Korinna Panhans
Kurzprofil
Im Jahre 1983 gründete Rechtsanwältin Korinna Panhans ihre Kanzlei in München. Diese befindet sich direkt am Justizgebäude, in der Nähe des Stiglmaierplatzes. Das Büro ist bequem sowohl mit der U-Bahn als auch mit dem Auto zu erreichen.
Die Anwältin ist überwiegend auf den Rechtsgebieten Ehescheidungen, Inkasso, Verkehrszivilrecht, Unfallregulierung und Strafverteidigung und Schadensersatzrechte tätig. Aber auch bei Rechtsfragen aus anderen Rechtsgebieten steht sie Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Termine können mit den Rechtsanwälten von montags bis freitags zwischen 08.30 und 17 .00 Uhr telefonisch vereinbart werden. Auf Wunsch nimmt die Anwältin auch gerne Termine außer Haus wahr.
Fachanwalt für
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Korinna Panhans
- Nymphenburger Str. 25/V
80335 München Maxvorstadt
Bayern
Deutschland
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- +49 (89) 5504428
Fachgebiete/Charakteristika
Frau Korinna Panhans wurde 1953 in Stuttgart geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und absolvierte ihre Referendariatszeit in Traunstein, Rosenheim und in Bad Aibling. 1982 wurde Frau Panhans als Rechtsanwältin zugelassen. Ein Jahr später gründete sie zusammen mit Herr Reich die gemeinsame Kanzlei in München.
Einen ihrer Tätigkeitsschwerpunkte hat Frau Panhans auf das Recht der Ehescheidungen gesetzt. Das Ehescheidungsrecht stellt eine sehr komplexe Rechtsmaterie dar, die sich durch die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls auszeichnet, so dass eine Beratung und Vertretung durch einen fundierten Rechtsanwalt meist unerlässlich ist.
Besonders wenn Sie vor einer Trennung oder Scheidung stehen, ist anwaltlicher Rat unentbehrlich. Frau Panhans informiert in einem solchen Falle ihre Mandanten zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zur Vermögenstrennung, zum Versorgungsausgleich, zu Zuwendungen auf Grund eines Erbrechts, zur Ehewohnung und zur Verteilung des Hausrates.
Um Streitigkeiten zu Vermögensfragen nach einer Scheidung möglichst gering zu halten, sollten gerade vermögende Partner, sich schon vor einer Eheschließung zu den Themen Verfassung eines Ehevertrags, Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften, Erstellen eines Vermögensverzeichnisses und zu den Wirkungen und Voraussetzungen einer Ehe anwaltlichen Rat bei Frau Panhans einholen.
Weiterhin ist es immer wichtig, genau das heraus zu finden, was die Mandanten wirklich wollen und nicht sofort zum Gericht zu laufen. Denn gerade bei einer Scheidung sind nicht immer die direkt finanziell bezifferbaren Punkte von großer Bedeutung, sondern es stehen oftmals emotionale Probleme im Vordergrund. Aus diesem Grund ist nicht nur die fachliche Kompetenz von Frau Panhans wichtig, sondern auch ihre soziale Fähigkeit und ihr Gespür für die seelische Situation der Mandanten.
Ebenso hat Rechtsanwältin Panhans einen weitern Tätigkeitsschwerpunkt im anwaltlichen Inkasso. In Deutschland herrscht zur Zeit unbestritten eine schlechte Zahlungsmoral. Die wirtschaftliche Situation ist angespannt. Immer mehr Betriebe und auch Privatpersonen gehen in die Insolvenz. Wer versucht, sein Inkasso selbst zu betreiben ist vor allem mit erheblichen Kosten und Mühen konfrontiert. Gegenüber einem Inkassobüro bietet das professionelle Inkasso durch einen Anwalt vor allem den Vorteil, dass alle notwendigen Vorgänge, von der Zahlungsaufforderung, über das gerichtliche Mahnverfahren, das Streitverfahren, bis zur Zwangsvollstreckung und Beitreiben der Forderung aus einer Hand geschieht. Dabei sind die Anwaltskosten als Verzugsschaden vollständig vom Schuldner zu tragen.
Die Aufgaben von Frau Panhans betreffen die Straffung des Mahnvorgangs, eine nachhaltige Fristenkontrolle, das richtige Inverzugsetzen des Schuldners, Geltendmachung von Verzugszinsen, die Erwirkung eines Mahnbescheides, die Vertretung vor Gericht und die Zwangsvollstreckung.
Zudem liegt ein dritter Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Panhans in der Unfallregulierungen. Die wesentliche Aufgabe von ihr besteht darin, Ihre berechtigten Ansprüche nicht nur zu erkennen, sondern sie – notfalls auch gegen den Willen des nicht regulierenden Versicherers – geltend zu machen. Ohne spezielle Kenntnis der Schadensabrechnung sind Sie als Geschädigter nicht in der Lage, die Ihnen zustehenden Ansprüche vollständig gegenüber der Versicherung vorzubringen. Welche Ansprüche Ihnen zustehen und welche nicht, kann Frau Panhans, als Spezialistin, die die Verkehrsunfallschadensersatz-Rechtsprechung der Gerichte kennt, beurteilen. Ansprüche können sowohl aus dem Fahrzeugschaden selbst, dem Nutzungsausfall oder den Kosten für einen Mietwagen, als auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen entstehen.
Eine weitere Stärke von Frau Panhans sind Strafverteidigungen. In keinem anderen Bereich ist die existenzielle Bedeutung des Rechts so evident wie im Strafrecht, denn wer im Strafprozess verurteilt wird, fühlt sich nicht selten gebrandmarkt für das ganze Leben. Für Richter, Staatsanwälte und Verteidiger mag ein Strafprozess eine Routineangelegenheit sein. Für den Angeklagten geht es um viel mehr, oftmals stehen seine Ehre, sein Ansehen und seine berufliche Zukunft auf dem Spiel. Es ist dringend anzuraten, so früh als möglich Kontakt mit Frau Panhans aufzunehmen, da auf diesem Wege vermieden werden kann, dass Fehler gemacht werden, die später oft kaum mehr auszumerzen sind. Sofern bereits eine freiheitsbeschränkende Maßnahme, wie Untersuchungshaft, angeordnet wurde, veranlasst Rechtsanwältin Panhans deren rechtliche Überprüfung und wirkt auf deren Aufhebung hin. Sie leistet Rechtsbeistand, und zwar streng einseitig zugunsten ihrer Mandanten. In dieser Funktion leistet sie sachgerechte Verteidigung, in dem sie zum einen alle den Beschuldigten entlastenden Umstände zur Geltung bringt und zum anderen über ein faires Verfahren wacht. Zudem hat Frau Panhans die Möglichkeit, frühzeitig Akteneinsicht zu nehmen, daraufhin Verteidigungsstrategien zu entwickeln, Beweisanträge zu stellen und etwaige Formfehler zu rügen.
Da sich in vielen Rechtsgebieten oftmals die Frage nach einem etwaigen Schadensersatzanspruch stellt, hat sich Frau Panhans auch im Schadensersatzrecht umfangreiches Fachwissen angeeignet. Schadensersatz bedeutet allgemein den Ausgleich des einer Person entstandenen Schadens durch den Schädiger oder den zum Ausgleich Verpflichteten. Rechtsanwältin Panhans vertritt Sie bei Schadensersatzansprüchen die sich unmittelbar aus dem schädigenden Ereignis ergeben, wie z.B. aus einer Beschädigung des Eigentums. Aber auch bei Schadensersatzansprüchen, die durch die Verletzung einer vertraglichen oder vertragsähnlichen Pflicht wie z.B. Schadensersatz anstelle der geschuldeten Vertragsleistung entstehen, steht Frau Panhans mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Die Konstellationen in denen Schadensersatz in Betracht kommt, sind vielfältig. Dies schon deshalb, weil der Begriff des Schadens sehr dehnbar ist. Bei der Frage, ob und in welchem Umfang ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann, sollten sie unbedingt den anwaltlichen Rat von Frau Panhans einholen.
Frau Panhans zeichnet sich vor allem durch ihre Fähigkeit aus, aufmerksam zuhören zu können und den entsprechenden Sachverhalt in die richtige juristische Form zu bringen. Ihr kommt es vor allem darauf an, möglichst schnell mit den Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.
Frau Panhans spricht fließend Englisch und besitzt Grundkenntnisse in der französischen und italienischen Sprache.
Aufgrund ihrer Zulassung zum Oberlandesgericht München ist es ihr möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
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