Was ist zu tun bei einem Bußgeldbescheid?

Bei Fragestellungen, die im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten stehen, ist oft kompetenter, juristischer Rat gefragt.
Denn wie wird man seine "Flensburg-Punkte" los oder was kostet die Nichtbeachtung einer "roten Ampel"? Und wie vor allem formuliert man einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid? In der Regel hat ein Bußgeld von mindestens 40 Euro einen oder mehrere "Punkte in Flensburg" zur Folge. Bei Fahranfängern in der zweijährigen Probezeit kann dies zur Aufforderung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und einer Verlängerung der Probezeit führen, in der sie sich im Straßenverkehr bewähren müssen. Gründe für die Verhängung eines Bußgeldes können neben Geschwindigkeitsübertretungen, einem zu geringem Sicherheitsabstand auch Zuwiderhandlungen gegen die 0,5-Promille-Grenze sein. Der Erhalt eines Bußgeldbescheides bedeutet aber nicht, dass man sich damit pauschal abfinden muss. Jedem Betroffenen steht vielmehr das Recht zu, gegen den Bußgeldbescheid insgesamt oder gegen einzelne Punkte, wie es die Höhe des Bußgeldes sein kann, Einspruch einzulegen. Sinnvoll ist dies insbesondere dann, wenn aufgrund des verhängten Fahrverbotes der Verlust des Arbeitsplatzes droht oder Messfehler bei der Geschwindigkeitsüberschreitung möglich erscheinen.

Vorsicht wegen der kurzen Einspruchsfrist
Die Widerspruchsfrist beträgt lediglich zwei Wochen ab Erhalt des Bußgeldbescheides. Der Fristbeginn tritt mit Zustellung des Bescheides beziehungsweise dem Einwurf der Benachrichtigung in den Briefkasten ein. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der für den Einspruch zuständigen Behörde erfolgen. Die zuständige Behörde ist dabei diejenige, die den Bescheid erlassen hat. Auch, wenn der Einspruch zunächst nicht mit dessen Einlegung begründet werden muss, ist dies sinnvoll, da hierdurch der Behörde die Überprüfung ihrer bisherigen Auffassung ermöglicht wird.

Gang des Bußgeldverfahrens
Stets ist es sinnvoll, innerhalb der Einspruchfrist Einspruch einzulegen, da ansonsten der Bußgeldbescheid bestandskräftig werden kann. Es ist daher ratsam schnellstmöglich nach Erhalt des Bußgeldbescheides auch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, da dieser sich dann ein umfassendes Bild von dem konkreten Fall und der dementsprechenden Vorgehensweise machen kann. Sieht der Rechtsanwalt eine Erfolgsaussicht hinsichtlich der Einlegung eines Einspruches, so wird er im Anschluss an die Einlegung des Einspruches eine ausführliche Einspruchsbegründung formulieren. Ist nach Auffassung des Rechtsanwalts der Bußgeldbescheid in rechtmäßiger Weise ergangen, so kann der Einspruch ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden.

Weitere Instanzen des Bußgeldverfahrens
Will die Behörde nach erneuter Überprüfung den Bußgeldbescheid aufrechterhalten, wird die von ihr angelegte Akte der Staatsanwaltschaft übersandt. Die Staatsanwaltschaft überprüft nochmals den Fall und kann das Verfahren gegebenenfalls einstellen. Sieht die Staatsanwaltschaft von der Einstellung des Verfahrens ab, wird die Akte an das zuständige Gericht weitergeleitet. Zuständig ist das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verkehrsverstoß stattgefunden hat.

 

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