Christian Mai
Fachgebiete/Charakteristika
Christian Mai absolvierte sein Jurastudium an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main und der Universität Lausanne / Schweiz. Darauf folgten das Rechtsreferendariat, das er teilweise in Sydney / Australien ableistete, und das zweite Staatsexamen. Seit seiner Anwaltszulassung im Jahr 2000 besteht die Zusammenarbeit mit seinem Vater. Rechtsanwalt Christian Mai übernimmt als Mitglied der ARGE Verkehrsrecht hauptsächlich Fälle der Unfallregulierung, sowie Miet-, Pacht- und Arbeitsrecht. Er verfügt über fließende Sprachkenntnisse in Englisch, sowie Grundkenntnisse in Französisch. Als seine größte juristische Stärke bezeichnet er seine Kreativität auch bei vermeintlich einfach gelagerten Fällen, wobei er auch gerne die im Ausland erworbene Kenntnis anderer Rechtssysteme zur Findung von möglichen Problemlösungen nutzt. Den Juristen begeistert es, Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen und gegen Ungerechtigkeiten vorzugehen. Die ständige enge Zusammenarbeit mit Kfz-Sachverständigen und einigen Werkstätten trägt darüber hinaus zu einer umfassenden Betreuung von Verkehrsrechtsmandaten auch über das Juristische hinaus bei.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Christian Mai - Holbeinstr. 62
60596 Frankfurt am Main Niederrad / Sachsenhausen / Oberrad
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (69) 639038
- Telefax
- +49 (69) 63399915

- Homepage
- www.kanzlei-mai.de
Außerberufliche Engagements
Außerhalb ihrer täglichen Arbeit in der Kanzlei sind Hans-Jürgen und Christian Mai durch ihr gemeinsames Hobby verbunden. In ihrer Freizeit sind beide Rechtsanwälte schon seit Jahren leidenschaftliche „Oldtimer-Schrauber“. Das dadurch erworbene Fachwissen bringt auch berufliche Vorteile. So können beispielsweise Mandanten mit verkehrstechnischen oder versicherungsrechtlichen Problemen sicher sein, auf Rechtsberater mit großer praktischer Erfahrung und technischem Verständnis zu treffen.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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