Dr. Leo Teuter

Fachanwalt für Strafrecht

Kurzprofil

Im Jahre 1992 gründete Herr Dr. Leo Teuter seine eigene Kanzlei in Frankfurt. Diese befindet sich in einem schönen, gemütlichen Altbau, in der Nähe der Universität und unweit des Palmengartens. Das Büro ist sowohl bequem mit der Straßen- und der U-Bahn, als auch mit dem Auto zu erreichen. Parkmöglichkeiten finden sich – meistens - rund um das Kanzleigebäude und in 250 Meter Entfernung auf einem öffentlichen, aber gebührenpflichtigen Parkplatz.

Rechtsanwalt Dr. Teuter ist ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts tätig, denn er vertritt die Auffassung, dass eine entsprechende Spezialisierung dringend notwendig ist.  Schließlich beschäftigen sich auch Staatsanwälte nur mit Strafrecht. Deswegen gebietet es schon der Grundsatz der Waffengleichheit, dass auch auf der anderen Seite ein Vollzeit-Strafrechtler tätig ist. Neben dem allgemeinen Strafrecht arbeitet Dr. Teuter überwiegend im Betäubungsmittelrecht. Um seine Kenntnisse im Strafrecht noch weiter vertiefen zu können, aber auch, um seine Spezialisierung potentiellen Mandanten gegenüber zu dokumentieren, hat Herr Dr. Teuter einen Fachanwaltslehrgang besucht und den Titel eines Fachanwaltes für Strafrecht erworben.

Termine können von montags bis freitags zwischen 09.00 und 18.00 Uhr individuell mit Herrn Dr. Teuter vereinbart werden.


 

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Dr. Leo Teuter
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Fachgebiete/Charakteristika

Herr Dr. Leo Teuter wurde 1950 in München geboren. Er studierte zunächst Diplom-Pädagogik und danach Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt. Seine Referendariatszeit absolvierte Herr Dr. Teuter in Frankfurt und am Public Defenders Office in Philadelphia. Das Public Defenders Office ist eine staatliche Einrichtung, die Menschen, die nicht die finanziellen Mittel haben, sich  einen Anwalt leisten zu können, einen qualifizierten Strafverteidiger auf Staatskosten zur Seite stellt. Denn in den USA ist es unvorstellbar, alleine – ohne anwaltliche Unterstützung – vor einem Richter auftreten zu müssen. Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften arbeitete Dr. Leo Teuter als Diplom-Pädagoge im Bereich der Jugendarbeit. Er hat sich mit der Promotionsarbeit „Selbstverwaltung und professionelle Jugendarbeit“ den Titel eines Doktors der Philosophie erworben.

Seinen ausschließlichen Tätigkeitsschwerpunkt hat Herr Dr. Teuter heute – wie bereits erwähnt - auf dem Gebiet des Strafrechts. Dabei erlaubt ihm seine pädagogische Ausbildung den berühmten Blick über den Gartenzaun. Und das ist oft entscheidend, denn in vielen Verfahren ist die menschlich-psychologische bzw. soziale Seite nicht weniger wichtig als die rein rechtliche. Schließlich sind auch Richter und Staatsanwälte Menschen. In den Jahren seiner Berufstätigkeit als Diplom-Pädagoge hat Herr Dr. Leo Teuter viele Erfahrungen mit den verschiedensten Einrichtungen, Institutionen und Organisationen sammeln können. Deswegen beschränkt er seine anwaltliche Funktion auch nicht alleine auf juristische Gesichtspunkte.

Herr Dr. Teuter vertritt Sie im Strafrecht vom ersten bis zum letzten Schritt. Leider allerdings wenden sich viele Betroffene viel zu spät an einen qualifizierten Strafverteidiger. Nach Ansicht von Dr. Leo Teuter sind gerade die ersten Weichenstellungen oft entscheidend. Fehler, die zu Beginn des Ermittlungsverfahrens durch fehlende oder nicht ausreichend qualifizierte Beratung gemacht werden, lassen sich im weiteren Verlauf sehr oft nicht mehr korrigieren.

In diesem Zusammenhang betont Dr. Leo Teuter das Recht jedes Beschuldigten, erst dann eine Einlassung zu machen, wenn er – durch seinen Verteidiger – Kenntnisse des genauen Akteninhaltes und damit Kenntnis über die Vorwürfe und die Beweislage erhalten hat. Im Sinne einer konsequenten Verteidigung muss zunächst in Erfahrung gebracht werden, was  gegen den Beschuldigten vorliegt, um sich angemessen verteidigen zu können.

Diese Verteidigung kann sich über das Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren bis in die Revisionsinstanz erstrecken. Für alle diese Phasen des Strafprozesses steht Herr Dr. Leo Teuter als Verteidiger zur Verfügung. Dabei erfordert vor allem die Revisionsinstanz besondere Kenntnisse.

Das alles gilt natürlich in einem besonderen Maß, wenn bereits freiheitseinschränkende Maßnahmen ergriffen wurden, wenn also ein Haftbefehl ergangen ist. In diesen sehr brisanten und belastenden Situationen ist es besonders wichtig, einen Verteidiger an seiner Seite zu wissen, der Fachkenntnisse, Erfahrung und Engagement miteinander verbindet.

Schließlich  ist in keinem anderen Bereich die existenzielle Bedeutung des Rechts so evident wie im Strafrecht, denn wer im Strafprozess verurteilt wird, fühlt sich nicht selten gebrandmarkt für das ganze Leben. Für Richter, Staatsanwälte und Verteidiger mag ein Strafprozess eine Routineangelegenheit sein. Für den Angeklagten geht es um viel mehr, oftmals stehen seine Ehre, sein Ansehen und seine berufliche Zukunft auf dem Spiel.

Zu einem besonders komplizierten und deshalb unübersichtlichen Gebiet hat sich in den letzten Jahren das Betäubungsmittel(Straf-)recht entwickelt. Durch seine langjährige Praxis auf diesem Gebiet verfügt Dr. Leo Teuter in dieser Hinsicht über ein spezielles Fachwissen, das auch hier für Waffengleichheit sorgt, denn oft sind die Staatsanwaltschaften und/oder Gerichte mit Spezialzuständigkeiten versehen.

Und gerade diese Waffengleichheit ist nach Ansicht von Dr. Leo Teuter nur gegeben, wenn der Beschuldigte, der sich in einer sehr schwierigen und gefährlichen Situation befindet, rechtzeitig kompetente und engagierte Unterstützung erhält.

Rechtsanwalt Dr. Teuter besitzt sehr gute Kenntnisse in der englischen Sprache, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprache einsetzen kann.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de