Hans-Peter Sachs
Kurzprofil
Rechtsanwalt Hans-Peter Sachs gründete seine Kanzlei im April 1991. Er arbeitet mit Rechtsanwältin Michaela Hannemann in Bürogemeinschaft.
Sie finden die Kanzlei Sachs im Mülheimer Stadtteil Styrum gegenüber der Sparkasse, nahe der Abfahrt “Mülheim-Styrum” der Bundesautobahn A40 und in Richtung. Die Büroräume sind sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Benutzen Sie die Haltestelle “Sültenfuß” der Straßenbahnlinie 112 in Richtung Oberhausen. Für Mandanten mit Pkw gibt es kostenfreie Parkplätze im Kanzleiumfeld. Die Kanzlei ist barierefrei und klimatisiert.
Während der Bürozeiten montags bis freitags von 08.30 bis 13.00 Uhr und montags bis donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr vereinbart das Sekretariat Beratungstermine, die bei Bedarf auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen können. Zum Mandantenstamm gehören überwiegend Privatleute, aber auch Gewerbetreibende.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Hans-Peter Sachs - Franzenkamp 94
46049 Oberhausen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
- Telefon
- +49 (208) 845103
- Telefax
- +49 (208) 400983

Fachgebiete/Charakteristika
Hans-Peter Sachs wurde 1961 in Oberhausen geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der Universität Bochum. Danach war er als Rechtsreferendar an den Landgerichten Düsseldorf und Duisburg tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen erhielt er im April 1991 die Zulassung zur Anwaltschaft. Der Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch und über Grundkenntnisse in Spanisch.
Rechtsanwalt Hans-Peter Sachs vertritt und berät seine Mandanten im Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Forderungseinzug (Inkasso).
Im Arbeitsrecht bietet Hans-Peter Sachs eine umfassende Beratung und Betreuung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer: vom Arbeitsvertrag und dessen Gestaltung (Vollzeitverhältnis, Teilzeitverhältnis, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis) über die Betreuung eines laufenden Vertragsverhältnisses (Gewährung einer einmaligen Gratifikation, Abmahnung) bis zur Beendigung von Arbeitsverhältnis und Anstellungsverhältnis (ordentliche oder außerordentliche Kündigung, Kündigungsschutz). Dies gilt insbesondere auch für Fragen der Mitbestimmung, sei es in betriebsverfassungsrechtlicher oder tarifrechtlicher Hinsicht. Durch seine langjährige Tätigkeit verfügt Rechtsanwalt Sachs über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrung bei Anwendung und Umsetzung der gesetzlichen Regelungen und — im Arbeitsrecht besonders wichtig — der gerichtlichen Rechtsprechung.
Hans-Peter Sachs berät und vertritt Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen rund um das Familienrecht, wie sie sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner im Scheidungsverfahren, aber auch im Zusammenhang mit den Problemen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ergeben können. Hierzu gehören neben der Ehescheidung die Klärung von Unterhaltsanspruch, Vermögensanspruch oder Vaterschaft, die Regelung von Sorgerecht und Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern, Fragen des Versorgungsausgleichs sowie einen Ehevertrag vor, zu Beginn und während der Ehe zu gestalten. Wegen der Vielzahl der offenen Fragen steht in diesen Auseinandersetzungen häufig nicht so sehr der einzelne Aspekt, sondern die Durchsetzung eines positiven Gesamtergebnisses im Mittelpunkt. Herr Sachs klärt die Aussichten und Risiken des Verfahrens und sucht mit Ihnen gemeinsam einen Weg, mit dem Ihre Interessen optimal vertreten werden.
Das Mietrecht regelt im Allgemeinen einzelne Fragen zu einem bestehenden Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter. Für den Mieter ist es beispielsweise wichtig, wann eine Wohnung mangelhaft ist und er berechtigt ist, die Miete zu kürzen. Kann er auch vor Ablauf einer Kündigungsfrist ausziehen, wenn er einen Nachmieter stellt? Oder was sind seine einzelnen Rechte aufgrund des Mietvertrages? Für den Vermieter ist zum Beispiel wichtig, wann er vom Mieter die Mietzahlung erhält oder wann und wie der Mieter bei ordnungsgemäßer Kündigung die Wohnung zu verlassen hat. Hat ein Mieter berechtigterweise die Miete gekürzt? Und was muss bei einer Mieterhöhung beachtet werden? Wichtig ist in diesem Zusammenhang für den Vermieter auch, welche Nebenkosten oder Betriebskosten er vom Mieter geltend machen kann. Wenden Sie sich als Mieter oder Vermieter vertrauensvoll an Rechtsanwalt Hans-Peter Sachs.
Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, sofort seinen Rechtsanwalt aufzusuchen. Versicherungen und Werkstätten behaupten zwar, dass über sie die Angelegenheit ohne Rechtsanwalt geregelt werden kann, in Wirklichkeit gehen dem Geschädigten dabei häufig aus Unkenntnis Ansprüche verloren. Im Verkehrsrecht berät und vertritt Herr Sachs seine Mandanten beispielsweise nach einem Verkehrsunfall bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Unfallbeteiligte oder deren Haftpflichtversicherung. Er vertritt Sie in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid. Im Übrigen übernimmt der Jurist die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. So geht er beispielsweise gegen Führerscheinentzug oder Fahrverbot vor.
Unter Forderungsinkasso ist die Beratung und Vertretung bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Außenständen, zum Beispiel aus einem Darlehensvertrag, sowie bei der daran anschließenden Vollstreckung zu verstehen.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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