung.

Anke Schüler ist seit 1998 Fachanwältin für Familienrecht und seit 2007 Fachanwältin für Erbrecht. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal zwei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Frau Rechtsanwältin Schüler hat das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsan-waltskammer verliehen bekommen, da sie darüberhinaus stetig an weiteren Fortbildungen teilnimmt.

Das Leistungsspektrum von Rechtsanwältin Anke Schüler im Eherecht und Familienrecht erstreckt sich von der Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags, den Entwurf einer Vereinbarung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft über Ehescheidung und den sogenannten Folgesachen Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge et cetera bis hin zur Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit der Ehescheidung unter Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren.

Eine andere Möglichkeit, im Falle des Falles ohne Streit auseinanderzugehen, ist ein Ehevertrag. Hier wird schon vor, zu Beginn oder während der Ehe geregelt, wie bei einer Trennung mit dem eingebrachten Vermögen und dem Zugewinn während der Ehe verfahren werden soll. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierfür gibt, zeigt Ihnen Frau Schüler gern in einem persönlichen Beratungsgespräch auf.

Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament ersetzt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten bleibt hingegen erhalten. Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Hierzu gehört auch das Ausarbeiten von Pflichtteilsver-meidungsstrategien. Die anwaltliche Beratung durch Anke Schüler hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige, eigene Bestimmung vermieden werden.

Das Betreuungsrecht ist ein weiteres Rechtsgebiet, das Frau Schüler als Schwerpunkt ausgewählt hat. In der Beratung und Vertretung von Senioren — und ihren Angehörigen — ergänzt es das Erbrecht in idealer Weise. Eine wachsende Zahl von Menschen bedarf der Hilfe und Unterstützung im Alter, bei Krankheit, Behinderung, oder ganz einfach bei nachlassenden Kräften. Es hat sich allmählich herumgesprochen, dass man Vorsorge treffen kann mit der sogenannten Vorsorgevollmacht. Nur wer darüber nicht verfügt, wird ein Fall für die gesetzliche Betreuung. Die richtet das Vormundschaftsgericht ein, eine Abteilung des zuständigen Amtsgerichts. Dies wird häufig als Einmischung in die Privatsphäre empfunden. Aufgabe des Anwaltes ist es, über die Einhaltung des Erforderlichkeitsgrundsatzes zu wachen. Vertrauen Sie deshalb auf Rechtsanwältin Anke Schüler.

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