Gerhard Krämer

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Herr Gerhard Krämer wurde 1954 in Ibbenbüren geboren. Von 1975 bis 1982 studierte er Rechtswissenschaften an der Bayerischen Julius-Maximilans Universität in Würzburg und an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Seine Referendariatszeit absolvierte er in Paderborn. Im Jahre 1987 wurde Herr Krämer als Rechtsanwalt zugelassen.

Rechtsanwalt Krämer besitzt gute Kenntnisse in der englischen Sprache, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Düsseldorf ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.

Für Mandanten aus dem Postleitzahlenbereich 40, 42 und 51 - Raum Leichlingen, Langenfeld, Leverkusen, Burscheid, Monheim, Hilden, Mettmann -, die Beratung durch einen kompetenten Rechtsanwalt - Fachanwalt für Familienrecht - suchen, bietet Rechtsanwalt Krämer nach vorheriger Terminabsprache Besprechungstermine für die Rechtsgebiete

  • Verkehrsrecht
    • Verkehrsstrafrecht
    • Ordnungswidrigkeitenrecht
    • Bußgeldrecht

  • Verkehrsschadenmanagement/Unfallregulierung

  • Strafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
    • Arztstrafrecht

  • Erbrecht

auch in den Räumen der Zweigstelle seiner Kanzlei in 42799 Leichlingen an.

Auf diese Weise können die Vorteile der auf langjähriger Erfahrung und kontinuierlicher Fortbildung beruhenden Kompetenz eines in einer Großstadt ansässigen Fachanwalts für Strafrecht und Verkehrsrecht mit den Annehmlichkeiten der räumlichen Nähe und Erreichbarkeit eines Rechtsanwalts in Leichlingen verbunden werden.

Besprechungstermine können unter (02175) 88 49 917 oder (0211) 301 304 30 vereinbart werden. Wenn Sie einen Termin in Leichlingen wahrnehmen möchten, weisen Sie darauf bitte bei der Terminabsprache ausdrücklich hin.

Für die Rechtsgebiete

  • Trennung und Ehescheidung
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vermögensauseinandersetzung / Vermögensaufteilung gemeinsamer Vermögenswerte
  • Zugewinnausgleich / Güterrecht
  • Eheverträge

werden Beratungs- und Besprechungstermine sowohl in Düsseldorf als auch in den Räumen der Kanzlei in der Zweigstelle in Leichlingen auch durch die Kooperationspartnerin von Herrn Rechtsanwalt Krämer

Frau Rechtsanwältin
Monika Luchtenberg
Fachanwältin für Familienrecht
Burgplatz 21-22
40213 Düsseldorf
Tel: (0211) 301 304 40
Fax: (0211) 301 304 20

angeboten.


 

Fachanwalt für

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Gerhard Krämer
Burgplatz 21 - 22
40213 Düsseldorf Stadtmitte / Pempelfort / Derendorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (211) 301 304 30
Telefax
+49 (211) 301 304 60
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.kraemer-rechtsanwalt.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Zwar mag sich mit dem Gedanken an den Tod kaum jemand befassen, doch stehen heute häufiger denn je zuvor stattliche Vermögen vor dem "Generationenwechsel". Aus diesem Grund hat Rechtsanwalt Krämer einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte auf das Erbrecht gesetzt. Wenn Sie die Erbfolge nicht dem Gesetzgeber überlassen wollen, sondern das Bedürfnis haben, diese individuell zu Regeln, sollten Sie frühzeitig Herrn Krämer aufsuchen. Er informiert Sie zu allen Fragen rund um das Testamen, zu einem Vermächtnis, zur Errichtung einer Stiftung, zur Schenkung unter Lebenden und zur Erbschaftssteuer. Bei Eintritt eines Erbfalles berät er Erben zu den Themen Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbschaftsteuer, Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit und Erbverzicht.

Des weiteren hat Herr Krämer einen Tätigkeitsschwerpunkt im Verkehrsrecht. Auf diesem Rechtsgebiet vertritt er seine Mandanten unter anderem in der Verkehrsunfallabwicklung. Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst, wie auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Aber auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen steht Rechtsanwalt Krämer kompetent an Ihrer Seite.
Oftmals sind im Zusammenhang mit einem Unfall auch Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden. Der jeweilige Fahrer erhält in Abhängigkeit der Höhe eines Bußgeldes Punkte eingetragen, die für das Behalten der Fahrerlaubnis von Bedeutung sein können. Im Falle der Verhängung eines Bußgeldes kommt es Herrn Krämer daher darauf an, dieses so gering wie möglich zu halten, um hierdurch, gerade wenn Sie aus beruflichen oder familiären Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind, keine Gefahr für die Entziehung der Fahrerlaubnis aufkommen zu lassen.
Da mehr als ein Drittel aller von den Gerichten bearbeiteten Strafsachen Verkehrsstrafsachen sind, wie zum Beispiel Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall, steht Herr Krämer Ihnen auch bei allen Rechtsfragen in diesem Bereich zur Seite.
Durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV ist Herr Krämer immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.

Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Rechtsanwalt Krämer im Strafrecht. In keinem anderen Bereich ist die existenzielle Bedeutung des Rechts so evident wie auf diesem Rechtsgebiet. Wer zum ersten Mal in ein Strafverfahren verwickelt ist, merkt schnell, dass er ohne professionelle Beratung den Ermittlungsbehörden, dem Staatsanwalt oder dem Richter hilflos gegenüber steht, da ein sehr gut organisierter Staatsapparat mit enormen finanziellen Mitteln gegen ihn ermittelt. Aus diesem Grund begleitet Herr Krämer Sie vom Ermittlungsverfahren über das Gerichtsverfahren bis zu einer möglichen Strafe. Dabei kommt es ihm vor allem darauf an, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, ein faires Verfahren garantiert wird, er alle den Beschuldigten entlastenden Umstände zur Geltung bringt und er dem Richter Ihre individuelle Situation umfassend darlegen kann.
Im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV und den damit verbundenen Informationsaustausch ist es ihm möglich, seine Mandanten immer nach der aktuellsten Rechtsprechung und Gesetzeslage zu verteidigen.

Spezialitäten

Eine besondere Spezialität von Herrn Krämer ist das Medizinrecht. Die ärztliche Behandlung ist eine hohe Kunst und erfordert das Vertrauen des Patienten. Doch in leider sehr seltenen Fällen erweist sich, dass auch hochspezialisierte Mediziner nur Menschen sind, denen Fehler unterlaufen können. Ungebrochen zeigt sich die Konjunktur der vor den Zivilgerichten, wie auch bei den Schlichtungsstellen erhobenen Haftpflichtansprüche von Patienten. Dahinter steckt nicht immer eine Schutzbedürftigkeit der Kranken, sondern oftmals auch die mangelnde Bereitschaft, sich mit Schicksalsschlägen abzufinden. Aus diesem Grund vertritt Rechtsanwalt Krämer ausschließlich Mediziner bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen von Patienten. Diese können Aufklärungsfehler, Diagnosefehler, Behandlungsfehler durch die Wahl oder die Durchführung der konkreten Behandlungsmethode, Fehler oder Versäumnisse bei der Nachsorge oder aber auch das nicht korrekte Führen der Krankenakte betreffen.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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