Gudrun Stuth

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Kanzlei von Rechtsanwältin Gudrun Stuth besteht seit 1993 als Allgemeinpraxis in Berlin-Pankow. Haupttätigkeitsgebiete sind das Strafrecht und das Zivilrecht. Ihr Arbeitsschwerpunkt ist das Verkehrsrecht, wo sie auch den Fachanwaltstitel führt. Rechtsanwältin Stuth vertritt bundesweit vorwiegend private aber auch gewerbliche Mandanten sowohl beratend als auch vor Gericht. Sie ist berechtigt, an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten (Berlin: Kammergericht) aufzutreten.

Die Kanzlei liegt sehr verkehrsgünstig im „Herzen von Berlin-Pankow“ in der Mühlenstraße 89, in unmittelbarer Nähe vom Rathaus Pankow. Parkplätze stehen Ihnen im benachbarten Parkhaus “Rathaus-Center” zur Verfügung. Mit der U-Bahn-Linie U2, den S-Bahn-Linien 2 und 8 sowie den Bus- M27 gelangen Sie zum S-und U-Bahnhof Pankow. Von dort sind es nur wenige Minuten Fußweg zur Kanzlei Stuth. Die Buslinien 107, 155, 255 und die TRAM Linien 1 und 50 halten fast vor der Haustür - Haltestelle Pankow-Rathaus bzw. Pankow-Kirche.

Beratungstermine können montags bis freitags von 07.00 bis 16.30 Uhr vereinbart werden. Termine sind selbstredend bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.

Die Kanzlei arbeitet mit zeitgemäßer EDV und verfügt über eine E-Mail-Adresse (gudrun-stuth@t-online.de).


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Gudrun Stuth
Mühlenstr. 89
13187 Berlin Pankow
Deutschland

Telefon
+49 30 47534862
Telefax
+49 30 47537601
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Gudrun Stuth wurde im September 1952 in Dippoldiswalde in Sachsen geboren. Nach dem Abitur studierte sie von 1971 bis 1975 an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften. Im Anschluss war sie Richterin am Vertragsgericht Berlin, bevor sie 1989 für 3 Jahre in die Rechtsabteilung der Treuhandanstalt wechselte.
1993 eröffnete sie als zugelassene Rechtsanwältin ihre eigene Kanzlei in Berlin-Pankow.
Seit 2005 ist sie Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Rechtsanwältin Stuth ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), einer Interessensvertretung der deutschen Anwaltschaft. Im DAV ist sie Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.

Rechtsanwältin Gudrun Stuth hat sich auf Strafrecht, Verkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht spezialisiert.

Im Strafrecht ahndet der Staat Vergehen und Verbrechen, verfolgt und bestraft die Täter zu. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord.
Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu - unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen.
Anzeigen und falsche Beschuldigungen von missgünstigen Mitmenschen oder in Folge einer Verwechslung können Sie schneller zum Objekt polizeilicher bzw. strafrechtlicher Ermittlungen machen, als Sie sich das vorstellen können.

In diesen Fällen gilt es, sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig abgewendet oder auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Kommen Sie so schnell wie möglich zum Rechtsanwalt - eigene Verteidigungsversuche richten oft nur Schaden.

Als Strafverteidigerin ist Rechtsanwältin Gudrun Stuth in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Das gilt in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum rechtlichen Service von Frau Stuth.
Mit gleichem Engagement vertritt Rechtsanwältin Stuth auch Opfer von Straftaten und steht diesen zur Seite.

Hauptschwerpunkt von Rechtsanwältin Gudrun Stuth ist das gesamte Verkehrsrecht. Ein Rechtsgebiet, mit dem sich jeder Verkehrsteilnehmer, ob als Autofahrer oder Fußgänger, ständig konfrontiert sieht. Die Tätigkeit des Anwalts erstreckt sich z. B. auf die rechtliche Beratung und Vertretung nach einem Unfall, bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldverfahren) und bei Verkehrsstrafsachen. Zunehmende Bedeutung bekommt das verwaltungsrechtliche Führerscheinverfahren.
Auch Auseinandersetzungen mit dem eigenen Versicherer kommen öfter vor, als man denkt.

Im zivilrechtlichen Gebiet geht es überwiegend um die Unfall-Schadensregulierung mit den Versicherungen. Totalschaden, Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und bei Personenschaden Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltführungsschaden sind nur einige Stichworte, die hierbei eine Rolle spielen. Wer von einem Verkehrsunfall betroffen ist, sollte sich am besten sofort an einen Anwalt wenden. Bei einem schuldlosen Verkehrsunfall sind die Anwaltskosten für die Regulierung Ihrer Schadensersatzansprüche vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstatten – die Kosten treffen also weder Sie noch Ihren Rechtsschutzversicherer. Es kann jedem Unfallgeschädigten nur geraten werden, einen Anwalt einzuschalten. Die gegenteiligen Bestrebungen von Haftpflichtversicherern wirken sich regelmäßig zulasten der Geschädigten aus, die das ohne Anwalt noch nicht einmal merken.
Haben Sie selbst einen Unfall verursacht, ist anwaltliche Unterstützung erst recht wichtig. Die Anwaltskosten für die Vertretung oder Beratung in dem zu erwartenden Straf- oder Bußgeldverfahren trägt Ihr Verkehrsrechtsschutzversicherer.

Darüber hinaus wird Rechtsanwältin Stuth als Strafverteidigerin im Verkehrsstrafrecht für Sie tätig. Diesem Rechtsgebiet obliegt die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Strafgesetzbuch. Sofern Ihnen ein solcher Verstoß zu Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Frau Stuth rechtzeitig als Rechtsbeistand zu konsultieren. Sie wird Ihnen als Verteidigerin mit Rat und Tat zur Seite stehen bei Vorwürfen wie beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtM) am Steuer.

Seit 2005 führt Gudrun Stuth den Titel “Fachanwältin für Verkehrsrecht”. Die Bezeichnung “Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Zum Erwerb des Titels Erwerb muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Zum Erhalt ist regelmäßige Qualifizierung gesetzlich vorgeschrieben: Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich an Fortbildungsveranstaltungen dozierend oder hörend teilnehmen, deren Gesamtdauer zehn Zeitstunden nicht unterschreiten darf.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Stuth ist das gesamte Schadensersatzrecht (auch: Schadenersatzrecht). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadensersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Rechtsanwältin Gudrun Stuth berät Sie dabei sowohl als Geschädigter als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.

Rechtsanwältin Gudrun Stuth arbeitet darüber hinaus auch auf weiteren Gebieten des allgemeinen Zivilrechts. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus den Bereichen Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Aber auch Arbeitsrecht und Erbrecht gehören dazu. Sie bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei Rechtsstreitigkeiten.

Das Motto von Frau Rechtsanwältin Gudrun Stuth lautet: „Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren.“ Ihr Prinzip: „Im Mittelpunkt steht mein Mandant. Ich habe für ihn Zeit, ich höre ihm zu; ich stehe auf seiner Seite und engagiere mich für ihn.“

2841 Zugriffe seit dem 11.12.2008