Guido Neumann

Rechtsanwalt

Kurzprofil

In der Münchener Stadtmitte, unmittelbar neben der Universität am Siegestor liegt die 1986 gegründete Kanzlei Neumann & Partner. Eine individuelle und umfassende Betreuung und Beratung, enger Mandantenkontakt sowie zeitliche und örtliche Flexibilität gehören zu den Vorgaben ihrer täglichen Arbeit. Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf von Privatleuten als auch von kleinen und mittleren Unternehmen ab. Die Kanzlei vertritt Mandanten aus dem In- und Ausland, speziell auch aus Italien.

Die Kanzleiräume finden Sie in der Akademiestraße 5 unweit der Ludwig-Maximilians-Universität gegenüber der Kunstakademie. Mit den U-Bahn-Linien U3 und U6 erreichen Sie die Haltestelle “Universität”. Von dort folgen Sie der Ludwigstraße ca. 150 m bis zum Siegestor und biegen links in die Akademiestraße ein. Parkmöglichkeit wird auf Wunsch bereitgestellt.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 08.30 bis 17.00 Uhr und Freitags von 08.30 bis 15.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Selbstredend sind Termine bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über die E-Mail-Adresse (ra-neumann@ra-bubendorfer.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Guido Neumann
Akademiestr. 5
80799 München Maxvorstadt
Bayern
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Guido Neumann wurde 1948 in München geboren. An der Ludwig-Maximilians-Universität München studierte er Rechtswissenschaften. Zwischendurch Studium in Großbritannien (internationales Recht). Das Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk München. Als zugelassener Rechtsanwalt war er von 1978 bis zur Kanzleigründung 1986 in einer Münchener Kanzlei tätig.

Herr Neumann spricht fließend Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Ferner spricht und kommuniziert er auf Italienisch. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie im Münchener Anwaltverein.

Sehr großer Wert wird auf die möglichst frühzeitige sorgfältige Abklärung der Rechtlage gelegt und in Folge auf genaue Aufklärung des Mandanten über die rechtlichen und finanziellen Risiken. Dies gilt insbesondere für Fälle, die gerichtshängig werden können. 50 % der Streitsparteien im Prozess – einmal von Vergleichsfällen abgesehen – gehen als Verlierer aus dem Prozess. Denn wenn einer gewinnt, muss der andere verlieren. Nur wenn schon vorher die Rechtslage so umfangreich und sorgfältig wie möglich im Vorfeld geprüft wird, wird vermieden, dass der eigene Mandant zu den 50 % der Streitsparteien gehört.

Rechtsanwalt Guido Neumann berät und vertritt Sie vornehmlich im Handelsrecht, gewerblichen Rechtsschutz, allgemeinen Zivilrecht und Strafrecht.

Der Jurist berät und vertritt Sie in allen Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dem Handelsrecht. Das Handelsrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der das besondere Recht für Kaufleute regelt. Es modifiziert und konkretisiert das bürgerliche Recht im Hinblick auf die besonderen Anforderungen und Bedürfnisse, die Kaufleute an ihren Rechtsverkehr richten und die im Wirtschaftsverkehr erforderlich sind. Der Vertrieb von Ware und Dienstleistung über Handelsvertreter und Vertragshändler hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung, gerade für mittelständische Industrie- und Handelsunternehmen. Rechtliche Beratung der Unternehmen ist notwendig im Einkauf, wenn Handelsunternehmen Produkte auswärtiger Hersteller einkaufen, um sie mit Exklusivrechten auf dem deutschen oder europäischen Markt zu vertreiben. Erforderlich ist aber auch die juristische Ausarbeitung der Verträge mit dem eigenen Handelsvertreter, zumal hier je nach Ausrichtung des Unternehmens verschiedene Modelle denkbar sind. Großer Beratungsbedarf besteht regelmäßig auch bei den Verhandlungen zum Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und Vertragshändlers nach § 89b Handelsgesetzbuch (HGB).

Rechtsanwalt Neumann berät und vertritt sie auch zum Beispiel im Handelsvertreterrecht (§§ 84 ff. HGB). Dort werden handelsrechtliche Besonderheiten, insbesondere Rechte und Pflichten von Handelsvertreter, Vertragshändler, Makler und Unternehmer konkretisiert und ausgestaltet. Zur Vermeidung späterer Auseinandersetzungen und Streitigkeiten, aber auch um optimale Planungs- und Kalkulationssicherheit zu erhalten, berät und vertritt Sie Guido Neumann umfassend beispielsweise zu Provisionsabrechnung, Ausgleichsanspruch, Vertragsbeendigung sowie Konkurrenz- und Wettbewerbsverbot. Gerne hilft er auch bei der Eintreibung von Provisionen oder unberechtigten Stornorücklagen sowie deren Abwehr.

Rechtsanwalt Neumann verfolgt in diesem Zusammenhang auch die Ansprüche deutscher Handelsvertreter gegenüber Unternehmen Sitz in Italien und umgekehrt. Ebenso ist er mit Streitigkeiten zwischen deutschen Kunden und italienischen Firmen befasst, insbesondere auch mit der Beitreibung von Forderungen.

Ein Unterfall des Handelsrechts ist das Maklerrecht. In diesem Zusammenhang steht der Anspruch des Maklers – sowohl Handelsmakler oder auch Immobilienmakler - auf seine Provision im Vordergrund.

Insbesondere beim Immobilienmakler dreht sich der Streit häufig darum, ob überhaupt ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist um ob seitens des Maklers bereits für den Nachweis des Objekts oder erst für die Vermittlungstätigkeit Provision beansprucht werden kann (Nachweisprovision / Vermittlungsprovision). Die Rechtsprechung ist äußerst differenziert, weil ein Maklervertrag nicht notwendigerweise schriftlich erfolgen muss und aus dem Verhalten der Parteien im Einzelnen geschlossen werden muss, ob eine Provisionsvereinbarung zustande kam und mit wem sie zustande kam (mit dem Anbieter oder dem Erwerber).

Rechtsanwalt Neumann berät je nach Fall den Makler oder Partei, die den Makler beauftragt, bei Provisionsstreitigkeiten bzw. bei der Vertragsgestaltung. Ebenso berät er Käufer und Verkäufer von Immobilien (Hauskauf) bei der Gestaltung von Kaufverträgen – was insbesondere beim Immobilienkauf oft auch mit Rechtsfragen des Maklerrechts bei der Immobilienvermittlung in äußerem Zusammenhang steht.

Darüber hinaus berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Neumann im gewerblichen Rechtsschutz. Der gewerbliche Rechtsschutz stellt den Inbegriff der Rechtsnormen dar, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Man spricht auch vom geistigen Eigentum oder Immaterialgüterschutz. Dazu gehört insbesondere das Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, während das Urheberrecht Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur schützt. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt demnach die Idee an etwas, also das geistige Eigentum an einer einzigartigen und bestimmten gedanklichen Leistung. Gewerbliche Schutzrechte gewähren dem Rechtsinhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, das es ihm ermöglicht, die Früchte seines geistigen Schaffens allein zu ernten.

Ein weiterer Schwerpunkt von Guido Neumann ist das Wettbewerbsrecht. Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz).

Herr Neumann berät bzw. vertritt Sie im Hinblick auf die Ahndung und Verfolgung etwaiger Wettbewerbsverstöße Ihrer Mitkonkurrenten ebenso wie bei der Abwehr ungerechtfertigter Abmahnungen und anschließenden Einstweiligen Verfügungsverfahren, Unterlassungsprozessen etc..

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Neumann in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er hat hauptsächlich in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Herrn Neumann.

Einen wichtigen Teil seiner Tätigkeit nimmt auch auf das allgemeine Zivilrecht inklusive Schadenersatzrecht, Erb- und Familienrecht, Inkasso und Arzthaftungsrecht ein.

Beim Schadensersatzrecht (auch: Schadenersatzrecht) inklusive Gewährleistungsrecht und Haftungsrecht unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung (deliktische Haftung) oder Gefährdungshaftung. Dazu gehört auch die Geltendmachung von Schäden gegenüber Versicherungen. Sehr häufig findet Schadenersatzrecht Anwendung beim Verkehrsunfall (Verkehrsunfallrecht). Es geht hierbei im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und — speziell bei Personenschaden — Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen.

Darüber hinaus steht der Jurist Ihnen auch beim Forderungseinzug (Inkasso) mit Rat und Tat zur Seite. Falls Ihr Kunde nicht zahlt, wird immer Ihre eigene Liquidität beansprucht. Rechtsanwalt Neumann setzt Ihre Forderung durch und macht sie gegebenenfalls gerichtlich geltend. Im Anschluss daran werden die titulierten Forderungen, falls notwendig, gegenüber dem Schuldner vollstreckt. Die Vollstreckung eines Urteils oder Vollstreckungsbescheids kann manchmal Jahre in Anspruch nehmen. Ausdauer ist dabei wichtig, weil dem Mandanten Vollstreckungstitel so soviel nützt, wie er dann auch eintreiben kann.

Wenn es zu Störungen im Verhältnis Arzt-Patienten-Verhältnis kommt, ist seitens des Patienten häufig anwaltlicher Beistand geboten. Rechtsanwalt Guido Neumann vertritt im Arzthaftungsrecht (Arztrecht) Patienten, die einen Rechtsstreit mit ihrem behandelnden Arzt führen, sei es gegen niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Universitätskliniken et cetera. Herr Neumann berät und vertritt geschädigte Patienten, wenn diese von einem Schaden durch ihren behandelnden Arzt betroffen sind. Ziel ist die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rente bei fehlerhafter Behandlung (Kunstfehler). Beispielsweise ein ärztlicher Behandlungsfehler, ärztlicher Kunstfehler oder eine fehlgeschlagene ärztliche, zahnärztliche oder kosmetische Behandlung können erhebliche Schäden verursachen. Selbstverständlich vertritt er Sie auch in sogenannten Schlichtungsverfahren, das die Erstellung eines Sachverständigengutachtens zum Inhalt hat, wobei die Gutachterkosten, die sehr hoch sein können, von der Versicherung des Arztes bzw. Krankenhauses getragen.

Rechtsanwalt Neumann übernimmt die Interessenvertretung und wird einen Sorgfaltspflichtverstoß des Arztes, einen Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht oder eine mangelnde Risikoaufklärung geltend machen. Ferner beziffert er den Umfang des Schadens, Haushaltsführungsschadens und sonstigen materiellen Schadens und wird Schadenersatz in Form von Schmerzensgeld und Verdienstausfall für Sie durchsetzen. Der Jurist führt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit der Versicherung des Arztes. Bei besonders schwerwiegenden Medizinschäden und nach einer Betrachtung im Einzelfall wird Herrn Neumann einen diesbezüglichen Rentenanspruch durchsetzen (Schmerzensgeldrente oder auch dauerhafter Ausgleich für dauerhaft entgangene Erwerbsmöglichkeit bzw. dauerhaft geminderte Erwerbsmöglichkeit), ebenso Ansprüche gegen die eigene Versicherung wegen eingetretener Berufsunfähigkeit.

Rechtsanwalt Guido Neumann ist außerdem mit Familien- und Erbrecht befasst. Erstgenanntes enthält Anordnungen über das Eingehen der Ehe und Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden speziell die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe oder Lebenspartnerschaft, das eheliche und lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Ferner enthält es Vorschriften über die Abstammung und die wechselseitige Unterhaltspflicht von Verwandten und über Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern.

Das Erbrecht regelt speziell den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Rechtsanwalt Neumann vertritt Sie im Erbscheinsverfahren sowie im gerichtlichen Auseinandersetzungsverfahren. Im Zuge von Erbauseinandersetzungen übernimmt Rechtsanwalt Neumann auch die Vertretung in sogenannten Teilungsversteigerungen (gerichtliche Teilungsversteigerungsverfahren), sofern sich im Nachlass Grundstückseigentum befindet.

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