Peter Schweiger

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kurzprofil

Herr Schweiger arbeitet seit seiner Zulassung im Jahr 1996 als selbständiger Rechtsanwalt innerhalb einer Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Thesen in Nürnberg. Seine Kanzleiräume befinden sich nur wenige Meter vom U-Bahnhof "Rathenauplatz", (U-Bahnlinie 2+3) entfernt, direkt am Altstadtring von Nürnberg.
Parkmöglichkeiten stehen den Mandaten in ausreichender Anzahl in der Umgebung der Kanzlei zur Verfügung.

Die Anwaltskanzlei Schweiger ist Mo - Fr von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Selbstverständlich können weitere Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden. Außerdem bietet Herr Schweiger auch den Service des „Hausbesuchs“, falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, die Kanzleiräume aufzusuchen. Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV mit Internetzugang.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Peter Schweiger
Äussere Cramer-Klett-Str. 3
90489 Nürnberg Mitte
Bayern
Deutschland

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+49 (911) 2306140
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Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Peter Schweiger wurde am 5.07.1965 geboren und studierte an der Friedrich – Alexander – Universität Erlangen Rechtswissenschaften. Nach dem ersten Staatsexamen und dem darauf folgenden Referendarsdienst, den er in Nürnberg, Schwabach und Roth absolvierte, war er 3 Jahre als Geschäftsführer und Justiziar einer Unternehmensberatung tätig. Zudem war Herr Schweiger für die Deutsch – Amerikanische Handelskammer in Atlanta / USA beschäftigt. Daher verfügt der Jurist über gute Sprachkenntnisse in Englisch. An seinem Beruf schätzt Herr Schweiger die Unabhängigkeit und das Lösen von Problemen durch logisches Denken.

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei Schweiger liegen ausschließlich im Zivilrecht. So berät Sie Herr Schweiger in allen arbeits-, gesellschafts-, familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten. Der Interessenschwerpunkt ist dabei beim Arbeitsrecht zu sehen. Der arbeitsrechtlichen Beratung innerhalb und außerhalb von Prozessen, kommt gerade in mittelgroßen Betrieben eine herausragende Rolle zu, denn z. B. in Kündigungsschutzverfahren steht der Arbeitgeber oftmals vor der Frage, welche Voraussetzungen eine wirksame Kündigung hat. So liegen z B. im Falle eines bereits vom Arbeitnehmer anhängig gemachten Kündigungsschutzverfahrens vielfach die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vor. Aber auch der Arbeitnehmer sollte überprüfen lassen, ob der zu Kündigung geführte Sachverhalt überhaupt ausreicht, um eine solche auszusprechen. Die Beratung und Vertretung beschränkt sich aber nicht nur auf Kündigungsverfahren. Desgleichen können sich innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Auseinandersetzungen anbahnen, etwa bezüglich der Inhalte und Pflichten desselben. Das Arbeitsrecht ist in der Regel auf Grund vieler Nebengesetze, tariflichen Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber, noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Peter Schweiger hier besondere Kompetenzen aufweisen.
Zusätzlich berät Rechtsanwalt Schweiger kleinere Unternehmen bei allen anfallenden Rechtsfragen. Somit finden Sie hier auch für Probleme aus dem Vertrags- oder Gesellschaftsrecht einen kompetenten Ansprechpartner. Die oben genannte Tätigkeit in einer Unternehmensberatung sowie die langjährige Berufserfahrung bilden dabei das Erfahrungsfundament für eine interessengerechte Beratung.
Um dieses Beratungsfeld abzurunden, hat sich der Jurist ein Netz von Maklern, Finanzdienstleistern und Unternehmensberatern aufgebaut, die ihn bei komplizierteren Fällen mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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