Marcus Müller-Dahlem
Kurzprofil
Im Jahre 1998 gründete Herr Marcus Müller-Dahlem seine eigene Kanzlei in Frankfurt-Sachsenhausen. Das Büro befindet sich in einem alten, denkmalgeschützten Jugendstilgebäude unweit des Diesterwegplatzes. Durch die Nähe zum Frankfurter Südbahnhof ist das Kanzleigebäude sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Für Autofahrer befinden sich ausreichend Parkplätze rund um das Büro.
Rechtsanwalt Müller-Dahlem ist überwiegend auf den Gebieten des Wohnungseigentumsrechts, des Verkehrsrechts, des Miet- und Pachtrechts, des Erbrechts und des privaten Baurechts tätig.
Termine können Sie direkt mit Herrn Müller-Dahlem individuell und nach Ihren persönlichen Wünschen vereinbaren. Auf Wunsch nimmt er auch gerne Termine außer Haus wahr.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
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Marcus Müller-Dahlem - Textorstrasse 67
60594 Frankfurt am Main Niederrad / Sachsenhausen / Oberrad
Deutschland
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- +49 (69) 6031212
- Telefax
- +49 (69) 617283

- Homepage
- http://www.ra-md.de
Fachgebiete/Charakteristika
Herr Marcus Müller-Dahlem wurde am 18.04.1962 in Frankfurt am Main geboren. Er studierte Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt und absolvierte auch seine Referendariatszeit in der Finanzmetropole am Main. 1998 wurde Herr Müller-Dahlem als Rechtsanwalt zugelassen. Zeitgleich gründete er seine Kanzlei in Frankfurt-Sachsenhausen.
Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Müller-Dahlem liegt auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts. Eine Vielzahl von Problemen tauchen im Wohnungseigentumsrecht auf, da die gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes nur sehr ungenau sind und die Rechtsmaterie durch eine umfassende Rechtsprechung geprägt wird. Im Rahmen des Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund. Hier informiert Rechtsanwalt Müller-Dahlem Sie zu den Fragen, welche Rechte und Pflichten Miteigentümer untereinander haben, welche Befugnisse und Pflichten die Verwaltung hat und welche Formalien bei der Beschlussfassung zu beachten sind. Außerdem steht Herr Müller-Dahlem bei Wohnungseigentümerversammlungen mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Zudem berät er Sie zum Erwerb einer Eigentumswohnung, insbesondere zu allen kauf- und werksvertragsrechtlichen Fragen aber auch rund um Mängelansprüche.
Da das Wohnungseigentumsrecht mit dem Miet- und Pachtrecht oftmals in Berührung kommt, liegt auf diesem Rechtsgebiet ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herr Müller-Dahlem. Eine Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt und für den Vermieter stellt sie häufig dessen größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Da im Mietrecht die Fronten meist verhärtet sind, informiert Herr Müller-Dahlem Mieter zu Kündigungen und Kündigungsfristen, zur Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhungen, zu Schönheitsreparaturen, zu Mietereinbauten, zu allen Fragen, die die Kaution betreffen, zu Problemen mit Nachbarn und zur Durchsetzung von Minderungsansprüchen aufgrund von Mängeln an der Mietsache.
Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht, Kündigungen oder bei einer Räumungsklage zur Seite.
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden sollten Sie schon vor der Begründung eines Mietverhältnisses Herr Müller-Dahlem zur Gestaltung oder Überprüfung Ihres Mietvertrages um Rat ersuchen.
Doch nicht nur im Wohnraummietrecht, sondern auch im Gewerberaummietrecht begleitet Herr Müller-Dahlem Sie mit Rat und Tat. Das Gewerberaummietrecht unterscheidet sich vor allem dadurch vom Wohnraummietrecht, dass Schutzvorschriften, wie sie im Wohnraummietrecht zugunsten des wirtschaftlich Schwächeren oder des rechtlich Unerfahrenen gelten, im Gewerbemietrecht regelmäßig nicht zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund sollten Sie sich schon vor Vertragsabschluß von Rechtsanwalt Müller-Dahlem beraten lassen.
Ein dritter Tätigkeitsschwerpunkt von Herr Müller-Dahlem liegt im Verkehrsrecht. Dies umfasst alle Fragen, die die Unfallregulierung betreffen, daneben aber auch Verkehrsordnungswidrigkeiten und das Verkehrsstrafrecht.
Die wesentliche Aufgabe von Rechtsanwalt Müller-Dahlem besteht bei der Unfallschadenregulierung darin, Ihre berechtigten Ansprüche, auch gegen den Willen des nicht regulierenden Versicherers, durchzusetzen. Ohne spezielle Kenntnis der Schadensabrechnung sind Sie als Geschädigter oftmals nicht in der Lage, die Ihnen zustehenden Ansprüche vollständig gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst, wie auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Aber auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen steht Herr Müller-Dahlem kompetent an Ihrer Seite. Da die Erfahrung zeigt, dass Versicherer keinesfalls kooperativ im Hinblick auf entstehende Kosten arbeiten, vertritt Rechtsanwalt Müller-Dahlem seine Mandanten umfassend und zügig bei der Schadensregulierung.
Oftmals sind im Zusammenhang mit einem Unfall Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden. Der jeweilige Fahrer erhält in Abhängigkeit der Höhe eines Bußgeldes Punkte eingetragen, die für das Behalten der Fahrerlaubnis von Bedeutung sein können. Im Falle der Verhängung eines Bußgeldes kommt es Herrn Müller-Dahlem daher darauf an, dieses so gering wie möglich zu halten, um hierdurch, gerade wenn sie aus beruflichen oder familiären Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind, keine Gefahr für die Entziehung der Fahrerlaubnis aufkommen zu lassen.
Da mehr als ein Drittel aller von den Gerichten bearbeiteten Strafsachen Verkehrsstrafsachen sind, wie zum Beispiel Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall hat es sich Herr Müller-Dahlem zur Aufgabe gemacht, ein faires Verfahren zu garantieren und dem Richter die individuelle Situation des Mandanten umfassend darzulegen.
Eine weitere Stärke von Rechtsanwalt Müller-Dahlem ist das Erbrecht. Da das gesetzliche Erbrecht oftmals nicht mit dem individuellen Willen des Erblassers übereinstimmt, lohnt es sich, schon vor einem Erbfall die Erbfolge mit Herrn Müller-Dahlem zu klären. Er leistet professionelle Beratung zu den Themen Vermögensübertragungen unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge, zum Erbvertrag, zu Stiftungen, zu Vermächtnissen und zum Testament und dessen formellen Voraussetzungen. Ebenso beleuchtet er alle erbrechtlichen Fragen auch unter dem Gesichtspunkt der Erbschaftssteuer. Nach einem Erbfall informiert er seine Mandanten unter anderem zu den Themen Erbengemeinschaft, Erbenhaftung, Erbfähigkeit, Erbfallschulden, Erbfolge, Erbschein, Erbteil, Erbunwürdigkeit und Erbverzicht.
Durch die Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Müller-Dahlem im Wohnungseigentums- und im Mietrecht ist er auch oftmals mit baurechtlichen Problemen konfrontiert. Dadurch hat sich Herr Müller-Dahlem auch im privaten Baurecht umfangreiches Fachwissen angeeignet. Selten geht ein Bauvorhaben ohne rechtliche Probleme über die Bühne, da die Vorstellungen des Bauherrn über seine vier Wände mit denen des Architekten, denen der Handwerker, denen des Bauträgers oder des Baubetreuers auseinanderfallen. Oft schon zeigen sich während der Bauausführung Mängel bei denen die Fragen nach Verursachung, Verantwortlichkeit und Umfang beantwortet sein wollen. Herr Müller-Dahlem unterstützt Sie bei der Durchsetzungen von Nachlieferungs-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüchen gegen Handwerker oder Architekten.
Bauhandwerkern steht er bei der Abwehr von ungerechtfertigten oder überzogenen Forderungen des Bauherrn oder aber auch bei der Geltendmachung von Zahlungen, zur Seite. Falls sich der Bauherr weigert, die Arbeit des Architekten ordnungsgemäß zu vergüten, unterstützt Rechtsanwalt Müller-Dahlem diesen bei der Durchsetzung seines Zahlungsanspruches.
Gerade im Baurecht lässt es sich Herr Müller-Dahlem nicht nehmen, auch einmal direkt auf der Baustelle vorbeizuschauen um sich selbst ein Bild des Sachverhaltes zu verschaffen.
Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Frankfurt ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
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