Lic. Iur. Pia Dennler-Hager
Kurzprofil
Die Kanzlei Dennler in Winterthur besteht seit April 2004. Das Spektrum der angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf von Privatleuten ab. Die Schwerpunkte und Spezialisierungen liegen insbesondere im Eherecht, Sozialversicherungsrecht, Opferhilferecht, Arbeitsrecht und Bau- und Planungsrecht. Als kleine, aber feine Rechtsanwaltskanzlei betreut sie individuell und effizient, diskret und maßgeschneidert.
Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 12.00 und von 14.00 bis 17.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat oder Rechtsanwältin Dennler-Hager vereinbart werden. Bei der Terminvergabe werden selbstverständlich Ihre Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt. So sind auf Wunsch auch Termine außerhalb der genannten Zeiten, am Wochenende oder vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei finden Sie zentral im Herzen der Altstadt, in der Spitalgasse 6, in der Nähe zum Stadthaus und zum Neumarkt. Die Parkhäuser in der Technikstraße und am Bahnhof sind nur wenige Minuten von der Kanzlei entfernt.
Die Kanzlei arbeitet mit moderner EDV, verfügt über eine E-Mail-Adresse (info@pia-dennler.ch) und eine Internet-Präsenz (www.lämpe.ch). Internationale Verbindungen zu ausländischen Anwaltskanzleien wie beispielsweise einer Korrespondenzkanzlei in Tel Aviv-Jaffa in Israel garantieren auch die sachkundige Behandlung überstaatlicher Belange.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Lic. Iur. Pia Dennler-Hager
- Spitalgasse 6
8400 Winterthur
Schweiz
- Telefon
- +41 52 2021890
- Telefax
- +41 52 20217893

- Homepage
- http://www.pia-dennler.ch
Fachgebiete/Charakteristika
Pia Dennler-Hager, geboren 1964 in Männedorf bei Zürich, studierte nach der Hochschulreife von 1983 bis 1988 an der Universität Zürich (UZH) Rechtswissenschaften. Das anschließende Gerichtsjahr verbrachte sie in Uster im Kanton Zürich. Von 1989 bis 1992 war sie im Rechtsdienst des Baupolizeiamtes in Winterthur tätig, bevor sie 1993 ihre Anwaltsprüfung (Lizenziat) ablegte. Von 1994 war sie sodann als zugelassene Rechtsanwältin im Anwaltsbüro Roland Egli in Bülach beschäftigt, bevor Rechtsanwältin Lic. Iur. Dennler-Hagerim April 2000 ihre eigene Kanzlei in Winterthur gründete.
Außerberuflich ist sie für die Sozialdemokratische Partei (SP) Mitglied im Großen Gemeinderat in Winterthur. Ferner ist sie Mitglied im Schweizerischen sowie im Zürcher Anwaltsverband. Frau Denner-Hager spricht fließend Englisch und Französisch, die er bei Bedarf als Korrespondenzsprachen anwenden kann.
Rechtsanwältin Pia Dennler-Hager berät und vertritt Sie vornehmlich im Eherecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht, Opferhilferecht (Strafrecht) sowie im Bau- und Planungsrecht.
Das Eherecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts unter den Ehegatten, den Verwandten und des Kindes bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Gerade im Familienrecht ist es Frau Dennler-Hager äußerst wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. Oft steht nicht nur die juristische Arbeit im Vordergrund, sondern auch ein Stück Seelsorge. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Zum Scheidungsrecht gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Bei allen Problemen, die mit einem Scheidungsverfahren einhergehen, bei Fragen des Unterhalts- oder des Kindschaftsrechts werden Sie von Rechtsanwältin Dennler-Hager mit Sorgfalt betreut.
Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht vor allem dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers. Insbesondere bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch steht Rechtsanwältin Dennler-Hager Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder einer Abfindung gehören zu ihrem Fachbereich.
Rechtsanwältin Dennler-Hager unterstützt Sie auch im Sozialversicherungsrecht. Durchschnittlich hat jeder Schweizer zehn Versicherungsverträge abgeschlossen. Die Diebstahlversicherung, Reiseversicherung, Kaskoversicherung sowie private Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung bieten zwar Schutz vor bestimmten Risiken, nichtsdestoweniger treten nach einem Versicherungsfall immer wieder Probleme zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften auf. Die Versicherung begründet ihre schlechte Zahlungsmoral oftmals damit, dass die Versicherung gar nicht bestehe, der Versicherungsfall nicht eingetreten sei oder ein Ausschlussgrund aus dem Versicherungsvertrag eingreife, da zum Beispiel die Mitwirkungspflicht durch den Versicherungsnehmer verletzt worden sei oder der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Rechtsanwältin Dennler-Hager berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Dennler-Hager liegt in der umfassenden Vertretung von Opfern von Straftaten wie beispielsweise bei häuslicher Gewalt, Stalking, Mobbing und Kindesmisshandlung. Je nach den Umständen des Einzelfalls klärt Rechtsanwältin Dennler-Hager speziell Fragen aus Strafrecht, Entschädigungsrecht, Zivilrecht (Schadensersatz — auch: Schadenersatz —, Unterlassung, Familienrecht et cetera). Die Vertretung findet sowohl im Strafverfahren gegen die Täter als auch in Zivilverfahren oder beispielsweise gegenüber Ämtern und Behörden statt. In der Schweiz hat jeder Kanton sein eigenes Prozessrecht. Das heißt also, dass es 26 verschiedene Formen des Gerichtswesens gibt — jeweils mit eigenen Gerichtsinstanzen und Gerichtsverfahren —, was eine versierte anwaltliche Hilfe unablässig macht.
Insbesondere vertritt und berät Rechtsanwältin Dennler-Hager Opfer von Gewalttaten bei einer Nebenklage. Dabei kann der Nebenkläger mit eigenen Verfahrensrechten im Strafverfahren einer Anklage beitreten, wenn er Verletzter im Fall eines Nebenklagedeliktes ist. Frau Dennler-Hager ist auch Ihr Beistand bei polizeilichen, staatsanwaltlichen und gerichtlichen Vernehmungen. Darüber hinaus erhebt sie Schadensersatzansprüche, Unterhaltsansprüche und mögliche Rentenansprüche des Opfers gegenüber dem Täter und gegebenenfalls Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat. Falls notwendig, stellt Pia Dennler-Hager als Bindeglied notwendige Kontakte zwischen den Opfern und deren Angehörigen sowie zwischen dem Täter und dem Opfer auch im Wege des Täter-Opfer-Ausgleichs her. Sie unterstützt zudem die Arbeit der Polizei, Staatsanwaltschaft und der Strafgerichte mit dem Zweck, eine gewisse Genugtuung des Opfers durch die Bestrafung des Täters zu erreichen.
Es gehört dabei nicht zum Konzept der Kanzlei Dennler, den größtmöglichen Gewinn zu erzielen, sondern dem jeweiligen Klienten akzeptable und sachgerechte Lösungswege aufzuzeigen. Wo ein Prozess nicht zu vermeiden ist, wird dieser sach- und fachgerecht geführt. Dies gilt auch und gerade in Strafsachen, wo eine Verfahrensbeendigung außerhalb einer Hauptverhandlung häufig sachgerechtere Ergebnisse erbringt.
Eine weitere Spezialität der Kanzlei liegt im Bau- und Bauplanungsrecht. Das Baurecht im objektiven Sinne regelt die Bebauung von Grundstücken. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und den Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das erste bestimmt überwiegend, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das zweite regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Die kantonalen Bauordnungen und Baugesetze enthalten auch das öffentliche Baurecht und regeln die Voraussetzungen des Bauens, der Einordnung und Gestaltung der Bauten sowie die Anforderungen an Konstruktion, Betrieb und Unterhalt. Hinzu kommen die Verfahrensvorschriften. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne. Die Bauordnungen der Kantone finden insbesondere auf die Errichtung, Änderung, Erhaltung und die Beseitigung (Abbruch) von Bauwerken Anwendung. Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung).
Frau Dennler-Hager berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Rechtsanwältin Pia Dennler-Hager beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite. Baurechtsprozesse sind für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird.
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