Christian Neubauer

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Christian Neubauer wurde 1952 in Frankfurt am Main geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt und absolvierte seine Referendariatszeit in Wiesbaden. Im Jahre 1981 wurde Herr Neubauer als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst arbeitete er ein Jahr in einem Großhandelsunternehmen, wo er sich auch kaufmännische Kenntnisse aneignete. 1982 gründete Rechtsanwalt Neubauer seine Kanzlei in Neu-Isenburg.

Da in Deutschland derzeit jede dritte Ehe während der ersten fünf Ehejahre, in Großstädten sogar jede zweite, geschieden wird, hat Herr Neubauer einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte auf das Familien- und Scheidungsrecht gelegt. Er berät seine Mandanten zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Ehegattenunterhalt und zum Versorgungsausgleich, zur Verteilung von Wohnung und Hausrat und zu allen Fragen, die die Kinder betreffen. Zudem vertritt er Sie im gerichtlichen Verfahren.
Viele Probleme einer Scheidung können jedoch schon vor der Eheschließung ausgeschlossen werden. Deshalb sollten sich vor allem vermögende Partner von Rechtsanwalt Neubauer zur Verfassung eines Ehevertrages, zum Erstellen eines Vermögensverzeichnisses und zu den Wirkungen und Voraussetzungen einer Ehe Rat einholen. Zudem erstellt er auch Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Da Herr Neubauer seine Kenntnisse im Familienrecht noch weiter vertiefen wollte, besuchte er einen Fachanwaltslehrgang und hat diesen mit dem Titel eines Fachanwaltes für Familienrecht abgeschlossen.

Ebenso hat Herr Neubauer einen Tätigkeitsschwerpunkt im Mietrecht. Rechtsanwalt Neubauer berät und vertritt Mandanten beispielsweise bei Problemen mit Kündigungen, Räumungsklagen, Schönheitsreparaturen, Fragen der Miethöhe und bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen.
Zudem gestaltet und überprüft er ihren Mietvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Vermietern steht Herr Neubauer vor allem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht und bei einer Räumungsklage zur Seite.
Doch nicht nur im Wohnraummietrecht, sondern auch im Gewerberaummietrecht unterstützt er Sie mit Rat und Tat. Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich vor allem dadurch vom Wohnraummietrecht, dass Schutzvorschriften, wie sie im Wohnraummietrecht zugunsten des wirtschaftlich Schwächeren oder des rechtlich Unerfahrenen gelten, im Gewerbemietrecht regelmäßig nicht zur Anwendung kommen.

Überdies hat Herr Neubauer einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht. Er vertritt Sie sowohl in dem Bereich Unfallhaftung als auch bei Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bei der Unfallhaftung geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst, wie auch der Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Aber auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen steht Rechtsanwalt Neubauer kompetent an Ihrer Seite.
Oftmals sind im Zusammenhang mit einem Unfall Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden. Hierbei kommt es Herrn Neubauer durch eine intensive Überprüfung des Tatvorwurfes darauf an, Bußgelder oder Punkte in Flensburg oder gar den Führerscheinentzug zu vermeiden.

Die besondere Stärke von Rechtsanwalt Neubauer ist das Schifffahrtsrecht. Es beinhaltet insbesondere das Seeverkehrsrecht, die Kollisionsverhütungsregeln (KVR), die Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO), die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt (SOLAS), Umweltschutz (MARPOL), Ausrüstungspflicht, die Verantwortung des Schiffsführers und die Seeunfalluntersuchung (SeeUG). Herr Neubauer berät Mandanten aus den Bereichen Binnen-, See-, und vor allem aus der Sportschifffahrt in allen Rechtsfragen. Er bietet Rechtsvertretung gegenüber Versicherungen insbesondere bei Havariefällen und ähnlichem an.
Aufgrund seiner Fachkenntnisse hält Herr Neubauer regelmäßig Vorträge zum Schifffahrtsrecht.

Weiterhin berät er Sie auch zu allen Fragen des allgemeinen Zivilrechts. Dieses umfasst sämtliche Streitigkeiten die im normalen Alltagsleben eines jeden Menschen auftreten können.
Vor allem gehört zum allgemeinen Zivilrecht das Recht der Verträge zwischen den natürlichen aber auch zwischen juristischen Personen, insbesondere in den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Herr Neubauer entwirft und prüft für Sie ebenso Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie er Ihnen bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Forderungen hilft, oder Sie gegen unberechtigte Ansprüche verteidigt.

Herr Neubauer besitzt außerdem gute Verbindungen zu auswärtigen Korrespondenzanwälten, sowie gute Kontakte zu Steuerberatern.
Durch eine Umfangreiche Kanzleibibliothek, verschiedenen Datenbanken auf CD-Rom und einem JURIS-Online Anschluss (die aktuellste und umfangreichste Datenbank deutschen Rechts) ist er in der Lage, ihr Anliegen effektiv und schnell zu bearbeiten.
Herr Neubauer spricht fließend Englisch und besitzt gute Kenntnisse in der italienischen Sprache.

Damit Sie bei den Anwaltskosten den Überblick behalten, können Sie mit Herrn Neubauer in einzelnen Angelegenheiten Projekt- oder Zeithonorare, oder bei regelmäßigem Beratungsbedarf auch Monatspauschalen vereinbaren, und nicht wie gewohnt nach der undurchsichtigen Gebührenordnung abrechnen.


 

Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Christian Neubauer
Offenbacher Strasse 51
63263 Neu-Isenburg
Hessen
Deutschland

Telefon
+49 (6102) 7181-0
Telefax
+49 (6102) 718128
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
www.Neubauer-Neubauer.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

1211 Zugriffe seit dem 11.11.2004