Marcus Weidner

Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Bergemann & Weidner

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Bergemann & Weidner in Berlin wurde in den 1970er Jahren von Rechtsanwalt Bergemann gegründet. Seit 2001 ist Rechtsanwalt Marcus Weidner alleiniger Inhaber. Der Jurist wird bei seiner täglichen Arbeit von mehreren freiberuflich arbeitenden Diplom-Juristen und spezialisierten Rechtsanwälten unterstützt. Zum Mandantenstamm der Rechtsanwaltskanzlei Bergemann & Weidner gehören überwiegend Privatleute, aber auch gewerbliche Mandanten.

Sie finden die Kanzlei Bergemann & Weidner in Berlin-Reinickendorf etwa zweihundert Meter von U-Bahnhof “Paracelsusbad” der Linie U8. Im Kanzleiumfeld gibt es ausreichend kostenfreie kanzleieigene und öffentliche Parkplätze.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Darüber hinaus ist die Kanzlei Bergemann & Weidner für ihre Mandanten bei Notfällen rund um die Uhr, 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr telefonisch erreichbar. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten vereinbart werden.

Die Kanzlei Bergemann & Weidner bietet einen allumfassenden Service für ihre Mandanten. Diese werden bei allen Sorgen und Problemen kompetent beraten und betreut. Falls nötig vermittelt Rechtsanwalt Weidner hierfür Kontakte zu Spezialisten jeglicher Art. Die Kanzlei verfügt unter anderem über Verbindungen zu Sachverständigen aus den Bereichen Kfz und Medizin. Des Weiteren arbeitet die Kanzlei eng mit Versicherungen, Versicherungsmaklern, Ärzten und Psychologen, Notaren und Steuerbüros zusammen. Im Bereich des Verkehrsrechts wird die Kanzlei Bergemann & Weidner empfohlen vom Verband der Kfz- Sachverständigen Berlin-Brandenburg e.V. Die Mitarbeiter der Kanzlei korrespondieren nach vorheriger Absprache auch in Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch, Chinesisch (Mandarin und Kantonesisch), Thai und Vietnamesisch.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Marcus Weidner
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Fachgebiete/Charakteristika

Marcus Weidner studierte an der Humboldt Universität in Berlin Jura. Während des Studiums war Herr Weidner etwa vier Jahre als selbständiger Unternehmensberater und Finanzdienstleister tätig. Im Anschluss an das Studium absolvierte er das Rechtsreferendariat in Berlin. Er erarbeitete sich in dieser Zeit das Kapital für den späteren Kauf seiner ersten Kanzlei an den Hackeschen Höfen in Berlin-Mitte. Herr Weidner ist seit 1997 zur Anwaltschaft zugelassen. Im Jahre 2001 bildete er schließlich eine Sozietät mit dem, besonders im Bereich des Verkehrsrechts, namhaften Rechtsanwalt Bergemann, bei dem Herr Weidner auch sein erstes Anwaltsjahr verbracht hatte. Die so fusionierte Kanzlei Bergemann & Weidner wird, seit dem sich Herr Rechtsanwalt Bergemann zur Ruhe gesetzt hat, durch Herrn Rechtsanwalt Weidner allein geführt. Herr Weidner spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Russisch.

Die Kanzlei Bergemann & Weidner übernimmt Ihre Mandate aus dem Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht sowie Erb- und Familienrecht. Des Weiteren beschäftigt sich Herr Rechtsanwalt Weidner mit der Rückführung kunsthistorischer Gegenstände (Beutekunst) sowie mit verfolgungsbedingten Enteignungen (Entschädigungsanspruch/Entschädigungsansprüche) durch das NS-Regime und Enteignungen durch Beschlüsse der sowjetischen Militäradministration (SMAD-Beschluss) oder durch die Bundesrepublik Deutschland.

Nach Wiederherstellung der deutschen Einheit wurde die Frage wieder aktuell, wie mit den Kulturgütern verfahren werden soll, die im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg nach oder aus Deutschland verbracht wurden und den Eigentümern noch nicht wieder zugeführt werden konnten. Die Bundesrepublik Deutschland hat frühzeitig umfassende bilaterale Rückführungsverhandlungen mit den betroffenen Staaten in Mitteleuropa und Osteuropa, aber auch anderen Partnern wie Frankreich aufgenommen. Grundlagen sind das allgemeine Völkerrecht sowie zwischenstaatliche Vereinbarungen. Rechtsanwalt Weidner unterstützt seine Mandanten bei der Rückführung kunsthistorischer Gegenstände (Beutekunst, historische Gemälde und Artefakte, Kunstrecht). Hierfür bestehen beispielsweise Kontakte zur russischen Regierung, zu russischen Oberbürgermeistern sowie zur Eremitage in Sankt Petersburg und dem Louvre in Paris.

Nach dem Zweiten Weltkrieg folgten Enteignung und teilweise Demontage der deutschen Betriebe aufgrund von Beschlüssen der sowjetischen Militäradministration (SMAD-Beschluss), in der DDR erfolgte die Eingliederung der Betriebe in die Volkseigenen Betriebe (VEB). Ferner beschäftigt sich Rechtsanwalt Marcus Weidner auch verstärkt mit Fällen von Eigentumsbeschränkungen und Enteignungen durch die Bundesrepublik Deutschland sowie mit der Geltendmachung und Durchsetzung privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Entschädigungsansprüche hieraus.

Das Arbeitsrecht ist das Sonderrecht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es regelt insbesondere die individuellen Arbeitsverhältnisse. Basis für alle Arbeitsverhältnisse ist zunächst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), einige Sondervorschriften aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Gewerbeordnung (GewO), darüber hinaus die verschiedenen Vorschriften des Arbeitszeitrechts und des Arbeitsschutzrechts, insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KündSchG). Daneben gelten in vielen Arbeitsverhältnissen auch die besonderen Vorschriften des kollektiven Arbeitsrechts, also insbesondere ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Für Streitigkeiten über Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsgericht zuständig. Zu den typischen Fragestellungen des Arbeitsrechts gehören die Prüfung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag, insbesondere bei Befristungen und geringfügiger Beschäftigung, die Einhaltung des Nachweisgesetzes sowie die Scheinselbständigkeit. Hierzu gehört auch die Prüfung von Abmahnung, Kündigung, Personalakte und im Streitfall die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage. Ebenso gehören hierhin Streitigkeiten über das Arbeitszeugnis und Arbeitspapiere, Lohnzahlung und Abfindung. Rechtsanwalt Marcus Weidner berät und vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht.

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Rechtsanwalt Weidner legt bei der Strafverteidigung im Sinne seiner Mandanten großen Wert auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) und den Strafgerichten. Als Strafverteidiger vertritt er die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Weidner.

Ein wesentlicher Teil des Familienrechts ist das Scheidungsrecht. Zum Scheidungsrecht gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Kindesunterhaltsanspruch. Des Weiteren fallen Trennungsunterhaltsanspruch und nachehelicher Unterhaltsanspruch in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Marcus Weidner ausmacht. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Sollte dies zur Bearbeitung Ihres Falles notwendig sein, sind die Juristen der Kanzlei Bergemann & Weidner in der Lage, das nationale Familienrecht der Länder Russland, Thailand, China und Vietnam in die Bearbeitung einzubeziehen.

Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Bergemann & Weidner ist das Verkehrsrecht, welches sich mit allen rechtlichen Aspekten rund um den Straßenverkehr, Verkehrsunfällen sowie Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung befasst. Herr Weidner steht Ihnen als Spezialist zur Geltendmachung oder Wahrung Ihrer Rechte zur Verfügung. Zu denken ist hier unter anderem an Schadensersatz (auch: Schadenersatz ) und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, insbesondere Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten und Nutzungsausfall. Im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht geht es vorwiegend um Alkohol am Steuer, Verkehrskontrolle, Rotlichtverstoß, Nötigung im Straßenverkehr, Geschwindigkeitsübertretung und Geschwindigkeitsmessung, Abschleppkosten, Fahrerflucht, Führerscheinentzug, Fahrtenbuchauflage, Fahrverbot, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) et cetera. Im Falle einer angeordneten MPU kann der Mandant auf Wunsch an einen auf medizinisch-psychologische Untersuchungen spezialisierten Psychologen weitergeleitet werden, um ein für den Mandanten positives Ergebnis der Untersuchung zu erreichen.

Im Verkehrsversicherungsrecht steht Ihnen die Kanzlei gegenüber Ihrem Haftpflichtversicherer oder Kaskoversicherer beratend und vertretend zur Seite, soweit es um die Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder die Abwehr erhobener Regressansprüche durch die Versicherung geht. Zudem begleitet er Sie bei der Unfallregulierung.

Die Kanzlei Bergemann & Weidner wird speziell im Bereich des Verkehrsrechts von führenden deutschen Versicherungen empfohlen. So verweisen unter anderem die Allianz, die Hamburg-Mannheimer, die ARAG und der DAS ihre Rechtsschutzversicherten immer wieder an die Rechtsanwaltskanzlei Bergemann & Weidner. Die Kanzlei genießt darüber hinaus noch die besondere Empfehlung des Verbandes der Kfz-Sachverständigen Berlin–Brandenburg.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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