Rolf Draheim

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Rechtsanwalt Rolf Draheim gründete seine Kanzlei im Frühjahr 1998 in Berlin. Seit 2005 arbeitet er mit Rechtsanwalt Steffen Kindt in Bürogemeinschaft. Zum Mandantenstamm gehören Privatleute und gewerbliche Mandanten.

Sie finden die Kanzlei Draheim in Berlin-Pankow nahe dem U-Bahnhof und S-Bahnhof “Pankow”. Im Kanzleiumfeld gibt es ausreichend kostenfreie öffentliche Parkplätze.

Beratungstermine können montags bis donnerstags von 09.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. Bei Bedarf können die Besprechungstermine auch außerhalb der Bürozeiten und vor Ort beim Mandanten vereinbart werden.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

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Rolf Draheim
Florastr. 71
13187 Berlin Pankow
Deutschland

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Fachgebiete/Charakteristika

Rolf Draheim wurde 1960 in Frankfurt an der Oder geboren. Herr Draheim absolvierte zunächst eine Ausbildung zum Elektronikfacharbeiter mit Abitur und danach ein Musikstudium Fachrichtung Gitarre an der Musikhochschule Hanns Eisler Berlin. Nach einer fünfjährigen Tätigkeit als Berufsmusiker studierte er an der Freien Universität Berlin Jura. In Anschluss an das Rechtsreferendariat in Berlin wurde Rolf Draheim 1998 als Rechtsanwalt zugelassen. Der Jurist verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Russisch.

Rechtsanwalt Rolf Draheim übernimmt Ihre Mandate aus dem Eherecht und Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht.

Ein wesentlicher Teil des Familienrechts ist das Scheidungsrecht. Zum Scheidungsrecht gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Kindesunterhaltsanspruch. Des Weiteren fallen Trennungsunterhaltsanspruch und nachehelicher Unterhaltsanspruch in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Rolf Draheim ausmacht. Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier werden wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art von Herrn Draheim berücksichtigt.

Spezialitäten

Rechtsanwalt Rolf Draheim spezialisierte sich auf rechtliche Probleme aus den Bereichen Steuerrecht und Erbrecht. Das deutsche Steuerrecht ist äußert komplex und von dem Gedanken getragen, den Interessen des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen, was im Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zum Ausdruck kommt beziehungsweise kommen soll. Gleichwohl gibt es nur abstrakte generalisierende Regelungen, so dass es häufig zu Auslegungsschwierigkeiten und damit Streitigkeiten kommt. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Rolf Draheim im Steuerrecht beinhaltet vielfach die Interessenvertretung des Steuerpflichtigen wegen eines Steuerbescheides. Hier wird er tätig:

  • in Einspruchsangelegenheiten gegenüber dem Finanzamt
  • in Klagesachen gegenüber dem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof.

Daneben geht es vielfach darum, dass eine festgesetzte Steuer zurzeit nicht gezahlt werden soll. Herr Draheim stellt für Sie Anträge auf Stundung/Zahlungsaufschub oder gar Erlass der Steuerschuld oder beantragt die abweichende Feststellung der Steuer aus Billigkeitsgründen. Des Weiteren ist er Ihr Ansprechpartner, wenn das Finanzamt die Zwangsvollstreckung betreibt und vollstreckungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Die verfahrensrechtlichen Regelungen des Steuerrechts legen auch dem Steuerpflichtigen, der zugleich Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Strafverfahren ist, weitreichende Mitwirkungs-, Vorlage- und Dokumentationspflichten gegenüber den Finanzbehörden auf. Andererseits darf er auch im Steuerstrafverfahren nicht gezwungen werden, sich selbst strafrechtlich zu belasten und darf zu den erhobenen Tatvorwürfen schweigen. Aus dem Blickwinkel des Strafrechts und des Steuerrechts erscheint daher das Steuerstrafrecht jeweils als eine besonders schwierige und unübersichtliche Materie. Notwendig ist daher eine ganzheitliche Vorgehensweise durch einen spezialisierten rechtlichen Vertreter, der beide Verfahren beherrscht und über besondere Erfahrung im Umgang mit Finanz- und Strafverfolgungsbehörden verfügt. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an Rechtsanwalt Rolf Draheim.

Das Erbrecht ist bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit, die allerdings begrenzt wird durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Das bedeutet, grundsätzlich soll der Erblasser verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also auf den Ehegatten und den nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Daher hat dieser auch das Recht, das Erbe auszuschlagen. Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung durch Rolf Draheim, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer erfolgten Erbschaft steht Ihnen Rechtsanwalt Draheim selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Er beantwortet erbrechtliche Fragen und gestaltet Verfügungen von Todes wegen aller Art (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag), berät im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und setzt Ihren Erbanspruch, Vermächtnis und Pflichtteilsanspruch außergerichtlich und gerichtlich durch.

Darüber hinaus gilt es oftmals, zusätzliche Aufgaben zu bewältigen:

  • Auseinandersetzungsvereinbarung
  • Streitigkeiten zwischen Erben und Begünstigten
  • Gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von erbrechtlichen Ansprüchen
  • Erfüllung von Vermächtnis
  • Prüfung und Vollzug von Testament und erbrechtlicher Vereinbarung
  • Prüfung der gesetzlichen Erbfolge
  • Probleme rund um die Erbschaftsteuer

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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