Markus Schendera

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Kanzlei Markus Schendera liegt im Stadtteil Metternich an der Triererstraße, unmittelbar neben der Sparkasse und gegenüber der Bushaltestelle Closter Brauerei. Parkplätze für Mandaten stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung.

In den Sprechzeiten von 9 Uhr – 12 Uhr sowie von 15 Uhr – 18 Uhr  vereinbart Einzelanwalt Schendera erste persönliche Beratungstermine überwiegend selbst. Dabei legt er auf ein kurzes Vorgespräch wert, um sich vorab ein Bild über die individuellen Rechtsprobleme des Mandanten machen zu können. Bei Bedarf können auch Ortstermine vereinbart werden. Die Kanzlei verfügt über eine moderne EDV mit Internetzugang.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Markus Schendera
Trierer Straße 99b
56072 Koblenz
Rheinland-Pfalz
Deutschland

Telefon
+49 (261) 9429-200
Telefax
+49 (261) 9429-333
E-Mail
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Fachgebiete/Charakteristika

Nach Abschluss der Ausbildung an den Universitäten in Freiburg und Konstanz mit Schwerpunktstudium im Internationalen Privatrecht war Herr Schendera in Paris bei einer Rechtsschutzversicherung mit Regulierung von Verkehrsunfällen befasst. Als Rechtsanwalt in Freiburg war er Mitglied einer größeren Kanzlei. Seit 1997 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt im Raum Koblenz niedergelassen.  Die aktuellen Büroräume wurden 2003 bezogen. Der Jurist verfügt  über gute Sprachkenntnisse in Englisch und Französisch, sowie über Grundkenntnisse in Italienisch.

Das Verkehrrecht und das Arztrecht bilden die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei Schendera. Außerdem betreut und berät Herr Schendera Mandaten in familien- und erbrechtlichen Fragen und bei Problemen im privaten Baurecht.

Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und des Verkehrsstrafrechts. Durch die langjährige Betreuung von zahlreichen Speditionen hat sich Rechtsanwalt Schendera einen umfangreichen Erfahrungsschatz im Güterverkehrsrecht, beispielsweise bei der rechtlichen Abwicklung von LKW – Unfällen, Problemen mit Bergeunternehmen, Fahrerlaubnisangelegenheiten und Lenk- und Ruhezeitverstößen angeeignet.

Auf dem Gebiet des Arztrechts hat sich Herr Schendera auf rechtliche Fragen der ärztlichen Zulassung und Ermächtigung, der Honorare nach GOÄ und EBM sowie der Praxisverträge spezialisiert. Er berät diesbezüglich zwei Ärzteverbände.
Da er sich im Arztrecht ein großes Fachwissen angeeignet hat, übernimmt Rechtsanwalt Markus Schendera auch Strafverteidigungen soweit der Vorwurf mit der ärztlichen Tätigkeit in Zusammenhang steht.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de