Prof. Dr. Niels Korte
Kurzprofil
Die Kanzlei Korte Rechtsanwälte wurde 1998 von Prof. Dr. Niels Korte gegründet und besteht heute mit vier Volljuristen in drei Standorten. Die Kanzlei bietet anwaltliche Hilfe zu allen Fragen des Hochschulrechts. Selbstverständlich stehen die Rechtsanwälte Ihnen auch in anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise im öffentlichen Dienstrecht und im Wirtschaftsrecht kompetent zur Verfügung.
Die Kanzlei in Berlin-Mitte finden Sie Unter den Linden 12 neben der bekannten Staatsbibliothek. Durch die Lage besteht auch ein direkter Anschluss an das S-Bahn- und Busnetz Frankfurts (Oder). Mit den S-Bahn-Linien S1, 2, 5, 7, 9, 25, und 75 sowie der U-Bahn-Linie U6 gelangen Sie zur Haltestelle “Friedrichsstraße”, von dort sind es zur Kanzlei nur wenige Minuten Fußweg. Weitere Niederlassungen sind in Berlin-Adlershof und Berlin-Hellersdorf.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 17.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich und werden in der Regel entsprechend den Tätigkeitsressorts und Spezialisierungen der einzelnen Anwälte aufgeteilt. Die Rechtsanwälte können bundesweit für Sie tätig werden und sind rund um die Uhr für Sie erreichbar (kostenlose Telefonnummer: 0800-22679226).
Auch abgelegene und schwierige Rechtsgebiete werden zügig bearbeitet. Hierzu bedient sich die Kanzlei aktueller Technik und korrespondiert auch per E-Mail (kanzlei@anwalt.info). Sie verfügt über moderne EDV und eigenen Internetauftritte (www.anwalt.info / www.studienplatzklagen.com). Dank der modernen und schlagkräftigen Kanzleiorganisation, der umfassenden Nutzung neuer Medien sowie der Anbindung an alle wesentlichen Datenbanken sind alle Rechtsanwälte für Sie immer auf dem neuesten Stand der Information und gewährleisten eine besonders zügige Bearbeitung Ihres Anliegens. Die Kanzlei ist nicht nur räumlich in großer Nähe zu aktuellen Entwicklungen der Politik. Die Juristen verfolgen permanent den politischen Entscheidungsfluss und beziehen daher auch den möglichen Einfluss aktueller oder zu erwartender Änderungen auf Ihr Anliegen mit ein.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Prof. Dr. Niels Korte
- Unter den Linden 12
10117 Berlin Mitte
Deutschland
- Telefon
- +49 30 22679226
- Telefax
- +49 30 22679661

- Homepage
- http://www.studienplatzklagen.com
Fachgebiete/Charakteristika
Niels Korte, geboren 1969 in Arnsberg, Westfalen, begann 1991 das Studium der Rechtswissenschaften, welches er 1995 mit dem Prädikatsexamen abschloss. Von 1991 bis 1997 arbeitete Herr Korte zur Finanzierung seines Studiums im Bundestagsbüro des parlamentarischen Staatssekretärs Bernd Wilz (MdB), in den letzten beiden Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter. 1996 begann er den Referendardienst, den er 1998 mit dem zweiten Staatsexamen abschloss.
1996 bis 1997 war Niels Korte bei der Kienbaum Unternehmensberatung GmbH tätig, zunächst als Praktikant, später als Fachberater mit Teilprojektleitung. 1998 gründete er zusammen mit zwei Partnern die Unternehmensberatung Res Publica Information GmbH mit dem Schwerpunkt des politischen Lobbyings. Seit 1998 ist er selbständiger Rechtsanwalt, Alleininhaber der Kanzlei Korte Rechtsanwälte, derzeit mit drei angestellten Rechtsanwälten. Schwerpunkt der Kanzlei bildet die Beratung von Wirtschaftsunternehmen, insbesondere Existenzgründern, sowie das Verwaltungsrecht, einschließlich des Sozialverwaltungsrechts.
2003 promovierte Herr Korte bei Prof. Dr. Michael Kloepfer an der Humboldt-Universität Berlin zum Thema “Rechtsschutz gegen normauslösende Bekanntgaben”, vulgo “Dosenpfand”. Seit Oktober 2001 ist er Lehrbeauftragter und seit Februar 2004 Honorarprofessor an einer Berliner Hochschule. Er lehrt unter anderem Entrepreneurship und Arbeitsrecht. Prof. Dr. Niels Korte spricht fließend Englisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Niels Korte berät und vertritt Sie vornehmlich im Schul- und Hochschulrecht, öffentlichen Dienstrecht, Wirtschaftsrecht und Wettbewerbsrecht.
Die Kanzlei Korte ist auf dem Gebiet des Hochschulrechts, insbesondere dem Hochschulzulassungsrecht einschließlich Numerus-Clausus-Verfahren und dem Prüfungsrecht seit Jahren erfolgreich tätig. Eine nicht bestandene Zwischenprüfung, Bachelorprüfung, Diplomprüfung oder Magisterprüfung bedeutet nicht, dass das Studium gescheitert ist und der Karrieretraum zerplatzt. In vielen Fällen lassen sich Formfehler und Prüfungswillkür im Prüfungsverlauf erfolgreich vor Gericht anfechten. Im Prüfungsrecht empfiehlt es sich, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Einige Fehler im Prüfungsverfahren lassen sich nicht mehr erfolgreich monieren, wenn die Hochschule das Prüfungsergebnis bekanntgegeben hat.
Aber auch bei Fragen des allgemeinen Hochschulrechts wie zum Beispiel bei einer Exmatrikulation, bei Fragen zu Studiengebühren oder bei Fragen rund um das Prüfungsrecht können Sie sich an Rechtsanwalt Korte wenden. Er bietet Ihnen anwaltliche Hilfe zu allen Fragen des Hochschulrechts — vom Numerus Clausus (NC), über Exmatrikulationen und die Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität bis hin zum “Quereinstieg”. Rechtsanwalt Prof. Dr. Niels Korte berät Sie bereits vor Erhalt des Ablehnungsbescheides und betreut Sie bis zu einer gerichtlichen Entscheidung.
Das Hochschulzulassungsrecht betrifft all diejenigen rechtlichen Fragen, die den Zugang zum Studium an einer Hochschule betreffen. Interessant ist dieses Gebiet vor allem deswegen, weil sich in vielen Studiengängen regelmäßig wesentlich mehr Studienanfänger bewerben, als Plätze zur Verfügung stehen. Sie können gerichtlich überprüfen lassen, ob die Hochschule alle Mittel genutzt hat, um Sie in den von Ihnen gewünschten Studiengang zuzulassen. Die Zahl der Studienplätze einer Universität richtet sich nach verschiedenen Faktoren und muss in jedem Semester neu berechnet werden. In der überwiegenden Zahl der Fälle hat diese Klage sehr gute Erfolgsaussichten. Rechtsanwalt Korte führt Hochschulzulassungsverfahren (Studienplatzklagen) durch gegen eine oder mehrere Universitäten und Fachhochschulen, insbesondere bei den bundesweiten ZVS-Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie und Tiermedizin sowie in bundesweit sämtlichen Studiengängen mit beschränkter Zulassung.
Die Kanzlei Korte Rechtsanwälte betreut desgleichen bundesweit zahlreiche Mandate erfolgreich bei Zurückstellungen vom Schulbesuch, Ansprüchen auf einen Schulplatz, Zuweisungen zu Sonderschulen oder Förderschulen, Schulformempfehlungen und Bildungsempfehlungen, schulischen Ordnungsmaßnahmen, Nichtversetzungen, Schulformwechsel, Abiturprüfungen und im Privatschulrecht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Niels Korte hat einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im öffentlichen Dienstrecht. Hier geht es auch um den beamtenrechtlichen Status, das Laufbahnrecht, Besoldungs- und Versorgungsfragen, die Verteidigung in Disziplinarverfahren und auch um Regelungen über dienstliche Beurteilungen, Beihilfe im Krankheitsfall und das Nebentätigkeitsrecht et cetera. Es liegt wegen der Tätigkeit in diesem Bereich auch nahe, dass Herr Korte arbeitsrechtliche Fragen im öffentlichen Dienst schwerpunktmäßig bearbeitet. Angefangen bei der Einhaltung von Arbeitnehmerschutzgesetzen über zahlreiche Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses bis zum Kündigungsrecht ergeben sich hier eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Rechtsanwalt Korte informiert, berät und betreut Sie auch im Rahmen von Rechtsbehelfen gegen eine Umsetzung, Abordnung, Versetzung, dienstliche Beurteilung, bezüglich Bescheiden über die Festsetzung von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie in Beihilfeangelegenheiten.
Ein weiteres Beratungsfeld von Rechtsanwalt Prof. Dr. Niels Korte ist das Wirtschaftsrecht. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat sowie den Güter- und Leistungstausch auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle, darunter die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsrecht (HGB, GmbHG, AktG, PartGG, GenG et cetera) sowie die Handwerksordnung (HandwO, HwO), Gewerbeordnung (GewO) und sonstige Zulassungsvorschriften. Zur Mandantschaft zählen viele kleine und große, national und auch international agierende Unternehmen. Die Kanzlei verfügt über die Erfahrung und das Know-how, Sie als Unternehmer in den unterschiedlichsten Bereichen umfassend zu beraten und zu vertreten.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Wettbewerbsrecht. Es umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot). Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne kann schließlich das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden. Rechtsanwalt Prof. Dr. Niels Korte berät und begleitet Sie aber auch bei einer Existenzgründung, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind.
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