Marcus Berger

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Marcus Berger übernahm im August 2006 eine bestehende Kanzlei, nachdem er bereits zwei Jahre als selbständiger Rechtsanwalt in Bürogemeinschaft mit zwei weiteren Kollegen in Singen gearbeitet hatte. Heute ist die Kanzlei als Einzelkanzlei organisiert.

Die Büroräume liegen nahe dem Rathaus am Rande der Singener Innenstadt, etwa zehn Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt. Parkplätze finden Sie im Parkhaus gegenüber. Durch die zentrale Lage besteht ein sehr guter Anschluss an die meisten Singener Buslinien.

Zum Mandantenstamm der Rechtsanwaltskanzlei Berger gehören überwiegend private, aber auch gewerbliche Mandanten wie Freiberufler und mittelständische Unternehmen. Besprechungstermine werden nach vorheriger Absprache mit Rechtsanwalt Berger vergeben, der montags bis freitags von 09.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr telefonisch erreichbar ist. Bei Bedarf sind Termine auch vor Ort beim Mandanten und außerhalb der genannten Zeiten sowie am Wochenende möglich.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Marcus Berger
Schlachthausstr. 1
78224 Singen
Baden-Württemberg
Deutschland

Telefon
+49(7731) 69700
Telefax
+49(7731) 69702
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Homepage
http://www.anwaltskanzlei-berger.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Marcus Berger wurde 1975 in Villingen-Schwenningen geboren. Nach dem Abitur absolvierte er sein Studium der Rechte an der Universität Regensburg. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er ebenfalls in Regensburg. Dieses wurde durch eine viermonatige Tätigkeit bei der Deutsch-Paraguayanischen Auslandshandelskammer ergänzt. Im Anschluss daran arbeitete er für drei Monate für eine Rechtsanwaltskanzlei in Paraguay. Der Jurist, seit Dezember 2004 zur Anwaltschaft zugelassen, spricht gut Englisch.

Rechtsanwalt Marcus Berger übernimmt Ihre Mandate aus dem Mietrecht und Pachtrecht, Wohnungseigentumsrecht (WEG), Allgemeinen Zivilrecht, Verkehrsrecht und Erbrecht. Im Übrigen übernimmt die Kanzlei Berger Ihren Forderungseinzug (Inkasso). Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Marcus Berger mit dem Forderungseinzug. Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Marcus Berger berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Herr Berger unterstützt Sie kompetent bei allen Fragestellungen und Problemen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Bereiche: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.

Das Wohnungseigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Dieses regelt die Rechtsverhältnisse zwischen den Wohnungseigentümern untereinander sowie zwischen dem Wohnungseigentümer und Dritten, wie insbesondere dem Bauträger, Handwerkern, Dienstleistern et cetera sowie vor allem auch dem Hausverwalter. Der häufigste Streit im Wohnungseigentumsrecht entsteht um:

  • Rückstände beim Hausgeld (auch Wohngeld genannt) einschließlich zu zahlender Sonderumlagen
  • Unzufriedenheit mit der Arbeit des Hausverwalters
  • Streit um die Korrektheit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes
  • Bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum, die in die Rechte einzelner Wohnungseigentümer eingreifen und nicht hingenommen werden sollen
  • Störung des Hausfriedens durch einzelne Wohnungseigentümer oder deren Mieter, die freiwillig nicht abgestellt werden

Beim Wohnungseigentumsrecht handelt es sich um eine Spezialmaterie, für die an den Gerichten in der Regel eine besondere Abteilung eingerichtet ist, die Abteilung für Wohnungseigentumssachen. Die spezielle Materie erfordert kompetenten Rat von einem Anwalt, dessen Tätigkeitsschwerpunkt das Wohnungseigentumsrecht ist. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Berger.

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Allgemeine Zivilrecht. Dies umfasst zum Beispiel die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Er unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.

Des Weiteren berät und vertritt Marcus Berger seine Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol/Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen — die Tätigkeit eines Verkehrsrechtlers hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Rechtsanwalt Berger Sie im Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht er gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.

Das Erbrecht ist bereits in Artikel 14 des Grundgesetzes garantiert. Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge sowie der Testierfreiheit, die allerdings begrenzt ist durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Das bedeutet, grundsätzlich soll der Erblasser verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also auf den Ehegatten und den nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Daher hat dieser auch das Recht, das Erbe auszuschlagen. Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung durch Marcus Berger, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer Erbschaft steht er Ihnen selbstverständlich in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Mitgliedschaften:

  • Rechtsanwaltskammer Freiburg (RAK)
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Forum Junge Anwaltschaft (FJA)
  • Anwaltsverein im Landgerichtsbezirk Konstanz e.V. (KAV)

Auftretungsberechtigt auch an allen Oberlandesgerichten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de