Eva Hoetzel

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Frau Eva Hötzei gründete bereits 1983 eine Sozietät in Stuttgart Bad Cannstatt. Inzwischen befindet sich ihre Einzelkanzlei zwischen dem Cannstatter Bahnhof und dem Wilhelmsplatz. Damit ist das Büro optimal an Starssenbahnen und S-Bahnen angeschlossen. Für Autofahrer befindet sich ein Parkhaus in unmittelbarer Nähe.

Bereits beim Betreten der Kanzlei schlägt dem Mandant ein Hauch von vertrauenserweckender Harmonie in menschlichem  Umgang und farblicher Gestaltung sowie ein Hauch von überzeugender  Moderne gepaart mit Kompetenz entgegen.

Ihre Tätigkeitsgebiete liegen im Familien- und Scheidungsrecht, sowie im allgemeinen Zivilrecht, dort dem Arbeitsrecht. Dabei ist sie sowohl national als auch international tätig. Neue Medien sowie neue Ideen, wie die kosten- und zeitsparende Online-Scheidung, sind für Frau Hötzel eine Selbstverständlichkeit. Termine können montags bis donnerstags zwischen 09.00 und 17.00 Uhr und freitags zwischen 09.00 und 12.00 Uhr mit Frau Kinzel-Beqai oder Frau Gonzer vereinbart werden. Bei Bedarf nimmt Frau Hötzel auch auswärtige Termine wahr.

Kontakt

Eva Hoetzel
Seelbergstrasse 16
70372 Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland

> Anfahrtsbeschreibung
Telefon
+49 (711) 470399-9
Telefax
+49 (711) 470399-8
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kanzlei-hoetzel.de

Tätigkeitsschwerpunkte

Fachgebiete/Charakteristika

Frau Eva Hötzei wurde am 04. Juli 1957 in Geislingen an der Steige geboren. Ab 1976 studierte sie Rechtswissenschaften an der Universität in Konstanz und absolvierte auch dort sowie im Ausland bei der IHK in Bombay / Indien ihre Referendariatszeit. Bereits im Jahre 1983 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Zunächst arbeitete Frau Hötzel als Partnerin der Sozietät Hötzel & Lacker und als Dozentin in der Erwachsenenbildung. 2002 gründete sie die Einzelkanzlei Eva Hötzel in der Seelbergstraße in Stuttgart Bad Cannstatt mit dem Ziel der individuellen und ganzheitlichen Beratung und Betreuung ihrer Mandanten. Seit 2003 ist sie auch bestellte Schlichterin an der Gütestelle des AG Stuttgart-Bad Cannstatt.

Frau Hötzel legt sehr viel wert auf umfassende juristische Betreuung, nicht nur im Prozeßverfahren, sondern bereits im beratenden vorprozessualen Raum. Dabei sind für sie ein freundlicher Empfang im Sekretariat und kompetente Betreuung von dort ein gleich bedeutender Service am Mandanten wie die fachkompetente juristische Betreuung durch sie selbst.  Das Kanzlei-Team besteht aus Frau Kinzel-Beqai einer Bürofachkraft mit langjähriger Erfahrung und Frau Gonzer. Eine solide Ausbildung des juristischen Nachwuchses liegt Frau Hötzel sehr am Herzen, weshalb sie bislang immer einen Referendarplatz zur Verfügung stellte.

Frau Rechtsanwältin Hötzel zeichnen Offenheit und der schnelle,  gute Zugang zu den Menschen aus. Was bietet sich deshalb mehr an, als ihren Schwerpunkt im Familien- und Scheidungsrecht, einem der höchst sensiblen Rechtsgebiete zu suchen. Nicht ohne Grund betätigt sie sich deshalb neben ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin noch als Schlichterin an der Gütestelle des Amtsgerichts Bad Cannstatt.

Jede dritte Ehe wird derzeit in Deutschland während der ersten fünf Ehejahre geschieden, in Großstädten sogar jede zweite. Im Familienrecht liegen Frau Rechtsanwältin Hötzel besonders die rechtsgestaltende Beratung bereits vor der Ehe (Ehevertrag), die schonende und vorbereitende Beratung während der Trennungszeit (Trennungs- und Folgenvereinbarung), sowie ein Scheidungsverfahren, das von einer Kosten-Nutzen-Analyse geprägt ist, am meisten am Herzen. Themen wie Sorgerecht, Ehewohnung, Hausrat, Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt sind untrennbar mit jeder Beratung verbunden. Als Mutter eines Sohnes kennt sie die Empfindungen von Kindern und versteht es, die meist bei Scheidungen ins Spannungsfeld geratenden Kinder schonend aus der Schusslinie zu halten. Dennoch scheut sie sich auch nicht in besonderen Fällen "Zähne zu zeigen" und die Interessen der Mandanten durch alle Instanzen zu verteidigen.

Immer mehr gewinnen auch Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften an Bedeutung.
Auf Grund ihrer im Ausland gewonnener Erfahrungen und Sprachkenntnisse ist Frau Hötzel nicht nur in Stuttgart, sondern auch bundesweit und international tätig. Zu ihrem Mandantenkreis gehören Personen von Konstanz bis Hamburg und Berlin, von Hongkong bis Antalya.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Hötzel liegt im Allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht, dort auch dem  Arbeitsrecht. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen zwei Parteien,  z.B. den Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Hierbei vertritt Frau Hötzel Arbeitnehmer gleicher Massen wie Arbeitgeber. Frau Hötzel kann auf einige langjährige Mandatsverhältnisse mit mittelständischen Unternehmen zurück blicken, die sie regelmäßig sowohl  vor Abschluss eines Arbeitsverhältnisses gestaltend  oder überprüfend berät, als auch  bei der Auflösung prozessual vertritt.  Hierbei nimmt auch die Geltendmachung und der Einzug von Forderungen ein wichtiges Feld ein. Ausserdem berät Frau Hötzel  insbesondere zu folgenden Themen: Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht, Jugendarbeitsrecht, Arbeitszeit, Lohnfortzahlungsansprüche, Abfindung, Urlaub und betriebliche Altersversorgung.  Am häufigsten aber treten im Arbeitsrecht Probleme im Rahmen der Kündigung und der Kündigungsschutzklage auf.

Aber auch das Vertragsrecht spielt eine große Rolle in diesem Tätigkeitsbereich. Rechtsanwältin Hötzel erstellt und überprüft sowohl für Privatpersonen, als auch für klein- und mittelständische Unternehmen Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen jeder Art. Insbesondere die Vertragsgestaltung im gesellschaftsrechtlichen Bereich gehört zu den besonderen Stärken von Frau Hötzel.

Auf Grund eines Schicksals im unmittelbaren Freundeskreises hat sich Frau Hötzel alle Fragen rund um die Patientenvollmacht oder die Patientenverfügung zum Hobby gemacht. Sie will durch eine diesbezügliche Beratung nicht nur ältere Menschen, sondern vor allem auch jüngere Menschen sensibilisieren und sicher stellen, dass im Falle eines Dauerkomas (z.B. auf Grund eines Unfalls) die Wünsche und Belange des Patienten berücksichtigt werden.
Die Patientenvollmacht umfasst alle rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten, wie z.B. Generalvollmacht zur Erledigung von Rechtsgeschäften, Bevollmächtigung zu Erledigung persönlicher Angelegenheiten (z.B. Öffnen der Post) und die Entbindung der Ärzte von der Schweigepflicht gegenüber dem Bevollmächtigten.
Die Patientenverfügung betrifft die Vorsorge auf rein medizinischem Sektor. Nur mit Hilfe dieser Verfügung können zum einen den nächsten Verwandten schwere Gewissensentscheidungen abgenommen werden und zum anderen den Ärzten Entscheidungshilfen an die Hand gegeben werden, was von ihnen gewollt ist, wenn sich der Patient nicht mehr selbst äußern kann. Diese Patientenvollmachten und -verfügungen werden in ihrer Kanzlei individuell erstellt.

Aufgrund ihrer Zulassung zum Oberlandesgericht Stuttgart ist es Frau Rechtsanwältin Hötzel möglich, ihre Mandanten durch die Instanzen hindurch selbst zu betreuen, sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

Spezialitäten

Einen Schritt in die Moderne macht Frau Rechtsanwältin Hötzel mit ihrem Angebot der sog. Online-Scheidung.
Auf ihrer Homepage www.kanzlei-hoetzel.de beschreibt sie detailliert die Voraussetzungen einer derartigen modernen Scheidungsform. Falls die Erfordernisse für eine solche Scheidung erfüllt sind, kann direkt in der Homepage von Frau Hötzel ein Fragebogen zur Online-Scheidung ausgefüllt werden. Selbstverständlich sind die dort eingetragenen Daten strengstens mit einem speziellen Verschlüsselungsprogramm gesichert, kodiert und somit vertraulich. Natürlich kann dieses Formular aber auch ausgedruckt und manuell ausgefüllt an Frau Hötzel gefaxt werden. Der Anwender erhält auf ihrer Homepage einen detaillierten Ablaufplan seiner Scheidung und einen Überblick über die Kosten, die ihn erwarten. Frau Hötzel kann anschließend im gesamten Bundesgebiet den Scheidungsantrag stellen. Der zeitaufwendige Gang zum Anwalt entfällt, ein Zeit- und Kostengewinn.

Außerberufliche Engagements

Wen wundert es, dass bei einer derart aktiven Rechtsanwältin neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit noch andere Bereiche einen Schwerpunkt in ihrem Leben einnehmen. Frau Hötzel ist seit 1998  Bezirksbeirätin in Stuttgart Bad Cannstatt, dort stv. Sprecherin und Mitglied des CDU Kreisvorstands. 2004 kandidiert sie für den Stadtrat der Landeshauptstadt Stuttgart (www.stadtraetin.de ).  Zudem ist sie Vorstandsvorsitzende des Schulvereins des Albertus Magnus Gymnasiums Stuttgart e.V. und u.a. Mitglied im Gewerbe- und Handelsverein.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de