Heike Peters

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Rechtsanwältin Heike Peters gründete 1991 ihre eigene Kanzlei in Woltersdorf und zog 1995 nach Schöneiche bei Berlin um. Diese vertritt vornehmlich Privatleute sowie kleine und mittlere Unternehmen des Mittelstandes im Familien- und Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, privaten Baurecht sowie dem allgemeinen Zivilrecht. Um den Mandanten auch einen umfangreichen Service in steuerrechtlichen Belangen bieten zu können, arbeitet die Kanzlei Peters seit vielen Jahren mit einem Steuerberater zusammen. Dadurch kann ein Problem aus allen möglichen Gesichtspunkten zufriedenstellend gelöst werden.

Die Kanzleiräume finden Sie in Schöneiche im bekannten „Plus Komplex" über der Zahnarztpraxis (Hohes Feld 1a). Mit der Straßenbahn-Linie 88, von Berlin-Friedrichshagen kommend in Richtung Alt-Rüdersdorf, oder umgekehrt, erreichen Sie die Haltestelle „Grätzwalde". Von dort sind es nur wenige Gehminuten zur Kanzlei. Vor dem Gebäudekomplex stehen ausreichende Parkmöglichkeiten zur Verfügung.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Heike Peters
Hohes Feld 1
15566 Schöneiche bei Berlin
Brandenburg
Deutschland

Telefon
+49 30 6495612
Telefax
+49 30 6495613
E-Mail
Kontakt aufnehmen


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Heike Peters wurde 1959 in Lübz in Mecklenburg-Vorpommern geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie von 1977 bis 1981 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) Rechtswissenschaften. Im Anschluss arbeitete sie als Juristin in einer großen Firma. 1991 gründete sie ihre eigene Kanzlei in Woltersdorf und zog 1995 nach Schöneiche bei Berlin, am jetzigen Standort, um. Rechtsanwältin Peters ist Mitglied im Mittelstandsverein Schöneiche und im Vorstand des Mietervereins Erkner & Umgebung und im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Ruhig und sachlich zeigt Rechtsanwältin Heike Peters dem Mandanten akzeptable und sachgerechte Lösungswege auf. In der Zusammenarbeit mit ihren Mandanten gelingt es ihr sehr schnell, ein gutes Vertrauensverhältnis aufzubauen. Sie legt dabei großen Wert darauf, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen, die oft einen teuren Rechtsstreit vermeidet.

Rechtsanwältin Heike Peters berät und vertritt Sie im Familien- und Erbrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und privaten Baurecht.

Eine Spezialität der Juristin liegt im Familienrecht. Dieses enthält Vorschriften über das Eingehen der Ehe und der Lebenspartnerschaft sowie deren Aufhebung. Dabei werden konkret die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe oder der Lebenspartnerschaft, das eheliche oder lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft und deren rechtliche Folgen wie Unterhalt und Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den rechtlichen Status eheähnlicher Gemeinschaften und das Verlöbnis sind Regelungen getroffen worden.
Ist ein Ehegatte für den anderen immer vertretungsberechtigt? Wann muss welche Vollmacht erteilt werden? Was sollte man bedenken in Bezug auf die Gesundheitsvorsorge. Auch in all diesen höchstpersönlichen Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Peters fachkundig zur Seite. Selbstverständlich arbeitet sie Ihnen auch einen Ehevertrag aus. Wer sollte wann einen Ehevertrag vereinbaren? Welche Regelungen sollten bei einem Ehevertrag vor Eheschließung oder bei bereits seit langer Zeit dauernden Ehen beachtet werden?

In diesem Zusammenhang sind auch Probleme des Erbrechtes zu beachten: Wer soll Erbe werden? Wie und wann fertige ich ein Testament an? Was beinhaltet die gesetzliche Erbfolge und wer kann seinen Pflichtteil fordern? Was muss bei bereits vorliegenden Testamenten alles beachtet werden, u.a. bei Eheschließung, Trennung oder Scheidung, ebenso bei Lebensgemeinschaften oder Lebenspartnerschaften.

Sie berät Sie obendrein, was vor einer Eheschließung zu bedenken ist, welche Rechte und Pflichten Sie während einer bestehenden Ehe haben, was aus den Kindern nach Trennung und Scheidung wird, wer wie viel Unterhalt an wen und wie lange zahlen muss oder was aus Haus, Wohnung und Vermögen nach einer Scheidung wird. Leider sind bei immer mehr Scheidungen (jede dritte Ehe wird geschieden) auch minderjährige Kinder betroffen, wo Ihnen Frau Rechtsanwältin Peters bei der Regelung der Sorge- und Umgangsfragen hilfreich zur Seite steht.

Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Peters liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.

Frau Peters prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Falls Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwältin Heike Peters.

Darüber hinaus steht sie bei Fragen des Wohnungseigentumrechtes sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetente Beraterin in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung. Das WEG-Recht zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum, häufig die einzelnen Rechte u.a. an einer Eigentumswohnung. unterschieden. Rechtsanwältin Peters macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät u.a. bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, sowie dazu notwendigen Beschlusssachen und deren Erweiterung.

Ein weiteres Fachgebiet von Heike Peters liegt im Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung Ihrer rechtlichen Interessen über die Bereiche Straßenverkehrsrecht, hier u.a. Verkehrsunfälle, und Straßenverkehrsstrafrecht, wie u.a. Bußgeldverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen, um eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie abzustimmen.

Rechtsanwältin Peters berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Fragen des Arbeitsrechtes aller Art. Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Hier steht Rechtsanwältin Peters Ihnen mit ihrem Fachwissen insbesondere u.a. bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz, Elternzeit oder Urlaubsanspruch zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich.

Insbesondere berät und vertritt Sie Frau Peters, wenn es um Themen geht wie Abschluss oder Überprüfung eines Arbeitsvertrages oder wenn Probleme innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftauchen. Auch bei Fragen hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse (Probearbeitsverhältnis, befristetes Arbeitsverhältnis, Berufsausbildungsverhältnis) steht Rechtsanwältin Peters Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Sie prüft Ihr Arbeitszeugnis und Ihre Arbeitspapiere oder etwaige Ansprüche gegen die Agentur für Arbeit im Falle der Arbeitslosigkeit.

Des Weiteren bearbeitet die Juristin Fälle aus dem privaten Baurecht. Das private Baurecht stellt die Gesamtheit der Normen und Gesetze dar, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Architektenvertrag, Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Die Juristin berät und vertritt Sie baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen oder auch Abwendung, u.a. von Werklohn oder Schlussrechnung, geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand eines fachkundigen Rechtsanwaltes.

2645 Zugriffe seit dem 05.03.2009