Michael Weber
Kurzprofil
Seit 1992 arbeitet Rechtsanwalt Michael Weber in seiner Kanzlei in Frankfurt Höchst. Diese befindet sich in einem Altbau in der Nähe des Krankenhauses und unweit des Kultur- und Bildungszentrums. Da sich der Bahnhof Höchst in unmittelbarer Umgebung befindet, ist die Kanzlei sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Für Autofahrer befinden sich kanzleieigene, kostenlose Parkplätze im Hof des Gebäudes.
Herr Michael Weber ist überwiegend auf den Gebieten des Familienrechts, des Arbeitsrechts, des Miet- und Pachtrechts, des Verkehrsrechts und des Erbrechts tätig.
Termine können von montags bis freitags zwischen 09.00 und 12.00 Uhr und montags, dienstags, und donnerstags zwischen 14.30 und 17.00 Uhr telefonisch vereinbart werden. Auf Wunsch nimmt Herr Weber auch gerne Termine außer Haus wahr.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Michael Weber
- Königsteiner Str. 39
65929 Frankfurt am Main Griesheim / Schwanheim / Nied
Hessen
Deutschland
- Telefon
- +49 (69) 316065
- Telefax
- +49 (69) 3087507
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Michael Weber wurde am 23. November 1958 in Frankfurt am Main geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt und absolvierte auch seine Referendariatszeit in der Bankenstadt. Im Jahre 1985 wurde Herr Weber als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst arbeitete er in einer anderen Kanzlei, bevor er 1992 seinen Kanzleisitz nach Frankfurt Höchst verlegte.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Weber liegt im Familienrecht. Hauptbetätigungsfelder von Herrn Weber sind insbesondere die Scheidung und die damit verbundenen Themen.
Dazu gehören neben den Voraussetzungen einer Scheidung, die Regelung der elterlichen Sorge, Kindesunterhalt, Vermögenstrennung, Unterhaltsansprüche des Ehegatten, Ehewohnung, Verteilung des Hausrats und die Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren.
Aber schon vor der Eheschließung können Sie sich von Herrn Weber über einen Ehevertrag beraten lassen, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Um seine Kenntnisse im Familienrecht noch weiter vertiefen zu können, hat Herr Weber durch den Besuch eines Fachanwaltslehrganges den Titel eines Fachanwaltes für Familienrecht erworben.
Ebenso zählt das Arbeitsrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten von Herrn Weber. Seine Mandanten stehen sowohl auf der Arbeitnehmer-, als auch auf der Arbeitgeberseite. Zum Arbeitsrecht gehören vor allem Fragen in Verbindung mit Lohn und Gehalt, Vertragsgestaltungen, Abmahnung, Kündigung, Kündigungsschutz, Aufhebungsvertrag und Abfindung, daneben aber auch Probleme im Zusammenhang mit Sozialabgaben, Arbeitslosengeld oder Sperrzeit.
Selbstverständlich können sich sowohl Arbeitgeber, als auch Betriebsräte auf die Unterstützung von Herrn Weber bei Fragen im kollektiven Arbeitsrecht verlassen.
Überdies hat Rechtsanwalt Weber einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt im Miet- und Pachtrecht. Seine Beratung und gerichtliche Tätigkeit umfasst sowohl das Wohnungsmietrecht, als auch das Gewerbemietrecht.
Dabei sind die Fragen der rechtmäßigen Mieterhöhung, der ordnungsgemäßen Betriebskostenjahresabrechnung und die im Zusammenhang mit einer Räumung entstehenden Probleme, etwaige Ansprüche auf Schönheits- bzw. Renovierungsarbeiten, und alle Fragen rund um eine Kündigung regelmäßig Grundlage von Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter.
Zudem erstellt und überprüft Herr Weber Mietverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen.
Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht, Kündigungen oder bei einer Räumungsklage zur Seite.
Außerdem hat es sich Rechtsanwalt Weber zur Aufgabe gemacht, Unfallbeteiligte in Fragen, wer den entstandenen Schaden (Gutachter, Verdienstausfall, Mietwagen und Reparaturkosten) bezahlen muss, welche Schäden überhaupt ersetzungsfähig sind und ob, und gegebenenfalls welche Ansprüche gegen eine Versicherung bestehen, zu beraten.
Ebenfalls zum Verkehrsrecht gehört das Gebiet der Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs. Häufig ist dies mit Bußgeld, mit Punkten im Verkehrszentralregister sowie einem Fahrverbot verbunden. Es ist deshalb anzuraten, durch Rechtsanwalt Weber Akteneinsicht nehmen zu lassen, da eine nicht unerhebliche Anzahl von Messergebnissen auf Messfehlern beruhen, und somit die Möglichkeit besteht, den Bußgeldbescheid anzufechten.
Aber auch bei Verkehrsstraftaten wie z. B. Trunkenheit im Verkehr, Nötigung im Straßenverkehr, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung, Beleidigung, usw. werden Sie von Herrn Weber umfassend und kompetent beraten.
Da das Erbrecht viele Berührungspunkte mit dem Familienrecht aufweist, stellt dieses Rechtsgebiet eine weitere Stärke von Herrn Weber dar. Erben und vererben stellt einen vielmals schwierigen rechtlichen und zwischenmenschlichen Prozess mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung dar. Sowohl die Erbgestaltung durch z.B. Testament, vorweggenommene Grundstücksübertragungen, Erbverträge, Unternehmensnachfolge als auch die Erbauseinandersetzung wie z.B. Streit um Erbscheinserteilung, Auskunftsansprüche auf Nachlassinventar, Pflichtteilsklagen etc. erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhalts und Gespür für zwischenmenschlichen Verhältnisse. Herr Weber berät sowohl Erblasser als auch Erben zu allen möglichen Fragen individuell, gründlich und engagiert.
Durch seine Mitgliedschaften in den Arbeitsgemeinschaften Verkehrsrecht und Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins ist Herr Weber immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Außerdem ist er Mitglied in der Jursiten-Vereinigung Lebensrecht e.V., die sich um Menschenwürde und Menschenrechte Ungeborener, wie Schwangerer sorgt und sich um einen gerechten Ausgleich bei Konflikten bemüht.
Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Frankfurt ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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