Andreas Krafft
Kurzprofil
Die Anwaltskanzlei Krafft, Siegmund und Lanzendorf in Berlin-Pankow wurde 2003 von Rechtsanwalt Andreas Krafft gegründet und besteht heute als Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Britta Siegmund und Rechtsanwältin Claudia Lanzendorf. Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf von Privatleuten als auch von kleinen und mittleren Unternehmen ab. Durch eine enge Kooperation mit mehreren Anwaltskanzleien in Deutschland und in Shanghai, die auf anderen Rechtsgebieten tätig sind, ist Rechtsanwalt Krafft in der Lage, Ihnen stets eine umfassende und sachgerechte Betreuung zu ermöglichen.
Die Kanzleiräume sind in der Florastraße 51, im Zentrum von Pankow, direkt neben dem S- und U-Bahnhof Pankow. Der Standort bietet somit eine optimale Anbindung zur Innenstadt Berlins. Mit den S-Bahn-Linien 2, 8 und der U-Bahn-Linie 2 gelangen Sie zur Haltestelle “S/U Pankow”. Von der Haltestelle ist es nur wenige Minuten Fußweg zur Kanzlei. Ferner erreichen Sie die Haltestelle auch mit den Bus-Linien M27, X54, 107, 155, 250 und 255. In angrenzenden Seitenstraßen finden Sie zudem ausreichend Parkmöglichkeiten.
Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Freitags ist eine Terminabsprache von 09.00 bis 14.00 Uhr möglich. Selbstredend sind Termine bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine Internetpräsenz (www.kanzlei-ksl.de) und eine E-Mail-Adresse (info@kanzlei-ksl.de).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
-
Andreas Krafft - Florastr. 51
13187 Berlin Pankow
Deutschland
- Telefon
- +49 (30) 53016322
- Telefax
- +49 (30) 53016323

- Homepage
- http://www.kanzlei-ksl.de
Fachgebiete/Charakteristika
Andreas Krafft, geboren 1971 in Berlin, studierte von 1991 bis 1998 Rechtswissenschaften an der Freien Universität in Berlin (FU). Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Kammergerichtsbezirk Berlin. Als zugelassener Rechtsanwalt war er von 2000 bis 2002 als Sachbearbeiter in einer Widerspruchsstelle bei der Bundesagentur für Arbeit tätig. 2002 arbeitete Herr Rechtsanwalt Krafft zudem in Kooperation mit der “GFR AG — Service für Betriebskrankenkassen”. Des Weiteren betreute er 2002 das Internet-Portal “Arbeitsrecht” für die “MeOme AG” beziehungsweise “Freenet AG”, was unter anderem das Verfassen juristischer Artikel und die umgehende Beantwortung juristischer Anfragen beinhaltete.
Mit seinen beiden Kolleginnen Frau Siegmund und Frau Lanzendorf arbeitet Rechtsanwalt Krafft seit Januar 2003 zusammen. Seit 2004 nimmt er außerdem eine ehrenamtliche Beratungstätigkeit für das Stadtteilzentrum Steglitz e.V. wahr.
Herr Krafft spricht gut Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
An seinem Beruf schätzt Rechtsanwalt Krafft den Umgang mit Menschen und die Möglichkeit, diesen in Notlagen juristisch zu helfen.
Rechtsanwalt Andreas Krafft berät und vertritt Sie vornehmlich im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Medienrecht und Schadensersatzrecht.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist das gesamte Individualarbeitsrecht. Das Arbeitsrecht unterliegt wie kein zweites Rechtsgebiet einem stetigen Wandel. Angesichts der ständigen arbeitsrechtlichen Änderungen und Neuregelungen (zuletzt im Kündigungsschutzrecht) kann die frühzeitige Einschaltung eines fachkundigen Anwalts zur Wahrung der Interessen des Mandanten essentiell sein. Rechtsanwalt Krafft berät Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zu den üblichen Tätigkeiten gehört neben der Prozessführung auch eine umfassende außergerichtliche Betreuung.
Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinen Arbeitnehmern bereit. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Rechtsanwalt Krafft damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Er berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder sogar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Herrn Krafft die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Krafft bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Mutterschutz, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitszeit.
Andreas Krafft hat sich darüber hinaus auch auf das Vertragsrecht spezialisiert und verfügt hier über große Erfahrung. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten machen Rechtsanwalt Krafft zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht. Er entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese von Rechtsanwalt Andreas Krafft gewissenhaft und individuell überprüft. Die individuelle und stets an den Interessen des Mandanten orientierte außergerichtliche Beratung steht gleichberechtigt neben der gerichtlichen Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen vor allen deutschen Amts- und Landgerichten.
Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Ein weiterer Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Andreas Krafft ist das Medienrecht, welches als sogenannte Querschnittsmaterie Teilgebiete des öffentlichen Rechts, des Straf- und des Zivilrechts umfasst. Die Regelungsmaterie des Medienrechts bezweckt zuallererst die Sicherung der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt. Hiervon abgeleitet ergeben sich als weitere Regelungsziele, die Sicherung einer allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur und Schutz der Rezipienten (Persönlichkeitsrechte, Daten- und Jugendmedienschutz) und nicht zuletzt der Schutz des geistigen Eigentums. In rechtlicher Hinsicht geht es somit um die Nutzung und Nutzbarkeit medial übertragener Informationen.
Zahlreiche Rechtsgebiete gehören zum Medienrecht. Zu nennen sind insbesondere Internetrecht, Telekommunikationsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Markenrecht, Presserecht und Medienarbeitsrecht. In den Bereichen Multimedia und Internet spielen naturgemäß das IT-Recht, also das Recht der Informationstechnologie, und der gewerbliche Rechtsschutz, den man auch verkürzt als den Schutz des gewerblich-geistigen Eigentums bezeichnen kann, eine große Rolle. Das Presserecht ist in den Pressegesetzen der jeweiligen Bundesländer geregelt. Schwerpunkt sind hier Fragen der Unterlassung, Gegendarstellung und des Schadensersatzes aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Ein weiteres, umfassendes Gebiet ist das Recht der Neuen Medien: Wie schließt man Verträge im Internet? Wie sieht der Verbraucherschutz im virtuellen Handel aus? Hafte ich für die Links auf meiner Website? Besteht das Risiko einer Abmahnung für meinen Domainnamen?
Ein Interessenschwerpunkt ist das gesamte Schadensersatzrecht (auch: Schadenersatzrecht), inklusive Gewährleistungsrecht und Haftungsrecht. Als Schaden gilt dabei jeder Nachteil, den jemand durch ein bestimmtes Ereignis erleidet. Der Begriff umfasst sowohl den Vermögensschaden als auch den immateriellen Nichtvermögensschaden (beispielsweise Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder der Ehre). Dabei unterscheidet man zwischen Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung (deliktische Haftung) oder Gefährdungshaftung.
Zum Schadensersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.
Im Schadensersatzrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Krafft unter anderem Sozialversicherungsträger, wie beispielsweise Krankenhäuser bei einem Behandlungsfehler, aber auch Unternehmen bei einer Unternehmensstrafpflichtsache. Ferner berät und vertritt Herr Krafft Sie zu den Themen Baumängel, Produkthaftung, Vorstandshaftung und Geschäftsführerhaftung. Seit der umfassenden Neuregulierung des Schadensersatzrechts von 2002 haben sich zahlreiche Neuerungen ergeben, gerade seitens des immateriellen Schadens. Sowohl bei der Geltendmachung wie auch bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen steht Rechtsanwalt Andreas Krafft Ihnen gerne hilfreich zur Seite.
Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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