Gerd Obermann
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Gerd Obermann wurde am 09. November 1960 in Saarbrücken geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken und absolvierte seine Referendariatszeit an verschiedenen Stationen in Rheinland-Pfalz. Im Jahre 1992 wurde Herr Obermann als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst arbeitete er als angestellter Rechtsanwalt, bevor er 2002 die gemeinsame Kanzlei mit Frau Wolf gründete.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Obermann ist das Arbeitsrecht. Herr Obermann ist seit 1996 Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Das sehr komplexe Rechtsgebiet des Arbeitsrechts wirft eine Vielzahl von Problemen auf, bei deren Beantwortung er Ihnen gerne zur Seite steht. Die meisten Fragen, sowohl der Arbeitnehmer als auch seitens der Arbeitgeber betreffen die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Hierbei berät Herr Obermann unter anderem dazu, ob eine Kündigung zulässig und wirksam ist, das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, eine vorherige Abmahnung zwingend ist, welche Kündigungsfrist beachtet werden, ob der Betriebsrat gehört werden muss und die Kündigung möglicherweise sozialwidrig ist.
Selbstverständlich können sich auch Betriebsräte auf die Unterstützung von Herrn Obermann bei Verhandlungen über Sozialpläne oder Tarifverträge verlassen.
Seine Kenntnisse im Arbeitsrecht setzt Herr Obermann bei der Bearbeitung insolvenzrechtlicher Fälle ein.
Ebenso stellt das Verkehrsrecht einen Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Obermann dar. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, Unfallbeteiligte in Fragen, wer den entstandenen Schaden (Gutachter, Verdienstausfall, Mietwagen und Reparaturkosten) bezahlen muss, welche Schäden überhaupt ersetzungsfähig sind und ob, und gegebenenfalls welche, Ansprüche gegen eine Versicherung bestehen, zu beraten.
Ebenfalls zum Verkehrsrecht gehört das Gebiet der Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs. Häufig ist dies mit Bußgeld, mit Punkten im Verkehrszentralregister sowie einem Fahrverbot verbunden. Es ist deshalb anzuraten, durch Rechtsanwalt Obermann Akteneinsicht nehmen zu lassen, da eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen auf Messfehlern beruhen, und somit die Möglichkeit besteht, den Bußgeldbescheid anzufechten.
Aufgrund seiner Kenntnisse im Verkehrsrecht ist Herr Obermann außerdem Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE).
Überdies liegt ein dritter Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Obermann im Familienrecht. Die Anzahl der Ehescheidungen steigt seit 1993 konstant an, obgleich die Anzahl der Eheschließungen im gleichen Zeitraum beständig abgenommen hat. Infolge dieser Entwicklung hat sich das Scheidungsrecht als Kernpunkt des Familienrechts herauskristallisiert. Dabei umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit von Herrn Obermann insbesondere die Voraussetzungen einer Scheidung, Regelung der elterlichen Sorge, Kindesunterhalt, Vermögenstrennung, Unterhaltsansprüche des Ehegatten, Ehewohnung und Verteilung des Hausrats. Sofern eine Scheidung unumgänglich ist, übernimmt er die Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren.
Schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Hierzu berät Sie Herr Obermann gerne.
Zudem ist das Mietrecht eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Obermann. Seine Beratung und gerichtliche Tätigkeit umfasst sowohl das Wohnungsmietrecht als auch das Gewerbemietrecht.
Dabei sind die Fragen der rechtmäßigen Mieterhöhung, der ordnungsgemäßen Betriebskostenjahresabrechnung und die im Zusammenhang mit einer Räumung entstehenden Probleme, die oftmals kostenintensive Investition des Mieters in "seine Wohnung", etwaige Ansprüche auf Schönheits- bzw. Renovierungsarbeiten und alle Fragen rund um eine Kündigung regelmäßig Grundlage von Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter.
Zudem erstellt und überprüft Herr Obermann Mietverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen.
Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht, Kündigungen oder bei einer Räumungsklage zur Seite.
Da das Wohnungseigentumsrecht viele Verbindungen zum Mietrecht aufweist, befindet sich auf diesem Rechtsgebiet ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Obermann. Eine Vielzahl von Problemen tauchen im Wohnungseigentumsrecht auf, da die gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes nur sehr ungenau sind und die Rechtsmaterie durch eine umfassende Rechtsprechung geprägt wird. Im Rahmen des Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund. Hier informiert Rechtsanwalt Obermann Sie zu den Fragen, welche Rechte und Pflichten Miteigentümer untereinander haben, welche Befugnisse und Pflichten die Verwaltung hat und welche Formalien bei der Beschlussfassung zu beachten sind. Außerdem steht Herr Obermann bei Wohnungseigentümerversammlungen mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Zudem berät er Sie zum Erwerb einer Eigentumswohnung, insbesondere zu allen kauf- und werksvertragsrechtlichen Fragen aber auch rund um Mängelansprüche.
Daneben betreut er Verwaltungsgesellschaften bei der Erstellung von Wirtschaftsplänen und Abrechnungen.
Herr Obermann besitzt gute Kenntnisse in der englischen Sprache, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.
Er zeichnet sich besonders durch die Fähigkeit aus, auf die Probleme seiner Mandanten eingehen zu können und daraufhin sach- und zweckgerechte Lösungswege zu erarbeiten.
Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Saarbrücken ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Gerd Obermann
- Talstraße 12
66119 Saarbrücken
Saarland
Deutschland
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Spezialitäten
Ein besonderer Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Insolvenzrecht. Zu den Mandanten zählen in diesem Bereich sowohl Verbraucher, als auch klein- und mittelständische Betriebe.
In der alltäglichen Praxis behandelt Herr Obermann vor allem die Prüfung der Insolvenzantragspflichten, Sanierungsberatung, Restschuldbefreiung, außergerichtliche Vergleiche, Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, und die Begleitung der Unternehmen im Krisenfall. Im Vordergrund der Tätigkeit steht vor allem die Sanierung und Betriebsfortführung der Unternehmen. Dabei läuft die gesamte Verwaltung, wie z.B. Auszahlung der Löhne oder Anschaffungen komplett über die Kanzlei. Hierfür stehen den Anwälten eine eigene Buchhaltung zur Verfügung, die als Insolvenzbuchhaltung überwiegend im Krisenmanagement tätig ist und strukturierend mit eingreift.
Doch auch schon vor einer Insolvenz werden die Mandanten zur Vermeidung dieser, durch die Erarbeitung von Sanierungskonzepten beraten.


