Eckhard Schulze
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Eckhard Schulze wurde am 27.12.1954 geboren. Von 1974 bis 1979 studierte er Rechtswissenschaften an der Philips-Universität in Marburg und an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg. Seine Referendariatszeit absolvierte Herr Schulze von 1980 bis 1982 im Landgerichtsbezirk Kassel. Am 05.10.1982 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Rechtsanwalt Schulze besuchte weiterhin einen Fachanwaltslehrgang, den er 1986 mit dem Titel eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht abschloss. Zudem erlangte er am 07.06.1996 seine Zulassung zum Notar.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Schulze liegt auf dem Gebiet des Versicherungsrechts. In diesem Rahmen beschäftigt er sich unter anderem mit der Frage, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer geforderte Leistung dem Grunde und der Höhe nach zu erbringen. Diese Ansprüche können sowohl aus allgemein verbreiteten Verträgen wie Autoversicherungen und Haftpflichtversicherungen, als auch aus den sogenannten Personenversicherungen in den Sparten Lebens-, Unfall-, Kranken-, Berufsunfähigkeitsversicherung sowie den Gebäudeversicherungen gegen Elementarschäden, Hausratversicherungen und technische Versicherungen entstehen. Aber auch dann, wenn Versicherungsvertreter mehr versprechen, als die betreffende Versicherung leistet, steht Herr Schulze mit Rat und Tat an Ihrer Seite.
Die besondere Spezialität von Herr Schulze ist das Sozialversicherungsrecht. Die Sozialversicherung umfasst die Bereiche der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung. Er unterstützt seine Mandanten bei Fragen zur Alters- oder Erwerbsminderungsrente, zu Kranken- und Pflegegeld, zur Verletztenrente und zu Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe. Falls Ihr Antrag auf Leistung abgelehnt werden sollte, steht Herr Schulze kompetent in einem Widerspruchsverfahren an Ihrer Seite.
Um seinen Mandanten im Versicherungsrecht optimale Beratung bieten zu können, hat er seine Kenntnisse durch die Teilnahme an einem Versicherungsrechtlehrgang weiter vertieft.
Da gerade das Versicherungsrecht starke Berührungspunkte mit dem Arzthaftungsrecht aufweist, liegt ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Schulze auf diesem Rechtsgebiet. Die ärztliche Behandlung ist eine hohe Kunst und erfordert das Vertrauen des Patienten. Doch in nicht seltenen Fällen erweist sich, dass auch hoch spezialisierte Mediziner nur Menschen sind, denen Fehler, wie z.B. Aufklärungsfehler, Diagnosefehler, Behandlungsfehler durch die Wahl oder die Durchführung der konkreten Behandlungsmethode, Fehler oder Versäumnisse bei der Nachsorge oder aber auch das nicht korrekte Führen der Krankenakte unterlaufen können.
Rechtsanwalt Schulze unterstützt seine Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeld, Anerkennung der Spätschäden usw.
Außerdem vertritt er Patienten vor der Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen. Hier werden durch unabhängige Gutachter die Probleme des sich geschädigt fühlenden Patienten beurteilt. Dieser erhält anschließend ein ausführliches Gutachten dazu, ob bei seiner Behandlung ein Fehler passiert ist, womit man die Chancen und Risiken eines späteren Prozesses einschätzen kann. Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle hat für Patienten vor allem den Vorteil, dass es kostenlos ist.
Da hinter dem erhobenen Haftpflichtanspruch des Patienten nicht immer eine Schutzbedürftigkeit des Kranken, sondern oftmals auch die mangelnde Bereitschaft, sich mit Schicksalsschlägen abzufinden steckt, vertritt Herr Schulze auch Mediziner bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.
Einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt hat Herr Schulze auf das Erbrecht gelegt. Um sich sicher zu sein, dass der Nachlass ordnungsgemäß geregelt ist, berät er seine Mandanten umfassend und kompetent über die gesetzliche und die gewillkürte Vermögensnachfolge und informiert sie zu der Errichtung eines Testamentes, eines Vermächtnisses, einer Stiftung, der Erstellung eines Erbvertrages oder der Schenkung unter Lebenden.
Falls ein Erbfall eintritt steht er den Erben bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Erb-, Erbersatz-, Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und Vermächtnissen, Erfüllung von Auflagen und Teilungsanordnungen zur Seite. Außerdem berät Herr Schulze Erben zur Beschränkung der Erbenhaftung, zur Nachlassinsolvenz, zur Nachlassverwaltung, zur Erbschaftssteuer und erstellt Inventar- und Nachlassverzeichnisse.
Da Herr Schulze auch als Notar zugelassen ist, kann er sie auch in allen erbrechtlichen Fragen, bei denen eine notarielle Form vorgeschrieben ist, direkt und aus einer Hand beraten und muss Sie nicht erst an einen Kollegen verweisen.
Herr Schulze spricht sehr gut Englisch, welches er bei Bedarf als Korrespondenzsprache einsetzen kann. Er zeichnet sich besonders durch seine Hartnäckigkeit und sein Durchsetzungsvermögen aus. Kennzeichnend für ihn ist weiterhin sein solides und gründliches Arbeiten und eine kompetente und zügige Beratung der Mandanten. Natürlich ist eine ehrliche Erörterung der Erfolgsaussichten eines Falles und eine Kosten-Nutzen-Analyse für Herrn Schulze selbstverständlich. Sein Ziel ist es, durch vollen Einsatz für den Mandanten optimale Ergebnisse zu erstreiten.
Durch die Zulassung von Herrn Schulze als Notar ist er weiterhin in der Lage, Ihnen in allen Bereichen weiterzuhelfen, bei denen eine notarielle Form vorgeschrieben ist. Dies können z.B. Erbverträge, Eheverträge oder der Kauf einer Immobilie sein.
Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Frankfurt ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
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