Klaus Hilgenfeldt
Kurzprofil
Klaus Hilgenfeldt arbeitet seit seiner Zulassung im September 1976 als selbständiger Rechtsanwalt in Koblenz. Seine Kanzlei liegt in der Nähe der Bundestrassenausfahrt „Koblenz – Pfaffendorfer Höhe / Zentrum Innerer Führer“ im Koblenzer Stadtteil Pfaffendorf. Kostenlose Parkmöglichkeiten stehen den Mandaten in ausreichender Anzahl zur Verfügung.
In den Bürozeiten von 8 Uhr – 17 Uhr vereinbaren die Rechtsanwaltsfachangestellten gern erste persönliche Beratungstermine mit Ihnen, die aber auch außerhalb dieser Zeiten liegen können. Sollte Ihnen die Wahrnehmung eines Termins in den Kanzleiräumen nicht möglich sein, kann mit Herrn Hilgenfeldt bei Bedarf auch ein Hausbesuch vereinbart werden. Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV mit Internetzugang.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Klaus Hilgenfeldt
- Ellingshohl 16
56076 Koblenz
Rheinland-Pfalz
Deutschland
- Telefon
- +49 (261) 97275-0
- Telefax
- +49 (261) 97275-11

Fachgebiete/Charakteristika
Klaus Hilgenfeldt wurde am 10.12.1946 in Göttingen geboren. Nach seinem Jura – Studium an der Universität Bonn und dem sich daran anschließenden Referendarsdienst im Oberlandesgerichtsbezirk Köln, folgten die Tätigkeiten als Justiziar einer Kölner Firma und als Angestellter einer Kanzlei in Koblenz. Der Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch.
Die Kanzlei Hilgenfeldt ist vorrangig auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen dabei beim Arbeitsrecht, Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Steuerrecht und dem Familienrecht. Außerdem betreut und berät Herr Hilgenfeldt seit Jahren ein Koblenzer Krankenhaus bei allen anfallenden Rechtsfragen im Arzthaftungsrecht. Um das Serviceangebot abzurunden bietet die Kanzlei auch die Übernahme von strafrechtlichen Pflichtverteidigungen.
Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten und zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Beim Arbeitsrecht handelt es sich um ein Gebiet, dass sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern mit großer Emotionalität betrachtet wird. Dies liegt daran, dass die tägliche Arbeit einen Großteil der Lebenszeit einnimmt und häufig wesentlich das Selbstwertgefühl des Einzelnen bestimmt. Rechtsanwalt Hilgenfeldt vertritt Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstände, Arbeitnehmer und Betriebsräte. Er sieht dabei die Vertretung unterschiedlicher Rechtspositionen als vorteilhaft an, da es hilft die Argumentation der Gegenseite zu verstehen und vorauszusehen.
Das Verkehrsrecht beinhaltet sowohl zivilrechtliche Auseinandersetzungen nach einem Verkehrsunfall wie auch Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr vom „Knöllchen“ bis zum Entzug der Fahrerlaubnis, die sowohl aufgrund eines Ordnungswidrigkeiten- wie eines Strafverfahrens erfolgen kann. Auf diesem Gebiet kann Rechtsanwalt Hilgenfeldt bei strittigen Punkten auf die Kompetenz von einem Kfz – Sachverständigen vertrauen, mit dem durch eine langjährige Zusammenarbeit eine interessengerechte Mandantenberatung gewährleistet wird.
Das Steuerrecht wird von vielen besonders gefürchtet. Es gilt als undurchschaubar, zu kompliziert und ungerecht. Schon die Formulare, die für verschiedene Steuererklärungen ausgefüllt werden müssen, wecken bei vielen Menschen eine Abneigung. Viele Fragen, die sich bei der Abgabe von Steuererklärungen ergeben - sei es nun wegen der Einkommensteuer, der Umsatz- oder Gewerbesteuer, aber auch der Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer - lassen sich klären, ohne gleich die ganze Steuererklärung von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater vorbereiten zu lassen. Auch hier berät Rechtsanwalt Hilgenfeldt fachkundig. Hierbei wird er von Steuerbüros unterstützt, mit denen er eine enge Zusammenarbeit pflegt.
Zudem ist Herr Hilgenfeldt auf die Vertretung in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten spezialisiert; insbesondere in Scheidungssachen, einschließlich der Erstellung von Trennungsfolgevereinbarung, den Folgesachen Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.
An seinem Beruf schätzt Rechtsanwalt Hilgenfeldt die Selbständigkeit und Unabhängigkeit sowie die tägliche Arbeit an Lösungen von individuellen Rechtsproblemen seiner Mandanten. Dabei kommt ihm seine sorgfältige, am jeweiligen Fall orientierte Arbeitsweise zugute.
Spezialitäten
Als Spezialität des Anwalts ist das Arztrecht zu nennen. Das Arztrecht umfasst das Arzthaftungsrecht sowie das Arztrecht im engeren Sinne, also Rechtsfragen des Standes-, Kassenarzt- und Honorarrechts und die damit zusammenhängenden Gebiete. In der Regel ist anwaltlicher Beistand geboten, wenn es zu Störungen im Arzt-Patienten-Verhältnis kommt. Aber auch im Falle der spezifischen berufsrechtlichen Probleme finden Ärzte in der Kanzlei Hilgenfeldt konkrete Hilfe. Wenn Sie als Arzt rechtliche Vertretung benötigen, ist Rechtsanwalt Hilgenfeldt Ihr Ansprechpartner. Umgekehrt vertritt der Jurist auch Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt zu führen haben. Es werden Patienten im Rahmen von Auseinandersetzungen gegen Ärzte, Krankenhäuser und Haftpflichtversicherungen im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Schmerzensgeld-, Schadensersatz- bzw. Rentenansprüchen beraten und vertreten. Zum Arzthaftungsrecht kam Rechtsanwalt Klaus Hilgenfeldt durch die oben genannte Vertretung des Koblenzer Krankenhauses.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


