Henriette Krüger
Kurzprofil
Rechtsanwältin Henriette Krüger gründete ihre Einzelkanzlei 2001 in Dresden. Die Räume der Kanzlei liegen im Stadtteil Dresden-Blasewitz in der Nähe des Schillerplatzes und des bekannten Brückenbauwerkes “Blaues Wunder”. Im Umfeld der Kanzlei gibt es ausreichend kostenfreie öffentliche Parkplätze sowie die Haltestelle “Prellerstraße” der Straßenbahnlinien 6 und 12.
Das Büro der Kanzlei ist mit den modernsten Kommunikationsmitteln ausgestattet. Für die Terminabsprache gibt es keine festen Zeiten. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch Termine außerhalb der üblichen Bürozeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich. Zum Mandantenstamm zählen Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten wie Freiberufler und mittelständische Unternehmen.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Henriette Krüger - Prellerstr. 14
01309 Dresden Blasewitz
Sachsen
Deutschland
- Telefon
- +49 351 315950
- Telefax
- +49 351 3159555

- Homepage
- http://www.law-dresden.de
Fachgebiete/Charakteristika
Henriette Krüger, geboren 1968 in Berlin, absolvierte ihr Studium der Rechte an den Universitäten in Dresden und Tübingen. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete sie im Bezirk des Landgerichts Bautzen. Frau Krüger wurde 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2006 ist Frau Krüger berechtigt, Mandanten auch vor allen deutschen Oberlandesgerichten zu vertreten. Frau Krüger wurde 2009 das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer verliehen. Sie spricht gut Englisch.
Rechtsanwältin Krüger berät und vertritt ihre Mandanten vorrangig bei allen Fragen rund um die Immobilie. Die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit liegen dabei im Vermögensrecht (Recht der neuen Bundesländer), Grundstücksrecht, Mietrecht und angrenzenden Rechtsgebieten wie z. B. dem Erbrecht, dem Forderungsmanagement und der Zwangsvollstreckung.
Rechtsanwältin Krüger berät ihre Mandanten umfassend beim Grundstückskauf oder -verkauf und unterstützt sie bei einer interessengerechten Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung. Das Grundstücksrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und der Nachbarschaft, aber auch die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer des Grundstücks. Zum Grundstücksrecht gehören zum Beispiel: • Ankauf und Verkauf eines Grundstücks • Form und Inhalt des Kaufvertrages • Nachbarschaftsrecht (zum Beispiel Pflanzabstände), Wege- und Fahrtrechte Das Grundstücksrecht befasst sich aber auch mit der Verwertung von Grundstücken, zum Beispiel deren Vermietung/Verpachtung. Rechtsanwältin Krüger steht bei all diesen Fragen und Verfahren kompetent und zuverlässig zur Verfügung. Sie arbeitet seit vielen Jahren eng mit einem führenden Dresdner Notariat zusammen.
Jeder kommt irgendwann einmal in seinem Leben mit dem Mietrecht in Berührung, sei es als Vermieter oder als Mieter. Aus anwaltlicher Sicht entstehen die meisten Konflikte im Mietrecht aus Unkenntnis über die Rechtslage. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwältin Krüger, beispielsweise bei:
- Streitigkeiten um Begründung oder Beendigungen des Mietverhältnisses
- Mangel an der Mietsache
- der Formulierung des Mietvertrags unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage
- Mieterhöhung oder Mietminderung
- einer Gebrauchsbeeinträchtigung
- Problemen rund um eine Schönheitsreparatur
Gerade im Mietrecht hat sich schon oft erwiesen, dass früher anwaltlicher Rat erhebliche Kosten und Streitigkeiten vermeiden kann.
Im Erbrecht berät und vertritt Frau Krüger beispielsweise bei Themen wie:
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
- Erstellung oder Überprüfung persönlicher Verfügungen wie Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag
- Verfahren zur Erlangung eines Erbscheins
Spezialitäten
Rechtsanwältin Krüger spezialisierte sich auf das Recht der Neuen Bundesländer. Hier berät und vertritt sie ihre in- und ausländische Mandanten bundesweit bei der Restitution von Grundstücken und Unternehmen nach dem Vermögensgesetz, zu Begleitproblemen wie Investitionsvorrangentscheidungen und den nunmehr anstehenden Entscheidungen zu Entschädigung und Ausgleichsleistung, aber auch zu den parallel bestehenden zivilrechtlichen Möglichkeiten einer Rechtsdurchsetzung.
In diesen Bereich fallen auch schwierige Eigentumssituationsklärungen durch “Kreuz- und Querüberbauungen” in Innenstädten der Neuen Länder und durch vom Grund und Boden getrennt entstandenes Gebäudeeigentum über die Mittel der Sachenrechtsbereinigung, der Schuldrechtsanpassung oder den schlichten einvernehmlichen Grundstücksankauf oder -verkauf.
Schließlich berät und vertritt Rechtsanwältin Krüger auch bei der Ermittlung, Auffindung und Rückgabe ehemals jüdischen Eigentums, insbesondere von entzogenen Kunstgegenständen, auf der Basis der „Washingtoner Erklärung von 1998“. Für dieses Arbeitsfeld kann sie auf ein erfahrenes und eingespieltes Netzwerk von Historikern, Erbenermittlern und ausländischen Anwälten zurückgreifen.
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