Kerstin Sabine Kreitinger geb. Birngruber
Fachgebiete/Charakteristika
Frau Kerstin Sabine Kreitinger wurde 1975 in Nürnberg geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen und absolvierte ihre Referendariatszeit in Nürnberg. 2002 wurde Frau Kreitinger als Rechtsanwältin zugelassen. Noch im gleichen Jahr trat sie in das Team der Sozietät Kalb, Döbler, Küspert & Dr. Möschel, Herrmanns ein.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Kreitinger ist das allgemeine Zivilrecht. Dieses umfasst sämtliche Streitigkeiten die im normalen Alltagsleben eines jeden Menschen auftreten können.
Vor allem beinhaltet dieses Rechtsgebiet das Recht der Verträge zwischen den natürlichen aber auch zwischen juristischen Personen, insbesondere in den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Frau Kreitinger entwirft und prüft für Sie ebenso Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen, wie sie Ihnen bei der Sicherung und Durchsetzung Ihrer Forderungen hilft, oder Sie gegen unberechtigte Ansprüche verteidigt.
Ebenso liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Kreitinger im Mietrecht. Die Beratung und gerichtliche Tätigkeit umfasst sowohl das Wohnungs- als auch das Gewerbemietrecht.
Zentrale Probleme innerhalb des Mietrechts sind unter anderem die Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen, die ordnungsgemäße Abrechnung von Betriebskosten, Räumungsklagen, Investitionen des Mieters in die Wohnung und damit verbunden die Frage nach der Erstattungsfähigkeit dieser, das Thema Schönheits- und Renovierungsarbeiten an sich, sowie alle Fragen rund um die Kündigung eines Mietverhältnisses.
Zudem erstellt und überprüft Rechtsanwältin Kreitinger Mietverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Vermietern steht sie unter anderem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht, Kündigungen oder bei einer Räumungsklage zur Seite.
Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Frau Kreitinger im Arbeitsrecht. Insbesondere bei Fragen zur Begründung und der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses berät sie sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Rechtsanwältin Kreitinger entwirft und prüft Arbeitsverträge, Änderungsverträge und Aufhebungs- und Abwicklungsverträge sachgerecht und kompetent.
Bei der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses steht sie Ihnen bei allen entstehenden Problemen, wie z.B. Kündigungsschutz, Formalien einer Kündigung, Kündigungsverfahren und Kündigungsfristen zur Seite.
Daneben beantwortet sie Ihnen natürlich auch alle Fragen bezüglich Zeugnis, Arbeitspapiere, Urlaub, Mutterschutz, Arbeitsunfähigkeit, Freistellung, Abrechnungsfragen und Mobbing.
Selbstverständlich können sich sowohl Arbeitgeber, als auch Interessenvertretungen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Betriebsräte auf die Unterstützung von Frau Birngruber bei Verhandlungen über Sozialpläne oder Tarifverträge verlassen.
Ebenso ist Frau Kreitinger im Betreuungsrecht tätig. Falls ein Mensch Hilfe wegen Gebrechlichkeit, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung braucht, bestellt das Amtsgericht dem Betroffenen einen Betreuer.
Die Aufgaben von Rechtsanwältin Kreitinger betreffen die Durchführung von gesetzlichen Betreuungen für Volljährige gemäß § 1896 BGB, Verfahrenspflegschaften für Volljährige gemäß § 67 FGG, Verfahrenspflegschaften bei zivilrechtlichen Unterbringungsmaßnahmen und Nachlasspflegschaften gem. § 1960 BGB. Weiterhin vertritt sie die Interessen Volljähriger (z. B. durch Beratung und Vertretung vor Behörden und Gericht) und sie berät bei Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und “Patientenverfügungen”.
Als Verkehrsteilnehmer besteht ständig die Gefahr, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden. Selbst wenn man an dem Unfall schuldlos ist, hat man doch eine Menge Ärger, bevor der Schaden reguliert werden kann. Aus diesem Grund interessiert sich Frau Kreitinger auch für das Verkehrsrecht. Dazu zählt die Beratung von Unfallbeteiligten in Fragen, wer den entstandenen Schaden (Gutachter, Verdienstausfall, Mietwagen und Reparaturkosten)bezahlen muss, welche Schäden überhaupt ersetzungsfähig sind und ob, und gegebenenfalls welche, Ansprüche gegen eine Versicherung bestehen, zu beraten.
Regelmäßig fallen beim Verkehrsunfall auch ordnungswidrigkeitsrechtliche und strafrechtliche Probleme an. Das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht wird berührt, wenn wegen Verstößen gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung oder des Strafrechts Bußgelder verhängt oder sogar Strafverfahren eingeleitet werden.
Auch hier kann Frau Kreitinger den Betroffenen zur Seite stehen, indem sie Akteneinsicht nimmt und eventuelle Fehler aufzeigt.
An ihrem Beruf schätzt Frau Kreitinger die abwechslungsreichen, vielfältigen Aufgaben und den persönlichen Kontakt mit Menschen. Sie zeichnet sich insbesondere durch die Fähigkeit aus, realisierbare Problemlösungen auszuarbeiten, vor allem im außergerichtlichen Bereich.
Rechtsanwältin Kreitinger besitzt gute Kenntnisse in der englischen und französischen Sprache.
Seit November 2003 engagiert sie sich im "FORUM Junge Anwaltschaft" im Deutschen Anwaltverein, der größten Interessenvertretung junger Juristen in Deutschland. Sie ist dort als Regionalbeauftragte für den Landgerichtsbezirk Nürnberg tätig und Ansprechpartner für junge Kolleginnen und Kollegen, die sich dem Anwaltsberuf zuwenden wollen oder dies schon getan haben.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Kerstin Sabine Kreitinger geb. Birngruber
- Findelgasse 10
90402 Nürnberg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (911) 530340
- Telefax
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- Homepage
- http://www.rae-kalb.de
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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