Hendryk Lüdemann

Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Netz & Lüdemann

Kurzprofil

Rechtsanwalt Hendryk Lüdemann betreibt seine Kanzlei innerhalb einer Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Rechtsanwälten. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind fokussiert auf die Rechtsgebiete Speditionsrecht und Transportrecht (Ladungssicherheit), Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Er ist Vertrauensanwalt beim Autoclub Europa e.V. (ACE).

Rechtsanwalt Lüdemann berät und vertritt sowohl private Mandanten als auch Gewerbetreibende.

Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr, innerhalb derer Sie Beratungstermine mit Herrn Rechtsanwalt Lüdemann persönlich vereinbaren können. Alle modernen Kommunikationsmittel stehen Ihnen hierfür zur Verfügung. Bei Bedarf können auch Termine außerhalb der Bürozeiten oder bei den Mandanten vor Ort vereinbart werden, was insbesondere für gewerbliche Mandanten von Interesse ist.

Die Kanzleiräume liegen in Berlin-Hohenschönhausen in der Wriezener Straße 2 in unmittelbarer Nähe des Sportforums. Für Mandanten mit Pkw sind dort ausreichend Parkplätze vorhanden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Hendryk Lüdemann
Wriezener Str. 2
13055 Berlin Lichtenberg
Deutschland

Telefon
+49(30) 9827351
Telefax
+49(30) 9827351
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.ra-luedemann.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Hendryk Lüdemann wurde 1976 in Rostock geboren. Er studierte dort Rechtswissenschaften und absolvierte das anschließende Referendariat in Berlin. Im Juli 2005 wurde Herr Lüdemann als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete zunächst als angestellter Rechtsanwalt, bevor er sich im Februar 2008 mit seiner eigenen Kanzlei selbständig machte. Bei Bedarf betreut Herr Lüdemann seine Mandanten auch auf Englisch.

In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Transportrecht befasst sich Rechtsanwalt Hendryk Lüdemann einerseits mit der Abwicklung von Transportschäden. Andererseits verteidigt er vor Gericht Transportunternehmer, denen Verstöße gegen die gesetzlich festgelegten Lenk- und Ruhezeiten, gegen die anerkannten Regeln der Ladungssicherheit oder gegen sonstige den Güterkraftverkehr betreffende öffentlich-rechtliche Vorschriften — beispielsweise das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) — zur Last gelegt werden. Auch die einschlägigen internationalen Verträge im transportrechtlichen Bereich — hier ist vor allem der Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) zu nennen — sind ihm bestens vertraut.

Im Speditionsrecht betreut und vertritt Rechtsanwalt Lüdemann Speditions- und Transportunternehmen beispielsweise bei der Gestaltung und Prüfung von Logistik-Verträgen, beim Eintreiben oder Abwehren offener Speditionskosten, Lagergeld oder Frachtkosten. Hier enthalten vor allem die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen und das HGB (Handelsgesetzbuch) wichtige gesetzliche Regelungen. Auf eine fachkundige und engagierte Beratung und Vertretung von Rechtsanwalt Lüdemann im Speditions- und Transportrecht können Sie vertrauen.

Gerade auch die Ladungssicherheit oder Ladungssicherung beim Güterverkehr verlangen den betroffenen Fahrzeugführern und Verladern neben großer Sorgfalt ein umfangreiches theoretisches Wissen und Erfahrung über die Umsetzung in der Unternehmenspraxis ab. Leider gehören Fehler bei der Ladungssicherung immer noch zu den häufigsten Schadensursachen im Gütertransport. Auch nach der Rechtssprechung werden immer höhere Anforderungen an die Sicherheit gestellt. Rechtsanwalt Hendryk Lüdemann ist auch auf diesem Gebiet Ihr versierter Ansprechpartner.

Im Verkehrsrecht bietet Herr Lüdemann eine kompetente Beratung in den Bereichen Straßenverkehrsgesetz (StVG), Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) an. Die Vertretung der rechtlichen Interessen erstreckt sich über Schadensregulierung, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Im zivilrechtlichen Bereich geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Hier sind Schäden wie Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und vor allem bei Personenschaden auch Schmerzensgeld und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Insbesondere für Berufskraftfahrer gilt es, jeden Punkt in Flensburg zu vermeiden. Speziell bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es oftmals viele Ansatzpunkte, das Verfahren der Messung (Messgeräte) zu rügen und einen Bußgeldbescheid aus der Welt zu schaffen.

Auch das Versicherungsrecht zählt zu den Schwerpunkten von Rechtsanwalt Lüdemann. Er befasst sich mit dem Sachversicherungsrecht — wie der Fahrzeugversicherung, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung — sowie der privaten Personenversicherung. Dazu gehören Themen wie Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Lebensversicherung und Unfallversicherung. Außerdem betreut er sämtliche in diesem Rechtsgebiet auftretenden Fallkonstellationen, von Haftpflicht, Kasko, Rechtschutz über Unfallregulierung, Betriebs- und Schadensbereich, Verdienstausfall bis hin zu Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen. Die enorme praktische Bedeutung des Versicherungsrechts zeigt sich bereits in der hohen Anzahl von über 500 Millionen abgeschlossenen Versicherungsverträgen in Deutschland.

Spezialitäten

Hendryk Lüdemann hat den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht und für Transport- und Speditionsrecht erfolgreich abgeschlossen.

Er ist Vertrauensanwalt beim Autoclub Europa e.V. (ACE) und fungiert dort als Referent, speziell für den rechtlichen Bereich (Berufsfahrerqualifikationsgesetz).

Auf dem Gebiet der Ladungssicherheit bietet Rechtsanwalt Hendryk Lüdemann als Referent Seminare speziell auch für die Berufsfahrerausbildung an. Er klärt auf über die der Ladungssicherheit dienenden gesetzlichen Vorschriften (StVO, StVZO) und über Arbeitssicherheit. Auch verdienen insbesondere die EN-Normen, DIN-Normen und die VDI-Richtlinien zur Ladungssicherung besondere Beachtung.

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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