Brita Neubauer
Fachgebiete/Charakteristika
Frau Brita Neubauer wurde 1954 in Frankfurt am Main geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt und absolvierte ihre Referendariatszeit in Wiesbaden. Von 1981 bis 1991 arbeitete sie als Syndikus eines weltweit tätigen Frankfurter Großunternehmens. Dort leitete sie ab 1987 die Rechtsabteilung. Im Jahre 1988 wurde Frau Neubauer als Rechtsanwältin zugelassen. 1992 trat Frau Neubauer in die Kanzlei ihre Mannes in Neu-Isenburg ein.
Einer ihrer Tätigkeitsschwerpunkte ist das Arbeitsrecht. Die Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern, Angestellten, Geschäftsführern, Vorständen und mittelständischen Unternehmen aller Branchen in Kündigungsschutzklagen und sonstigen Verfahren vor allen deutschen Arbeits- und Landgerichten. Darüber hinaus berät Frau Neubauer bei Vertragsabschlüssen, Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsvereinbarungen und Abfindungsverhandlungen unter Einbeziehung steuerlicher Aspekte. Daneben informiert sie ihre Mandanten auch zu allen Fragen bezüglich Zeugnis, Arbeitspapiere, Urlaub, Mutterschutz, Arbeitsunfähigkeit, Freistellung, Abrechnungsfragen und Mobbing.
Selbstverständlich können sich sowohl Arbeitgeber, als auch Interessenvertretungen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Betriebsräte auf die Unterstützung bei Verhandlungen über Sozialpläne oder Tarifverträge verlassen.
Da Frau Neubauer ihre Kenntnisse im Familienrecht noch weiter vertiefen wollte, besuchte sie einen Fachanwaltslehrgang und hat diesen mit dem Titel einer Fachanwältin für Arbeitsrecht abgeschlossen.
Ebenso liegt einer ihrer Tätigkeitsschwerpunkte im Geldinkasso.
Gegenüber einem Inkassobüro bietet das professionelle Inkasso durch Frau Neubauer vor allem den Vorteil, dass alle notwendigen Vorgänge, von der Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreiben der Forderung aus einer Hand geschieht.
Überdies interessiert sich Rechtsanwältin Neubauer für das Wohnungseigentumsrecht. Eine Vielzahl von Problemen tauchen im Wohnungseigentumsrecht auf, da die gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes nur sehr ungenau sind und die Rechtsmaterie durch eine umfassende Rechtsprechung geprägt wird. Im Rahmen des Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund. Hier informiert Frau Neubauer Sie zu den Fragen, welche Rechte und Pflichten Mieteigentümer untereinander haben, welche Befugnisse und Pflichten die Verwaltung hat und welche Formalien bei der Beschlussfassung zu beachten sind. Außerdem steht Frau Neubauer bei Wohnungseigentümerversammlungen mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Zudem berät sie Sie zum Erwerb einer Eigentumswohnung, insbesondere zu allen kauf- und werksvertragsrechtlichen Fragen aber auch rund um Mängelansprüche.
Daneben betreut sie Verwaltungsgesellschaften bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen.
Weiterhin berät Frau Neubauer insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen zu allen handelsrechtlichen Fragen. Für den Rechtsverkehr von Kaufleuten, also Handelsgesellschaften und eingetragenen Kaufmännern gelten überwiegend besondere Regelungen. Hier treten insbesondere Fragen und Probleme zur Kaufmannseigenschaft und zur Eintragung ins Handelsregister, zur Prokura, Handlungsvollmacht und Scheinvollmacht, zu Firmen- und Namensrecht und zur Rechnungslegung und zum Bilanzrecht auf, bei denen Frau Neubauer Sie gerne unterstützt.
Frau Neubauer besitzt außerdem gute Verbindungen zu auswärtigen Korrespondenzanwälten, sowie gute Kontakte zu Steuerberatern.
Durch eine Umfangreiche Kanzleibibliothek, verschiedenen Datenbanken auf CD-Rom und einem JURIS-Online Anschluss (die aktuellste und umfangreichste Datenbank deutschen Rechts) ist sie in der Lage, ihr Anliegen effektiv und schnell zu bearbeiten.
Frau Neubauer spricht fließend Englisch und besitzt gute Kenntnisse in der französischen Sprache.
Damit Sie bei den Anwaltskosten den Überblick behalten, können Sie mit Frau Neubauer in einzelnen Angelegenheiten Projekt- oder Zeithonorare, oder bei regelmäßigem Beratungsbedarf auch Monatspauschalen vereinbaren, und nicht wie gewohnt nach der undurchsichtigen Gebührenordnung abrechnen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Brita Neubauer - Offenbacher Strasse 51
63263 Neu-Isenburg
Hessen
Deutschland
- Telefon
- 06 102 - 71 81 0
- Telefax
- 06 102 - 71 81 28

- Homepage
- http://www.neubauer-neubauer.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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