Dorit Backschat
Fachgebiete/Charakteristika
Frau Dorit Backschat wurde am 05.12.1966 geboren. Von 1987 bis 1993 studierte sie Rechtswissenschaften an der westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Ihre Referendariatszeit absolvierte sie bis 1996 im Landgerichtsbezirk Münster. Im April 1997 wurde Frau Backschat als Rechtsanwältin zugelassen. Sie arbeitete zunächst fast 7 Jahre in einer anderen Kanzlei, bevor Rechtsanwältin Backschat 2003 in das Team der Kanzlei Eckhard Schulze und Kollegen aufgenommen wurde.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Frau Backschat liegt auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechts. Die Anzahl der Ehescheidungen steigt seit 1993 konstant an, obgleich die Anzahl der Eheschließungen im gleichen Zeitraum beständig abgenommen hat.
Aus diesem Grund sollten gerade vermögende Partner, sich schon vor einer Eheschließung zu den Themen Verfassung eines Ehevertrags, Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften, Erstellen eines Vermögensverzeichnisses und zu den Wirkungen und Voraussetzungen einer Ehe anwaltlichen Rat bei Frau Backschat einholen.
Kommt es zu Krisen in der Ehe und wollen die Ehepartner oder will ein Ehepartner die Ehe nicht fortsetzen, erfolgt eine Trennung. Rechtsanwältin Backschat informiert in einem solchen Falle ihre Mandanten zu den Voraussetzungen einer Scheidung, zum Sorgerecht und dem Umgangsrecht mit den Kindern, zur Vermögenstrennung, zum Versorgungsausgleich, zur Ehewohnung und zur Verteilung des Hausrates.
Weiterhin hat Frau Backschat einen Tätigkeitsschwerpunkt im Kaufrecht. Im Rahmen eines Kaufs können verschiedene rechtliche Probleme auftauchen. Rechtsanwältin Backschat unterstützt Sie unter anderem bei der Durchsetzungen von Ansprüchen aufgrund von Mängeln an der Kaufsache, bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, sie berät Sie zu den Besonderheiten von Grundstücks- oder Rechtskäufen und weist Sie darauf hin, welche Obliegenheiten und Pflichten Sie sowohl beim Kauf, als auch beim Verkauf beachten müssen. Weiterhin steht sie Ihnen zur Seite, wenn der Kaufgegenstand mit Rechten Dritter belastet ist, bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund einer Pflichtverletzung oder wenn der Käufer mit seiner Zahlung oder der Verkäufer mit seiner Leistung in Verzug gerät.
Mit dem Mietrecht ist fast jeder schon einmal -sei es als Mieter oder Vermieter- in Berührung gekommen. Bestimmt hat jeder irgendwann einmal einen Mietvertrag abgeschlossen oder leitet aus einem Mietvertrag in irgendeiner Form Rechte her. Aber wer hat sich vor dem Abschluss eines Mietvertrages tatsächlich über die rechtlichen Konsequenzen umfassend informiert? Um Sie zu allen Fragen rund um das Mietverhältnis beraten zu können, hat Rechtsanwältin Backschat auf das Miet- und Pachtrecht einen dritten Tätigkeitsschwerpunkt gesetzt.
Vor Beginn eines Mietverhältnisses gestaltet und überprüft sie Ihren Mietvertrag und nimmt gegebenenfalls Änderungen vor.
Während des Mietverhältnisses informiert sie ihre Mandanten zu Kündigungen und Kündigungsfristen, zur Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung, zu Schönheitsreparaturen, zu Mietereinbauten, zur Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen, zu Problemen mit Nachbarn und zur Geltendmachung von Minderungsansprüchen aufgrund von Mängeln an der Mietsache.
Vermietern steht sie bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht oder bei einer Räumungsklage zur Seite.
Doch nicht nur im Wohnraummietrecht, sondern auch im Gewerberaummietrecht begleitet Frau Backschat Sie mit Rat und Tat. Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich vor allem dadurch vom Wohnraummietrecht, dass Schutzvorschriften, wie sie im Wohnraummietrecht zugunsten des wirtschaftlich Schwächeren oder des rechtlich Unerfahrenen gelten, im Gewerbemietrecht regelmäßig nicht zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund sollten Sie sich schon vor Vertragsabschluß von Rechtsanwältin Backschat umfassend beraten lassen.
Eine weitere Stärke von Frau Backschat ist das Haftpflichtrecht. Nach dem Deckungskonzept der Haftpflichtversicherung übernimmt der Versicherer das Risiko des Versicherungsnehmers, von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Dieses Risiko trifft jeden; es besteht im beruflichen und betrieblichen Bereich ebenso wie im privaten. Das Haftpflichtrecht ist dementsprechend vielschichtig. Neben die Haftung aus Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht aus Eröffnung einer Gefahrenquelle treten unter anderem in einem Regressprozess die Architektenhaftung, Anwaltshaftung, die Amtshaftung der Notare, die Steuerberaterhaftung, die Wirtschaftsprüfer- und die Arzthaftung. Frau Backschat setzt begründete Ansprüche durch, und wehrt unbegründete Ansprüche ab, vertritt also Geschädigte ebenso wie Versicherungsnehmer und Versicherer.
Im Zusammenhang mit dem Haftpflichtrecht vertritt Frau Backschat ihre Mandanten auch in der Verkehrsunfallabwicklung. Dabei geht es in erster Linie um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem Unfall. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst, wie auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Aber auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen steht sie kompetent an Ihrer Seite. Da die Erfahrung zeigt, dass Versicherer keinesfalls kooperativ im Hinblick auf entstehende Kosten arbeiten, vertritt Rechtsanwältin Backschat ihre Mandanten umfassend und zügig bei der Schadensregulierung.
Frau Backschat spricht Englisch, Spanisch und besitzt Grundkenntnisse in der französischen Sprache, die sie bei Bedarf als Korrespondenzsprachen verwenden kann.
Fachanwalt für Sozialrecht
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(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
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Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de
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