Helmut K. Lange
Kurzprofil
Im Jahre 1986 gründete Herr Helmut K. Lange seine eigene Kanzlei in Frankfurt am Main. Diese befindet sich seit Juni 2003 in einem repräsentativen Gründerzeitgebäude in Frankfurt am Main –Sachsenhausen unweit der Universitätskliniken bzw. der Zentrale der Frankfurter Versciherungs AG . Die Kanzlei wird mit zwei weiteren ,Kollegen unterschiedlicher Spezialisierung betrieben. Das Büro ist sowohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Auto sehr gut zu erreichen. Die Kanzlei hält für ihre Mandanten hauseigene Parkplätze vor..
Herr Lange ist auf den Gebieten des Gewerblichen Mietrechts, des Wohnungseigentumsrechts, des Verkehrsrechts und des allgemeinen Zivilrechts tätig. Schwerpunkt der Kanzlei ist jedoch die bundesweite Einleitung und Durchführung von Mahn- und Inkassoverfahren im gewerblichen als auch privaten Bereich, wofür hochspezialisierte und eigens geschulte Mitarbeiter eingesetzt werden.
Termine können von montags bis freitags zwischen 9.00 und 18,00 Uhr mit den Rechtsanwaltsfachangestellten Frau Richter und Frau Haaß oder direkt mit RA Lange individuell vereinbart werden.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Helmut K. Lange - Flörsheimerstraße 7
60326 Frankfurt am Main Innenstadt / Altstadt / Gallus / Gutleutviertel
Hessen
Deutschland
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Fachgebiete/Charakteristika
Herr Helmut K. Lange wurde im Jahre 1950 in Frankfurt geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt und an der Karl-Franzens-Universität in Graz/Österreich. Seine Referendariatszeit absolvierte er im Landgerichtsbezirk Darmstadt mit der Wahlstation am OLG Frankfurt am Main. 1983 wurde Herr Lange als Rechtsanwalt zugelassen. Zunächst arbeitete er in der Textilindustrie als Leiter einer Rechts- und Inkassoabteilung., bevor er im Jahre 1986 seine eigene Kanzlei in Frankfurt am Main gründete.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herr Lange liegt auf dem Gebiet des gewerblichen Mietrechts. Das gewerbliche Mietrecht ist geprägt von zumeist langfristigen Verträgen mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren. Vermieter wie Mieter gehen daher beim Abschluss der Mietverträge große wirtschaftliche Risiken ein.
Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich vor allem dadurch vom Wohnraummietrecht, dass Schutzvorschriften, wie sie im Wohnraummietrecht zugunsten des wirtschaftlich Schwächeren oder des rechtlich Unerfahrenen gelten, im Gewerbemietrecht regelmäßig nicht zur Anwendung kommen. Er bleibt an den einmal geschlossenen Gewerbemietvertrag gebunden und muss bis zum Ablauf des gewerblichen Mietvertrages die vereinbarte Miete leisten. Um dieses Problem möglichst gering zu halten, unterstützt Sie Herr Lange gerne bei der Gestaltung und Überprüfung des Mietvertrages. Gerade zu einem vorzeitigen Ausstieg, weil z.B. die Umsätze nicht wie erwartet verlaufen oder eine Betriebsverlagerung sinnvoll erscheint, empfiehlt es sich, schon vor Abschluss des Mietvertrages anwaltlichen Rat einzuholen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Durch seine langjährige Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht des Deutschen Anwaltsvereins ist Herr Lange immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.
Zudem hat Herr Lange einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Wohnungseigentumsrecht. Eine Vielzahl von Problemen tauchen im Wohnungseigentumsrecht auf, da die gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes nur sehr ungenau sind und die Rechtsmaterie durch eine umfassende Rechtsprechung geprägt wird. Im Rahmen des Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund. Hier informiert Sie Rechtsanwalt Lange zu den Fragen, welche Rechte und Pflichten Miteigentümer untereinander haben, welche Befugnisse und Pflichten die Verwaltung hat und welche Formalien bei der Beschlussfassung zu beachten sind. Außerdem steht Herr Lange bei Wohnungseigentümerversammlungen mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Zudem berät er Sie zum Erwerb einer Eigentumswohnung, insbesondere zu allen kauf- und werksvertragsrechtlichen Fragen aber auch rund um Mängelansprüche.
Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Rechtsanwalt Lange auf das Verkehrsrecht gelegt. Auf diesem Rechtsgebiet liegt es ihm besonders am Herzen, etwaige Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung durchzusetzen.
Die wesentliche Aufgabe des Rechtsanwaltes besteht darin, Ihre berechtigten Ansprüche nicht nur zu erkennen, sondern Sie – notfalls auch gegen den Willen des nicht regulierenden Versicherers – gerichtlich geltend zu machen. Ohne spezielle Kenntnis der Schadensabrechnung sind Sie als Geschädigter nicht in der Lage, die Ihnen zustehenden Ansprüche vollständig gegenüber der Versicherung vorzubringen. Welche Ansprüche Ihnen zustehen und welche nicht, kann Herr Lange als Spezialist, der die Verkehrsunfallschadensersatz-Rechtsprechung der Gerichte kennt, beurteilen. Ansprüche können sowohl aus dem Fahrzeugschaden selbst, dem Nutzungsausfall oder den Kosten für einen Mietwagen, als auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen entstehen.
Rechtsanwalt Lange ist ebenfalls langjähriges, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Weiterhin besitzt Rechtsanwalt Lange umfassende Kenntnisse im allgemeinen Zivilrecht, d.h. die Geltendmachung von Rechten aus Verträgen, die dem Bürgerlichen Gesetzbuch unterliegen. Dies können sowohl Forderungen aus Kaufverträgen jeglicher Art als auch Geltendmachung von Rechten aus Werksverträgen, Dienstverträgen und Darlehnsverträgen sein. Aber auch solche Fragen wie Geschäftsfähigkeit einer Person und deren Auswirkungen, Verjährungsfristen für Ansprüche, das Recht des Schadensersatzes und Schmerzensgeldes aus unerlaubten Handlungen, wie z.B. eine Körperverletzung aus einem Verkehrsunfall gehören zu diesem Rechtsgebiet. Das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Lange ist gerade im diesem Bereich die frühestmögliche Klärung der Rechtsverhältnisse, um einen Prozess zu vermeiden und auf eine sachgerechte Einigung zwischen den Parteien hinzuwirken.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Lange ,im sozialen Bereich ehrenamtlich tätig. Er ist langjähriger Vorsitzender eines Vereins, der sich um Resozialisierung von Straftätern und Schadenswiedergutmachung bemüht.,
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Zudem besitzt er gute Kenntnisse in der englischen und französischen Sprache, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann. Herr Lange zeichnet sich besonders durch die Fähigkeit aus, sich in die individuelle Lage des Mandanten versetzen zu können und sachgerecht Lösungen zu erarbeiten.
Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Frankfurt ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
Spezialitäten
Die besondere Spezialität der Kanzlei ist das gewerbliche Inkasso in Verbindung ,mit allgemeinem Forderungsmangement. Nahezu jeder Selbständige klagt über die schlechte Zahlungsmoral bei Rechnungsforderungen. Wer versucht, sein Inkasso selbst zu betreiben ist vor allem mit erheblichen Kosten und Mühen konfrontiert. Gegenüber einem Inkassobüro bietet das professionelle Inkasso durch ein hierauf spezialisiertes Anwaltsbüro vor allem den Vorteil, dass alle notwendigen Vorgänge, von der Zahlungsaufforderung und der Klärung der Rechts- und Vermögensverhältnisse des Vertragspartners- über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreiben der Forderung aus einer Hand geschieht. Zudem wird eine Mahnung durch einen Anwalt von einem hartnäckigen Schuldner wesentlich ernster genommen, da der Schuldner nach Ablauf der Frist mit einer letztlich sehr teuren Klage rechnen muss. Nicht vergessen werden darf, dass im Falle eines streitigen Verfahrens die Kosten eines Inkassokosten von den Gerichten grundsätzlich nicht als erstattungsfähig angesehen werden, also zusätzlich anfallen. In der Kanzlei arbeiten neben den Anwälten sechs bis acht ausgebildete Fachkräfte im Inkassobereich, die bis zu 5000 Mahnverfahren im Jahr einleiten und überwiegend erfolgreich abschließen. Die Aufgaben der Experten im Bereich des Forderungseinzuges reichen von der optimalen Einleitung des Mahnvorgangs in Absprache mit dem Mandanten bis zur hartnäckigen Verfolgung des Schuldners mittels aller möglichen Zwang und _Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Lohn- und Kontopfändung, Eintragung von Sicherungshypotheken, Verhaftungsaufträgen). Zu den Mandanten gehören neben Firmen aus dem Bereich der Versicherungsbrache, der Bekleidungsindustrie ,der Fernmeldetechnischen Industrie auch Hersteller und Vertreiber von Meßgeräten für die Wärme- und Verbrauchserfassung, , mittelständische Gewerbe- und Handwerks betriebe, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Selbstverständlich werden auch private Forderungen individuell doch mit der größtmöglichen Professionalität verfolgt
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