Thomas M. Burkard
Kurzprofil
Die Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatungskanzlei Burkard berät seit 1999 neben Privatleuten und Handwerksbetrieben auch mittelständische Unternehmen in den Bereichen Steuern, Recht, Treuhand und Wirtschaftsprüfung. Mit seinem Wissen als Rechtsanwalt, diplomierter Steuerexperte, Treuhänder und Buchhalter ist Thomas M. Burkard in der Lage, Ihre Beratungsbedürfnisse rasch zu erkennen und eine für Sie optimale und kostengünstige Lösung zu erbringen.
Als kleine, aber feine Beratungsgesellschaft betreut die Kanzlei individuell und effizient, diskret und maßgeschneidert. In der Schweiz zählt sie auf ein gutes Beziehungsnetz an Anwälten und Experten mit Spezialwissen. Bei internationalen Mandaten arbeitet Rechtsanwalt Burkard mit einem Korrespondentennetz von Anwälten, Treuhändern und Wirtschaftsprüfern aus den angrenzenden Nachbarländern zusammen.
Die Kanzleiräume sind zentral in der Tödistraße 15, unweit des Paradeplatzes und dem Hotel Park Hyatt. Mit den Tram-Linien 6, 7 und 13 fahren Sie zur Haltestelle “Tunnelstraße”, von dort sind es nur wenige Meter zur Steuer, Rechts- und Wirtschaftsberatungskanzlei Burkard. In der kanzleieigenen Tiefgarage stehen zudem ausreichend Parkplätze zur Verfügung.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 17.30 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV und verfügt über eine eigene Internetpräsenz (www.burkardtax.ch) und eine E-Mail-Adresse (t.burkard@burkardtax.ch).
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Thomas M. Burkard
- Tödistrasse 27
8027 Zürich
Schweiz
- Telefon
- +41 44 2041640
- Telefax
- +41 44 2041644

Fachgebiete/Charakteristika
Thomas M. Burkard wurde 1961 in der Schweiz geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1980 bis 1985 an der Universität Zürich (UZH) Rechtswissenschaften. Anschließend war er von 1985 bis 1998 bei der Schweizerischen Bankgesellschaft (UBS) in Zürich als Anlageberater und Portefeuille-Analyst tätig. Von 1989 bis 1991 absolvierte er ein Praktikum in der Wirtschaftsanwaltskanzlei Dr. Mühlebach, Brugg und erwarb sein Anwaltspatent für den Kanton Aargau. Bei der Andreas Baumann & Co. Treuhandgesellschaft (ABT) in Adliswil war er sodann von 1991 bis 1994 als Rechts- und Steuerberater tätig und erwarb in der Folge das Diplom zum eidgenössisch diplomierten Treuhänder. Von 1994 bis 1999 war Herr Burkard als Mandatsleiter für Steuern und Recht bei der Burckhardt Treuhand AG in Zürich tätig. 1998 erhielt er das Diplom zum eidgenössisch diplomierten Steuerexperten und gründete 1999 seine eigene Steuer-, Rechts- und Wirtschaftsberatungskanzlei in Zürich.
Rechtsanwalt Burkard ist Mitglied in der Schweizer Treuhand-Kammer, im Schweizerischen Anwaltsverband, im Zürcher Anwaltsverband und in der Handelskammer Deutschland-Schweiz sowie im Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF).
Rechtsanwalt Thomas M. Burkard ist vorwiegend im Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Erbrecht forensisch tätig.
Das Steuerrecht umfasst eine fast unbegrenzte Anzahl von Gesetzen. Da sich auf dem Gebiet des Steuerrechts die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig verändern, vermag nur ein Spezialist die immer komplexer werdende Materie zu beherrschen. Neben den Steuergesetzen existiert noch eine Unzahl an Einzelverordnungen und Steuerurteilen, die sich täglich erweitern. Auch werden häufig konkrete Fragen zu den Schlagworten Steuerfahndung, Steuerprüfung, Kontrollmitteilung, Selbstanzeige und anderen schwierigen Themen gestellt, die Rechtsanwalt Burkard durch fachkundige Beratung zu einem gewünschten Ergebnis führt. Er berät insbesondere individuell zu Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer und allen anderen Steuerarten.
Rechtsanwalt Thomas M. Burkard wird für Sie im Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsverfahren tätig. Die besondere Kompetenz Herrn Burkards liegt in seiner Fähigkeit, steuer-, gesellschafts- und allgemeine zivilrechtliche Fragen miteinander zu verknüpfen, um so Mandanten nicht nur in einem Teilaspekt, sondern in der Zusammenschau und Abstimmung der verschiedenen Rechtsgebiete sinnvoll zu beraten. Im Sinne von kundenorientiertem Denken und Handeln analysieret Rechtsanwalt Burkard bestehende Strukturen und definiert deren Stärken und Schwächen. Er erarbeitet für Sie individuelle maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind und persönliche Wünsche berücksichtigen. Der diplomierte Steuerexperte strebt einfache übersichtliche Strukturen an, die jederzeit an geänderte Gesetze und eine neue Verwaltungspraxis angepasst werden können.
Selbstredend gehört auch das gesamte Rechnungswesen zum steuerrechtlichen Service der Kanzlei. Rechtsanwalt Burkard optimiert Ihren Abschluss unter steuerlichen Gesichtspunkten und berücksichtigt langfristige Unternehmensstrategien. Er richtet Ihre Buchhaltung ein und führt diese auch in Zukunft für Sie weiter. Darüber hinaus ist er Ihnen behilflich, eine bestmögliche Lösung für Ihre Mehrwertsteuerabrechnung, Mehrwertsteuerabklärung, Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung zu finden.
Ein weiteres Fachgebiet des Juristen ist das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Als Sonderrecht dient das Handelsrecht vorwiegend Kaufleuten und wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Es ist dabei ein spezielles Gebiet des Zivilrechts mit öffentlich-rechtlichen Normen und trägt den besonderen Bedürfnissen des kaufmännischen Rechtsverkehrs Rechnung. Das Gesellschaftsrecht ist das Recht von Personenvereinigungen des Privatrechts, die durch Rechtsgeschäft gegründet werden, um einen bestimmten gemeinsamen Zweck zu erreichen. Es umfasst daher insbesondere alle Rechtsnormen in Bezug auf die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG), die stille Gesellschaft (StG), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die eingetragene Genossenschaft, die Reederei sowie den Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit.
Das Gesellschaftsrecht beinhaltet zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte (Umwandlungssteuerrecht), die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten ist der Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit im Gesellschaftsrecht nicht nur die forensische, sondern auch die beratende Tätigkeit (insbesondere bei Gründung und Umstrukturierung des Unternehmens). Ziel der Beratung durch Rechtsanwalt Burkard ist es, dem Mandanten die für seine Situation beste Rechtsform zu empfehlen, einen Gesellschaftsvertrag entsprechend zu entwerfen oder anzupassen und die Gründung, Umwandlung oder Anpassung der Gesellschaft zu betreiben. Die Beratung von Personengesellschaften durch Rechtsanwalt Burkard, hier insbesondere der GmbH & Co. KG und der GmbH, bestimmt die anwaltliche Praxis. Er berät Sie umfassend unter zivil- und steuerrechtlichen sowie betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Herr Burkard erstellt zudem Ihre Steuererklärung, vertritt Sie vor den Steuerbehörden oder berät Sie bei Rechtsmittelverfahren in Steuersachen.
Rechtsanwalt Thomas M. Burkard berät Sie auch professionell und individuell im Erbrecht. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge individuell festgelegt werden. Das vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Gerade bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig. Das Erbrecht regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche des Erbrechts, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben mit dem Erbfall aus der Erbschaft erwachsen, kommt es nicht selten zu lang andauernden Konfrontationen. Daher sollte eine anwaltliche Beratung bereits frühzeitig erfolgen, um die gewünschten Anordnungen beizeiten zu treffen.
2919 Zugriffe seit dem 29.09.2008


