Prof. Helmuth Jordan

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Helmuth Jordan wurde 1944 in Neu-Ulm geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität in Tübingen und an der Universität von Genf. Seine Referendariatszeit absolvierte Herr Jordan in Stuttgart. Er ist seit 1972 Mitglied der Anwaltskammer Stuttgart und seit 1991 Mitglied der Anwaltskammer Kalifornien. Von 1972 bis 1980 war Rechtsanwalt Jordan in der Kanzlei „Heine und Jordan“ tätig und anschließend von 1980 bis zum 31. Dezember 1999 in der Kanzlei „Lichtenstein und Körner“. Am 01. Januar 2000 gründete Herr Jordan die „Jordan Rechtsanwalts-GmbH“.

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Jordan ist das nationale und internationale Wirtschaftsrecht. Seine Arbeit auf diesem Rechtsgebiet umfasst insbesondere das Vertriebsrecht (Handelsvertreter- und Vertragshändlerrecht), das Gesellschaftsrecht, einschließlich des Rechts der Unternehmensnachfolge, das Arbeitsrecht und das zivile Baurecht. Er berät und betreut kleinere, mittelständische und Großunternehmen. Durch die problemorientierte Beratung können diese Unternehmen gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden; wo dies nicht möglich ist, können von Herrn Jordan Rechtsstreitigkeiten erfolgreich geführt werden.

Ebenso zählt das Internationale Recht zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Rechtsanwalt Jordan. Im Zuge der Globalisierung treten vermehrt Fragen der Anwendbarkeit deutschen oder ausländischen Rechts, der internationalen Gerichtszuständigkeit, der Zulässigkeit von Rechtswahlklauseln zugunsten einer bestimmten Rechtsordnung oder der Fragen nach Möglichkeiten einer Vollstreckung im Ausland auf. Insbesondere im Bereich des Handels- und Wirtschaftsrechts lassen sich international-rechtliche Spielräume als Instrumente der Vertragsgestaltung sinnvoll nutzen. Hier übernimmt Rechtsanwalt Jordan die Ausarbeitung praxisnaher Verträge. Dies gilt für gesellschaftsrechtliche Satzungen in gleichem Maße wie etwa für Lizenzverträge, Vertriebsvereinbarungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Vor allem im angelsächsischen Recht hat sich Herr Jordan sehr gute Kenntnisse angeeignet.

Überdies hat Herr Jordan einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt auf das Vertragsrecht gesetzt. Dabei beträgt Herr Jordan Sie insbesondere bei Leasingverträgen, Vertriebsverträgen, Lizenzverträgen.

Insbesondere betrifft die Tätigkeit von Rechtsanwalt Jordan sowohl die Überprüfung auf Risiken, gegebenenfalls die Unterbreitung von Änderungsvorschlägen, sowie die Erstellung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmen.

Der Staat ist immer weniger in der Lage, seinen Verpflichtungen aus öffentlichen Aufgaben wie Kunst und Kultur, Soziales, Bildung und Forschung nachzukommen. Daher wirken mittlerweile an die 12.000 gemeinnützige Stiftungen in den unterschiedlichsten Bereichen der Bundesrepublik zum Wohle der Allgemeinheit. Herr Jordan hat es sich im Stiftungsrecht zur Aufgabe gemacht, die Motivation des Stifters den rechtlichen Möglichkeiten anzupassen. Er berät seine Mandanten vor allem zur Wahl des richtigen Zeitpunkts der Errichtung, zu einer substanzerhaltenden Geldanlage, zur optimierten Einbringung von Stiftungsvermögen, den erbrechtlichen Vorgaben und den steuerlichen Vorteilen und deren optimierte Ausschöpfung.

Er leitet seit Jahren eine Stiftung als Vorstand.

Herr Jordan wurde zum Schiedsrichter bei WIPO, World Intellectual Property Organization, Arbitration and Mediation Center, Genf (OMPI) ernannt.

Rechtsanwalt Jordan spricht fließend Englisch und besitzt gute Kenntnisse der französischen und der niederländischen Sprache, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen verwenden kann.
Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Arbeit erwarb er den Titel eines Professors und eines Masters of Science (M. Sc.).
Herr Jordan ist Mitglied der Chairman British Chamber of Commerce, e.V. Baden-Württemberg und Vorstand der Carl-Baresel-Stiftung

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publizierte Herr Jordan das Buch „Die Nevada Aktiengesellschaft“ und das Buch „Governing Law from Litigation to Arbitration“.
Ebenso veröffentlichte er zahlreiche Aufsätze, wie z.B. „Das RVG kommt und alles ist gut?“ und „Die elektronische Akte“.

Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Stuttgart ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Prof. Helmuth Jordan
Kernerstraße 28
70182 Stuttgart Mitte
Baden-Württemberg
Deutschland

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070010081944
Telefax
+49 (711) 25540470
E-Mail
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www.jordan-ra.de


 
 

Spezialitäten

Um die Effizienz einer Anwaltskanzlei steigern zu können, entwickelte Rechtsanwalt Jordan mit einem Programmierer zusammen im Januar 2000 das System der elektronischen Anwaltsakte. Hierunter ist eine Datenbank zu verstehen, die sämtliche Unterlagen zu einem Fall in digitaler Form bereit hält. Beim Scannen eines Dokuments werden zusätzliche Erkennungsmerkmale erfasst, die der Zuordnung des Dokuments zu einer Akte und der Einordnung innerhalb der Akte dienen. Das Freitextfeld dient der stichwortartigen Kennzeichnung des Dokuments, die auch eine Textrecherche erlaubt.

Die Vorteile der elektronischen Akte im Vergleich zur konventionellen Papier-Akte sind vor allem die Zugriffsgeschwindigkeit, die Mobilität, eine größere Übersichtlichkeit, bessere Kooperation weltweit unter den Anwälten innerhalb einer Kanzlei und Platzersparnis bei der Aktenablage.
Heute wird dieses System der elektronischen Anwaltsakte von der Habel GmbH am Bodensee vertrieben.

Herr Jordan ist als Mediator zugelassen.

 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de