Lucas Bruno

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Im Jahre 1998 gründete Rechtsanwalt Lucas Bruno seine eigene Anwaltskanzlei in Offenbach. Diese befindet sich in einem Altbauhaus, unweit des Hauptbahnhofes, direkt gegenüber des Amtsgerichtes. Durch die Nähe zum Bahnhof ist die Kanzlei bequem sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln, als auch mit dem Auto zu erreichen. Für Autofahrer befinden sich kanzleieigene Parkplätze im Hof und in unmittelbarer Nähe des Kanzleigebäudes.

Herr Bruno ist unter anderem in den Bereichen des Strafrechts, insbesondere des Jugend- und Verkehrsstrafrechts, des Mietrechts, des Verkehrsrechts, des Arbeitsrechts und des allgemeinen Zivilrechts tätig.

Termine können individuell mit dem Sekretariat von Herrn Bruno vereinbart werden. Für dringende Fälle ist Rechtsanwalt Bruno aber auch rund um die Uhr über sein Mobiltelefon erreichbar.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Lucas Bruno
Kaiserstrasse 19
63065 Offenbach am Main
Hessen
Deutschland

Telefon
+49 (69) 823768-07
Telefax
+49 (69) 823768-08
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-bruno.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Herr Lucas Bruno wurde am 25. Juni 1966 in Offenbach geboren. Nach der Schulzeit studierte er Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main. Seine Referendariatszeit absolvierte er in Frankfurt, Offenbach und in Darmstadt. 1998 wurde Herr Bruno als Rechtsanwalt zugelassen. Zur gleichen Zeit gründete er seine Kanzlei in Offenbach.

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Bruno ist das Strafrecht. Das Strafrecht ist das einschneidenste Recht für den Bürger, jedenfalls dann, wenn er mit einem Ermittlungsverfahren überzogen wird, oder gar angeklagt wird. Auch bei einer Hausdurchsuchung steht er sofort an Ihrer Seite. Er leistet Rechtsbeistand, und zwar streng einseitig zugunsten seiner Mandanten. In dieser Funktion leistet er sachgerechte Verteidigung, indem er zum einen alle den Beschuldigten entlastenden Umstände zur Geltung bringt und zum anderen über ein faires Verfahren wacht.
Schwerpunkt in seiner Tätigkeit als Strafverteidiger ist die Spezialisierungen auf das Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht stellt eine besondere Sammlung an Rechtsvorschriften dar, die zwingend anzuwenden sind für Jugendliche ab der Strafmündigkeit mit 14 bis zum 18. Lebensjahr und fakultativ anzuwenden ist für Heranwachsende zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Bruno ist das  Mietrecht. Da das Mietrecht zu den elementaren Bereichen des Lebens gehört und die Mehrzahl der Menschen betrifft, finden sich hier vielfältige Problemkonstellationen wie z.B. Kündigungen und Kündigungsfristen, Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Mietereinbauten, Fragen, die die Kaution betreffen, Probleme mit Nachbarn und Durchsetzung von Minderungsansprüchen aufgrund von Mängeln an der Mietsache (z.B. Feuchtigkeit, Pilzbefall, eine defekte Heizung, kaputte Fenster oder Ungeziefer in der Wohnung), zu denen Herr Bruno sie umfassend und kompetent berät.
Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht, Kündigungen oder bei einer Räumungsklage zur Seite.
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden sollten Sie schon vor der Begründung eines Mietverhältnisses Rechtsanwalt Bruno zur Gestaltung oder Überprüfung Ihres Mietvertrages um Rat ersuchen.

Überdies befindet sich ein dritter Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Bruno im Verkehrsrecht. Bei der verkehrsrechtlichen Beratung befasst er sich Anhörungs- oder Widerspruchsverfahren gegen Verwarnungs- und Bußgeldbescheide bzw. die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Im Falle der Verhängung eines Bußgeldes kommt es Herrn Bruno darauf an, dieses so gering wie möglich zu halten, um hierdurch, gerade wenn sie aus beruflichen oder familiären Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind, keine Gefahr für die Entziehung der Fahrerlaubnis aufkommen zu lassen.

Zudem gehört das Arbeitsrecht zu den Stärken von Herrn Bruno. Er berät Arbeitnehmer zur Rechtmäßigkeit einer Kündigung, falls sie rechtmäßig ist, zu Abfindungsansprüchen, ob sofort eine neue Arbeit aufgenommen werden kann und zur Formulierung des Arbeitszeugnisses. Aber auch zu Fragen rund um den Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht, Jugendarbeitsrecht, Arbeitszeit, Lohnfortzahlungsansprüche, Urlaub und betriebliche Altersversorgung informiert er Sie umfassend und kompetent. Vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses begleitet Herr Bruno seine Mandanten außerdem bei der Erstellung und Überprüfung eines Arbeitsvertrages.
Falls Ansprüche eines Arbeitnehmers ungerechtfertigt sein sollten, klärt er Arbeitgeber darüber auf, wie deren Durchsetzung nach Möglichkeit abgewehrt werden können.

Ebenso ist Herr Bruno Experte im allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger untereinander. Unter das Zivilrecht fallen fast alle Rechtsfragen des Alltags, da die meisten Probleme aus Rechtsverhältnissen zwischen natürlichen Personen oder zwischen Personen und juristischen Personen (z.B. Geschäfte, Firmen) entstehen. Diese sind z.B. die Schlechtleistung eines Handwerkers, das gekaufte, aber mangelhafte Elektrogerät, Forderungen aus einem Vertrag, Nichtzahlung von Schulden, Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder Ärger mit dem Vermieter oder dem Reiseveranstalter.

Weiterhin ist Rechtsanwalt Bruno Schlichter für die Rechtsanwaltskammer Frankfurt. Seit dem 01. Juni 2001 ist in Hessen das Schlichtungsverfahren vorgeschrieben. Die Rechtsanwaltskammer Frankfurt ist die anerkannte Gütestelle für die Durchführung dieses Verfahrens, in dem Rechtsanwalt Bruno als Schlichter eingesetzt ist. Bevor eine Klage beim Amtsgericht eingereicht werden kann, besteht in folgenden Streitfällen die Pflicht, vorher ein Schlichtungsverfahren zu durchlaufen: Vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert bis 750 €; Ansprüche aus § 906 BGB (Einwirkung auf Grundstücke, § 910 BGB (Überwuchs); § 911 BGB (Hinüberfall); § 923 BGB (Grenzbaum); Nachbarschaftsstreitigkeiten, Verletzungen der persönlichen Ehre, die nicht in Presse und Rundfunk begangen worden sind. Die Rechtsanwaltskammer und Herr Bruno helfen dem Rechtssuchenden bei der Prüfung der Voraussetzungen, ob ein Schlichtungsverfahren zu führen ist und bei der Stellung des Antrages.

Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Bruno seit Beendigung seiner Schulzeit  begeisterter Tischtennisspieler. Weiterhin ist er Mitglied des Hessischen Tischtennisverbandes und im Kreis Offenbach in der Jugendarbeit tätig. Als Trainer, Vereins- und Jugendleiter sowie Kreisjugendwart übernimmt er mehrere ehrenamtliche Funktionen.