Oberländer und Oberländer
Kurzprofil
Im Jahre 1996 gründete Herr Peter Oberländer die Kanzlei in Hanau. Ein Jahr später trat seine Frau Regine Oberländer zum Team der Kanzlei hinzu.
Das ebenerdige und behindertengerechte Büro zeichnet sich besonders durch eine moderne Verarbeitung der Werkstoffe Glas und Marmor aus, mittels derer die Räume freundlich und hell wirken. Durch die Nähe zum Hauptbahnhof ist das Gebäude bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Für Autofahrer sind kostenlose kanzleieigene Parkplätze vorhanden.
Die Sozietät ist auf den Gebieten des Strafrechts, des Verkehrsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Arzthaftungsrechts, des Vertragsrechts, des Familienrechts, des Erbrechts, des Steuerrechts tätig, Herr Rechtsanwalt Marc Badock berät Sie in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht und das Mietrecht.
Termine können von montags bis freitags zwischen 08.30 und 17.30 mit Frau Nicole Bergmann, Rechtsanwaltsfachangestellte, und Frau Mehtap Okyay, Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellte, telefonisch vereinbart werden.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Oberländer und Oberländer - Akademiestr. 36
63450 Hanau
Hessen
Deutschland
- Telefon
- 0 61 81 - 30 79 50
- Telefax
- 0 61 81 - 30 79 52 0

- Homepage
- http://www.oberlaender-hanau.de
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Peter Oberländer wurde am 25. Juni 1963 in Essen geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen, wo er auch seine Referendariatszeit absolvierte. Im Jahre 1995 wurde Herr Oberländer als Rechtsanwalt zugelassen. Zeitgleich gründete er die Kanzlei in Hanau und war daneben 4 Jahre als Syndikusanwalt in einer Unternehmensberatung tätig.
Frau Regine Oberländer wurde am 09. Oktober 1965 geboren. Sie studierte ebenfalls Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und absolvierte ihre Referendariatszeit in Limburg. Im Jahre 1996 wurde Frau Oberländer als Rechtsanwältin zugelassen. Im selben Jahr trat sie in das Team der gemeinsamen Kanzlei ein. Weiterhin erwarb sich Frau Oberländer den Titel einer Fachanwältin für Familienrecht.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Oberländer ist das Strafrecht. Gerade in einem Strafverfahren weiß der Beschuldigte in der Regel nicht, wie er sich gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Richter verhalten soll. Hier ist es die Aufgabe von Herr Oberländer eine sachgerechte Verteidigung zu leisten, indem er zum einen alle den Beschuldigten entlastenden Umstände zur Geltung bringt und zum anderen über ein faires Verfahren wacht. Weiterhin hat er als Verteidiger die Möglichkeit, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, daraufhin Verteidigungsstrategien zu entwickeln, Beweisanträge zu stellen und etwaige Formfehler zu rügen.
Ebenso ist ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Oberländer das Verkehrsrecht. Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, stellen sich die Unfallbeteiligten, in der Regel die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftbar zu machen ist. Um hierbei Klarheit zu schaffen, berät Rechtsanwalt Oberländer Unfallbeteiligte zu Problemen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugschaden, Nutzungsausfall, Kosten für einen Mietwagen, Verdienstausfall, Kostenerstattung eines Sachverständigen und
eventuellen Schmerzensgeldansprüchen.
Ein anderer Schwerpunkt bei der verkehrsrechtlichen Beratung von Herrn Oberländer betreffen Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr.
Durch seine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, ist Herr Oberländer immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.
Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Herr Oberländer auf das Gesellschaftsrecht gesetzt. Ziel von Rechtsanwalt Oberländer ist es, Existenzgründer bei der Frage zu beraten, ob die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co.) oder eine Kapitalgesellschaft (insbesondere der GmbH und der AG) für ihre Zwecke die beste Unternehmensform ist. Zudem erstellt und überprüft er maßgeschneiderte Gesellschaftsverträge und steht bei Unternehmenskäufen und -verkäufen kompetent an Ihrer Seite. Aber auch bei innergesellschaftlichen Problemen, wie bei Gesellschafterversammlungen, der Einsetzung und Abberufung von Geschäftsführern oder dem Ausschluss von Gesellschaftern bei gesellschaftswidrigem Verhalten, begleitet Herr Oberländer Sie mit Rat und Tat.
Überdies liegt eine große Stärke von Herrn Oberländer im Arzthaftungsrecht. Er informiert sowohl Ärzte als auch Patienten zu Problemen aus Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern und den daraus resultierenden Ansprüchen. Außerdem vertritt er Patienten vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen. Falls ein Patient, einen ungerechtfertigten Anspruch gegenüber einem Arzt geltend macht, wehrt Herr Oberländer diesen Anspruch ab.
Da Verträge die Grundlage von fast allen Rechtsgeschäften sind, besitzt Herr Oberländer auch im Vertragsrecht umfangreiches Fachwissen. Er gestaltet und überprüft sowohl Standard-, als auch komplexe Vertragswerke und allgemeine Geschäftsbedingungen und unterstützt Sie umfassend und kompetent bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen augrund einer vertraglichen Pflichtverletzung.
Als Fachanwältin für Familienrecht hat Frau Oberländer einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte im Ehe- und Familienrecht. Kernpunkt des Familienrechts ist das Scheidungsrecht und seine weitreichenden Folgen. Rechtsanwältin Oberländer informiert ihre Mandanten zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit Kindern, zur Vermögenstrennung, zum Versorgungsausgleich, zur Ehewohnung und zur Verteilung des Hausrates. Aber auch schon vor einer Eheschließung berät Frau Oberländer Partner zur Verfassung eines Ehevertrags, Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften und dem Erstellen eines Vermögensverzeichnisses.
Frau Oberländer ist zudem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Da das Familienrecht oftmals Berührungspunkte mit dem Erbrecht aufweist, liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Oberländer auf diesem Rechtsgebiet. Sie leistet professionelle Beratung zu den Themen Vermögensübertragungen unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge, zum Erbvertrag, zu Stiftungen, zu Vermächtnissen und zum Testament und dessen formellen Voraussetzungen. Nach einem Erbfall informiert sie ihre Mandanten unter anderem zur Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit, Erbschaftssteuer und zum Erbverzicht.
Zudem liegt ein zusätzlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Oberländer im Arbeitsrecht. Am häufigsten treten in diesem Bereich Probleme mit einer Kündigung auf. Rechtsanwältin Oberländer berät Arbeitnehmer zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung, falls sie rechtmäßig ist, zu Abfindungsansprüchen, ob sofort eine neue Arbeit aufgenommen werden kann und zur Formulierung des Arbeitszeugnisses. Aber auch zu Fragen rund um den Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht, Jugendarbeitsrecht, Arbeitszeit, Lohnfortzahlungsansprüche, Urlaub und betrieblichen Altersversorgung. Arbeitnehmer klärt sie zur Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen von Arbeitnehmern auf. Außerdem erstellt und überprüft Frau Oberländer gerne Ihren Arbeitsvertrag.
Auch gehört das Mietrecht zu den Interessen von Frau Oberländer. Mieter berät sie zu Problemen wie Kündigungen und Kündigungsfristen, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Mietereinbauten, Fragen, die die Kaution betreffen, Probleme mit Nachbarn und Durchsetzung von Minderungsansprüchen aufgrund von Mängeln an der Mietsache. Vermietern steht sie unter anderem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht, Kündigungen oder bei einer Räumungsklage zur Seite.
Zudem ist Rechtsanwältin Oberländer Expertin in allen steuerrechtlichen Fragen. Sie berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmer bei steuerrechtlichen Problemen, wie z.B. Überprüfen eines Steuerbescheides, Klage gegen einen Steuerbescheid, die steuerliche Anpassung von Verträgen, zu einer Betriebsprüfung oder zu Haftungsproblemen, weil das Finanzamt Sie für Steuerschulden Ihres Unternehmens in Anspruch nimmt.
Das Ehepaar Oberländer ist Mitglied in der Hanauer Anwaltsvereinigung, in der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge und im Deutschen Anwaltsverein.
Spezialitäten
Durch die Abdeckung der unterschiedlichsten Rechtsgebiete ergänzt sich das Ehepaar Oberländer optimal und ist in der Lage, den Ratsuchenden umfassend zu informieren. Durch die Bürogemeinschaft mit der Steuerberaterin Frau Birgit Massin-Erbe können alle Rechtsfragen auch unter steuerlichen Gesichtspunkten beleuchtet werden.


