Sören Lamm

Fachgebiete/Charakteristika

Sören Lamm, geboren 1972, studierte nach der Hochschulreife von 1991 bis 1994 an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim Verwaltungswissenschaften mit dem Schwerpunkt Arbeitsverwaltung und schloss als Diplom-Verwaltungswirt (FH) ab. Anschließend war er von 1994 bis 1995 Verwaltungsinspektor am Arbeitsamt Korbach. Von 1995 bis 2000 studierte er an der Philipps-Universität Marburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Landgerichtsbezirk Kassel. 2003 erhielt er die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Schwerpunktmäßig bearbeitet Rechtsanwalt Sören Lamm das Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht sowie Kaufrecht.

Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder der Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG). Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB). Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Unfallregulierungen gehören bei Rechtsanwalt Lamm ebenso zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen im Verkehrsstrafrecht und in Bußgeldverfahren.

Ferner liegt ein zusätzliches Fachgebiet von Rechtsanwalt Lamm im Miet- und Pachtrecht. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Durch die Rechtsprechung des BGH zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zahlreiche bis dahin übliche Mietvertragsbestimmungen (zum Beispiel Schönheitsreparaturen) als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber Rat holen. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Lamm. Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Lamm berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.

Rechtsanwalt Sören Lamm berät Sie ferner in allen kaufrechtlichen Fragen, etwa zum Kaufvertrag oder im angrenzenden Gewährleistungsrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderen Rechtsstreitigkeiten.


 

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