Die Bedeutung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen
Wenn auf einer Autobahn keine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben ist, gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Wer schneller fährt, weil Witterung und Verkehrslage dies erlauben, begeht keine Ordnungswidrigkeit. Problematisch wird es jedoch, wenn der Schnellfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt wird.
Wenn ein Autofahrer auf der linken Spur deutlich schneller als mit der Richtgeschwindigkeit unterwegs ist und wenn es hierbei zu einem Unfall
mit einem anderen Kraftfahrzeug kommt, weil beispielsweise der Schnellfahrer von einem langsameren, auf der rechten Fahrspur fahrenden Fahrzeug durch einen unerwarteten Spurwechsel zu einer Vollbremsung gezwungen wird, aufgrund dessen die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und sodann mit einem anderen bis dahin unbeteiligten Fahrzeug kollidiert, wird eine Mithaftung nicht vermeiden können. Wenn der Spurwechsler sich entfernt hat und nicht in Anspruch genommen werden kann, ist der Schadensausgleich zwischen den am Unfall
beteiligen vorzunehmen. Hierbei kann sich jeder der beteiligten Fahrzeugführer entlasten, wenn der Unfall
für ihn ein unabwendbares Ereignis darstellte (§ 17 Abs. 3 StVG).
Unabwendbar ist der Unfall
für einen Fahrzeugführer aber nur dann, wenn er sich wie ein „Idealfahrer“ verhalten hat. Der Idealfahrer ist ein Fahrzeugführer, der unter Beachtung aller Verkehrsregeln alles richtig macht. Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Problematik entschieden, dass ein Fahrzeugführer, der auf der Autobahn schneller fährt als mit Richtgeschwindigkeit, nicht als „Idealfahrer“ zu werten ist. Dies bedeutet, dass der Schnellfahrer sich nicht deshalb auf ein unabwendbares Ereignis berufen kann, weil es auf der Autobahn keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.
Allerdings haftet der Schnellfahrer nicht in jedem Fall. Wenn er geltend machen kann, dass es auch bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit zu dem Unfall
mit vergleichbar schweren Folgen gekommen wäre, dann ist auch beim Schnellfahrer von einer Unabwendbarkeit des Unfalls auszugehen. Allerdings muss der Schnellfahrer die Voraussetzungen eines rechtmäßigen Alternativverhaltens beweisen.
Weitere Rechtstipps in diesem Bereich
- Lenkzeiten und Ruhezeiten ab 11.04.2007
- Medizinisch-Psychologische-Untersuchung (MPU)
- Ärger mit der Kfz-Werkstatt
- Mögliche Fallen beim Gebrauchtwagenkauf
- Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwalt Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt MallorcaAktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt

