Dietrich Geißler
Kurzprofil
Herr Dietrich Geißler gründete 1976 seine Kanzlei in Offenbach. Diese befindet sich zentral gelegen, direkt gegenüber dem Amtsgericht. Das Büro ist bequem mit sowohl mit öffentlichem Verkehrsmittel als auch mit dem Auto zu erreichen. Für Autofahrer sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden.
Die Tätigkeitsfelder von Herrn Geißler befinden sich überwiegend auf den Gebieten des Mietrechts, des Immobilienrechts, des Erbrechts, der Anwaltshaftung und des Schadensersatzrechts. Überdies ist Herr Geißler auch als Notar tätig.
Termine können von montags bis freitags zwischen 09.00 und 12.00 Uhr und 14.00 und 17.00 Uhr mit der Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Fischer individuell vereinbart werden. Auf Wunsch nimmt Herr Geißler auch gerne Termine außer Haus wahr.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Dietrich Geißler - Kaiserstr. 21
63065 Offenbach am Main
Hessen
Deutschland
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Fachgebiete/Charakteristika
Herr Dietrich Geißler wurde am 28.04.1944 in Alsfeld geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität in Marburg und absolvierte seine Referendariatszeit am Landgericht Darmstadt. 1973 wurde Herr Geißler als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst arbeitete er als Angestellter, bevor er im Jahre 1976 seine eigene Kanzlei im Zentrum von Offenbach eröffnete.
Einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte hat Rechtsanwalt Geißler auf das Mietrecht gelegt. Das Mietrecht ist gekennzeichnet durch eine umfassende Rechtsprechung und den Versuch, die wechselseitigen Interessen der Parteien zu einem sozial tragbaren Ausgleich zu bringen. Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört und die Mehrzahl der Menschen betrifft, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie z.B. Kündigungen und Kündigungsfristen, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Mietereinbauten, Fragen, die die Kaution betreffen, Probleme mit Nachbarn und Durchsetzung von Minderungsansprüchen aufgrund von Mängeln an der Mietsache (z.B. Feuchtigkeit, Pilzbefall, eine defekte Heizung, kaputte Fenster oder Ungeziefer in der Wohnung), zu denen Herr Geißler sie umfassend und kompetent berät.
Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht, Kündigungen oder bei einer Räumungsklage zur Seite.
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden sollten Sie schon vor der Begründung eines Mietverhältnisses Herrn Geißler zur Gestaltung oder Überprüfung Ihres Mietvertrages um Rat ersuchen.
Doch nicht nur im Wohnraummietrecht, sondern auch im Gewerberaummietrecht begleitet Herr Geißler Sie mit Rat und Tat. Aufgrund der teilweise schwierigen wirtschaftlichen Lage versuchen viele Gewerberaummieter in irgendeiner Form, die vorzeitige Auflösung langfristiger Mietverträge zu erreichen. Weder Vermieter noch Mieter kennen die "Fallstricke", die vielfach in Gewerberaummietverträgen enthalten sind und die zur vorzeitigen Auflösung von Mietverträgen führen können. In der Regel bleibt der Mieter an den einmal geschlossenen Gewerbemietvertrag gebunden und muss bis zum Ablauf des gewerblichen Mietvertrages die vereinbarte Miete leisten. Um solche Fallen frühzeitig zu umgehen, unterstützt Sie Herr Geißler gerne bei der Gestaltung und Überprüfung ihres Mietvertrages.
Eng verbunden mit dem Mietrecht ist das Immobilienrecht. Aus diesem Grund liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Geißler auf diesem Rechtsgebiet. Das Immobilienrecht umfasst Erwerb, Nutzung und Veräußerung von Grundstücken, die Bebauung von Grundstücken und die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke. Rechtsanwalt Geißler berät Käufer und Verkäufer bei Erwerb und Veräußerung, Belastung oder Vermietung von Immobilien, insbesondere auch im Bereich der Bauträgerverträge. Zudem steht er Ihnen bei Fragen auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts und bei der Anfechtung von WEG-Beschlüssen, sowie bei außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Zahlungs- und Schadensersatzansprüchen mit Rat und Tat zur Seite.
Ein dritter Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Geißler ist das Erbrecht. Fast jeder Mensch erbt oder vererbt. Fraglich ist, ob nach der gesetzlichen Erbfolge auch alles in die richtigen Hände gelangt. Besonders wichtig ist deshalb, den „letzten Willen“ im Testament, gemeinschaftlichem Testament oder Erbvertrag so niederzulegen, dass er von den Hinterbliebenen zweifelsfrei erkannt und umgesetzt werden kann. Von entscheidender Bedeutung ist deshalb die rechtlich korrekte Gestaltung dieser Verfügungen von Todes wegen. Um sich sicher zu sein, dass der Nachlass korrekt und ordnungsgemäß geregelt ist, berät Herr Geißler Sie zu der Errichtung eines Testamentes, eines Vermächtnisses, einer Stiftung, der Erstellung eines Erbvertrages oder der Schenkung unter Lebenden.
Falls Sie bei einer Erbschaft nicht ausreichend berücksichtigt wurden, informiert er Sie zur Auslegung des Testamentes, gegebenenfalls zu dessen Anfechtung, zur Erbunwürdigkeit und zur Durchsetzung des Pflichtteilsrechts. Außerdem begleitet Herr Geißler Erben bei allen Fragen rund um Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbschaftsteuer, Erbschein, Erbteil, und Erbverzicht.
Ebenso hat sich die Anwaltshaftung zu einer Stärke von Herrn Geißler herausgebildet. Wer verklagt wird oder selber jemanden verklagen möchte, der begibt sich normalerweise in die Hände eines Rechtsanwalts. Schließlich ist er auf allen Rechtsgebieten kompetent und sollte seine Mandanten immer richtig beraten. Doch auch Anwälte sind nur Menschen und die machen bekanntlich auch einmal Fehler. Falls Sie einen Rechtsstreit aufgrund eines Fehlers ihres Anwaltes verloren haben, vertritt Sie Herr Geißler kompetent und zielgerichtet, bei der Ersetzung des daraus entstandenen Schadens.
Häufige Anwaltsfehler sind unter anderem, dass der Anwalt eine Frist versäumt, die Rechtslage falsch einschätzt, sich nicht ausreichend über die Sachlage informiert, ungeeignete Beweismittel bei Gericht vorlegt oder wichtige Zeugen nicht lädt.
Da sich in vielen Rechtsgebieten oftmals die Frage nach einem etwaigen Schadensersatzanspruch stellt, hat sich Herr Geißler auch im Schadensersatzrecht umfangreiches Fachwissen angeeignet. Schadensersatz bedeutet allgemein den Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch den Schädiger oder den zum Ausgleich Verpflichteten. Rechtsanwalt Geißler vertritt Sie bei Schadensersatzansprüchen die sich unmittelbar aus dem schädigenden Ereignis ergeben, wie z.B. aus einer Beschädigung des Eigentums. Aber auch bei Schadensersatzansprüchen, die durch die Verletzung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Pflicht wie z.B. Schadensersatz anstelle der geschuldeten Vertragsleistung entstehen, steht Herr Geißler mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Die Konstellationen in denen Schadensersatz in Betracht kommt, sind vielfältig. Dies schon deshalb, weil der Begriff des Schadens sehr dehnbar ist. Bei der Frage, Ob und in welchem Umfang ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann, sollten sie unbedingt den anwaltlichen Rat von Herr Geißler einholen.
Herr Geißler ist zudem Notar, wodurch er ihnen auch bei allen Problemen weiterhelfen kann, die der notariellen Form bedürfen. Dies können unter anderem ein Grundstücks- oder Immobilienkauf, ein Ehevertrag oder auch ein Testament sein.
Er zeichnet sich besonders durch seinen kurzen, knappen und präzisen Stil aus, der es ihm ermöglicht, einen Sachverhalt auf das Wesentliche reduzieren zu können. Trotzdem ist er in der Lage, seinen Mandanten die entsprechende juristische Materie in verständlicher Form zu erklären.
Herr Geißler spricht Englisch und besitzt Grundkenntnisse in der französischen Sprache.
In seiner Freizeit singt Herr Geißler in einem klassischen Chor und geht regelmäßig mit seiner Frau tanzen. Diesbezüglich besucht er regelmäßig einen Tanzkurs.
Falls Herr Geißler einmal Zeit für ein gutes Buch findet, widmet er sich mit Vorliebe der französischen Literatur.


